Fachwerkfassade am Denkmal neu verputzen bzw .sanieren

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S

Spohr

Guest
Hallo

Ich habe ein Haus in einer denkmalgeschützen Innenstadt.

Das Haus ist holzverschindelt, nur eine Seite ist verputzt.

Der Putz ist am abblättern und ich möchte ihn gerne fachgerecht selbst erneuern.

Ist dies zulässig, oder ist dies beim Denkmalamt genehmigungspflichtig?

Wenn ein Teil der Arbeiten durch eine Fachfirma erledigt wird, muss dann ein Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung gestellt werden?

Ich möchte mich herzlichst dafür bedanken, dass ich diese Fragen hier stellen kann

R. Spohr
 
Wenn

eine Fachfirma hinzugezogen wird, kann ich nur den Kontakt zur unteren Denkmalbehörde empfehlen, und das am besten bevor die Arbeiten beginnen. Da besteht auch die Möglichkeit an die Sonderabschreibung zu kommen.

Natürlich können Reparaturen durchgeführt werden, diese vorstehen mit der Behörde abzustimmen vereinfacht i. d. r. die Sache.

Welcher Putz soll eingesetzt werden?

Grüße aus Koblenz
 
Fachwerkfassade am Denkmal neu verputzen bzw .sanieren

Hallo und Danke für die Antwort.

Die Fachfirma soll den Putz auftragen. Ich möchte aber nicht die Denkmalbehörde einschalten.
Sonderabschreibung habe ich nicht erhalten, da das Haus zwar im Ensemble der Innenstadt geschützt ist, nicht aber als Einzeldenkmal.

Kann ich alten Putz gegen neuen ersetzten, oder muss ich die Denkmalbehörde in Kenntnis setzten?

Kalk- Unterputz
Kalk Armiermörtel
Kalk- Zement- Ausgleichsputz
mineralischer Scheibenputz
mineralischer Oberputz
 
wenn der Putz bröckelt

also, es ist völlig in Ordnung und ich würde als erstes auch empfehlen den Weg zur Denkmalbehörde. 1. wissen sie dann alle Bescheid, 2. haben sie mit diesen Problemen öfters zu tun, um nicht zu sagen jeden Tag und 3. kennen sie Firmen in der Umgebung, die seit Jahren eine gute Arbeit leisten.
"selbst fachgerecht erneuern" Genau da liegt der Hase im Pfeffer, versuchen sie einfach mal mit der Kelle den Putz an die Wand zu bekommen, um davon ein kleine Vorstellung zu entwickeln, was da für Geschick notwendig ist. Und dies hat mit fachmännisch nur ansatzweise was zu tun. Aber das sieht man ja schon an Ihren Vorstellungen, nicht alles geht überall. Was ist es für ein Fachwerk, Ziegel, Lehmschlag...? Auf alle Fälle Finger weg von Armierungsmörtel und wie der ganze Unfug heißt, können sie im Neubau machen. Sie haben aber ein altes Haus und ich schätze, sie möchten es erhalten. Ich würde Ihnen vorschlagen, nehmen Sie sich einen Fachmann und machen Sie es mit ihm gemeinsam. Sie verstehen ansatzweise die Zusammenhänge, lernen was und können ihm ständig auf die Finger sehen. Wenn schon das Gefühl sagt Zement muß, dann so wenig wie möglich, Trassmehl wäre besser. Ich habe dazu mal was geschrieben, damit Sie eine Vorstellung entwickeln können, http://forum.derhausdoktor.net/#post8.
Wenn der Putz nur rieselt aber noch fest an der Wand ist wrüde ich empfehlen, ihn mit Sinterwasser zu verfestigen und nur einen Kalkscheibl drüber zu ziehen oder wenn die Flächen noch ok sind einfach eine Kalkmilch drüber und dann steht der Putz noch Jahre. Alte Systeme konnte man noch reparieren und mußte sie nicht austauschen.
Mit freundlichem Gruß
M. Schmidt
 
Wenn ein Teil der Arbeiten durch eine Fachfirma erledigt wird, muss dann ein Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung gestellt werden

Das aufziehen des Putzes stellt eher kein Problem dar.

Am wichtigsten für mich ist:

darf ich den Putz aufziehen und die Abbrucharbeiten erledigen,
wenn eine Firma mithilft, muss, oder kann, die Genehmigung des Denkmalamtes eingeholt werden?
 
Denkmal

Hallo Herr Spohr,
Wenn das Haus Teil einer geschützten Gesamtanlge ist, können Sie alle Arbeiten , die das Äussere des Hauses betreffen erhöht nach 7i Estg abschreiben--wenn sie es mit der Denkmalbehörde abgestimmt haben.
viele Grüße
 
die Frage ist ja nicht, wer die Arbeiten ausführt, sondern ob sie denkmalrechtlich zulässig sind und fachgerecht ausgeführt werden.
Genehmigt wird nicht ein Fachbetrieb oder ein privat Mensch, sondern eine Maßnahme.

Wenn ein Baudenkmal einen zunehmenden Schaden entwickelt (der abbröckelnde Putz gehört dazu), wird das Denkmalamt sicher nicht eine Reparatur verbieten.

Wenn aber zur Reparatur ein Vorgehen gewählt wird, dass die übrige Bausubstanz schädigen könnte, wird das Denkmalamt einschreiten.

Also am besten genau aufschreiben, was man machen möchte und welches Material man verwenden möchte, und damit zum DS.
Dann steht der Sache eigentlich nichts im Wege.
Was sollte der DS dagegen haben, dass man ein Baudenkmal pflegt?

Es haben schon viele ein Baudenkmal mit Segen des DS wenigstens teilweise in Eigenleistung saniert und wenn man alles gut dokumentiert kann man selbst dafür AFA bekommen.

verschnupft reagieren die Damen und Herren allerdings manchmal, wenn vollendete Tatsachen ohne RS geschaffen wurden.
Und wenn der Grund dafür den DS nicht zu informieren ist, dass eine Maßnahme geplant ist, die vielleicht nicht genehmigungsfähig ist, dann würde ich zweimal überlegen.

gruß

GE
 
Thema: Fachwerkfassade am Denkmal neu verputzen bzw .sanieren

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