fachliche Stellumgnahme Denkmalschutzwürdigkeit

Diskutiere fachliche Stellumgnahme Denkmalschutzwürdigkeit im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Hallo, ich möchte mein Fachwerkhaus unter Denkmalschutz stellen lassen. Die Stadt möchte hierzu von mir eine fachliche Stellungnahme, aus der...
J

JR

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Hallo,
ich möchte mein Fachwerkhaus unter Denkmalschutz stellen lassen. Die Stadt möchte hierzu von mir eine fachliche Stellungnahme, aus der hervorgeht, dass die Denkmalschutzwürdigkeit gegeben ist.
Kann mir jemand sagen, wer mir solch eine Stellungnahme austellen kann. Vielen Dank im Voraus. MfG. R.
 
Denkmalschutz

Hallo J. R.

Wieso die Stadt? Handelt es sich um eine kreisfreie Stadt?
Dann wäre sie die untere Denkmalschutzbehörde.
Zuständig ist aber das Landesamt für Denkmalpflege.
Die können auch ohne Stellungnahme ihr Haus in die vorläufige Denkmalliste eintragen.(Mit etwas gutem Willen).

Eine Bauherrin von mir hat dies kürzlich machen lassen. (Hessen)

Wenn Sie eine fachliche Stellungnahme wirklich brauchen, wenden Sie sich an das Landesamt für Denkmalpflege, oder an einen Kunsthistoriker oder einen Hausforscher.

viele Grüße
 
fachliche Stellumgnahme Denkmalschutzwürdigkeit

Hallo Herr Göbel,
mit der Stadt meinte ich die untere Denkmalschutzbehörde.
Das Landesamt für Denkmalpflege hat meinen Antrag abgelehnt.
Die untere Denkmalschutzbehörde wäre bereit es nochmal zu überdenken, wenn ich eine entsprechende "fachliche Stellungnahme" bzgl. der Denkmalschutzwürdigkeit vorlegen würde.
Gruß, J.R.
 
Hallo,

da bist Du ja einer der wenigen, der glücklich darüber ist, ein demkmalschutzwürdiges Haus zu haben ;-)

Zunächst einmal würde ich ins Grundbuch schauen, dann ins Stadtarchiv gehen, eigene Recherchen anstellen. Heimatpfleger, Nachbarn befragen. Der Vorbesitzer könnte auch aufschlussreich sein.

Danach sollte der Zustand des Hauses geklärt werden, wie sah der letzte ganzheitliche Bauzustand aus, welche Farben wurden verwendet, welche Baustoffe. Wann und in welcher Weise wurden Umbaumassnahmen durchgeführt. Wie alt und in welchem Umfang ist die ursprüngliche Bausubstanz vorhanden etc.

LG.
 
Thema: fachliche Stellumgnahme Denkmalschutzwürdigkeit

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