Fachgerechter Fußbodenaufbau? Wie lange haftet der Bauleiter und Architekt?

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D.Selle

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Hallo,

es geht um einen Fußboden und Wandaufbau für ein kleines Duschbad von ca. 4,5m² ohne Fenster aber mit Entlüftung über Ventilator, im 1.OG eines MfH-FWH mit 4 WE, der 1998 ausgeführt wurde. Seit 1998 gab es in diesem Kleinbad 3 Wasserschäden, zuletzt durch undichte Silikonfuge an der Duschwanne. M.E. ist die folgende Konstruktion nicht fachgerecht:

Bodenaufbau von unten nach oben,
1. 12,5mm Rigips
2a. Deckenbalken (historisch) ca. H220mm
2b. zwischen den Deckenbalken gelbe Glaswolle ursprünglich 220mm inzwischen auf ca. 160mm zusammengefallen.
3. ca. 25mm dicke Bodenbretter (historisch) auf den Balken vernagelt, zwischen den Bretter bis 8mm Ritzen.
4. Heizungsrohre in CU überwiegend mit Schutzschlauch (ähnlich Wickelfilz) auf den Bodenbrettern verlegt
5. Teerpapier mit ca. 10cm Überlappung auf die Bodenbretter und teilweise an der Vorwandinstallation ca. 2cm hochgezogen. Papierüberdeckt auch die Heizungsrohre im Fußboden. Das Papier ist an den Bretterfugen überweigend eingerissen.
6. 3 - 4cm ungebundene, verdichtungsfähige Trockenschüttung von xella zwischen Lagerhölzer, H3-4cm x B6cm im Abstand von 55cm.
7. 20mm xella Trockenestrich auf den Lagerhölzern und den Plattenfalzen verklebt u. verschraubt.
8.keramische Bodenfliesen 30*30*0,8cm
9. Am Wandanschluß der Fliesen zu den Rigipswänden bzw. Fliesen an der Vorwandinstallation sind tw. bis zu Fugbreite 2cm mit Silikon verfugt. Die Fermacellelemente sind relativ passgenau, die Fugen mit PU-Schaum verfüllt.
10. unter der Dusche ist nicht gefliest . Die Vorwand steht auf dem (historischen) Bretterboden. Eine wasserdichte Abdichtung (Flüssigfolie o.ä.) insbesondere hinter und unter der Dusche, ist im Bad nirgends vorhanden.

Die Stahlduschwanne ist mit Styroporträger in der Raum-Ecke direkt gegen einlagige FR-Rigipswand gestellt. Die Rigipswand darüber wurde ab OK Duschtasse verfliest. Die Fliesen waren mit inemAbstand von 0 bis 5mm Fuge über der Duschtasse angesetzt. Der Spalt war mit Silikon verfüllt bzw. etwas Silikon über den Fugmörtel gezogen.

Die Silikonfuge an derDuschtasse war undicht.Bei der Erneuerung der Silikonfuge fiel dieser Zustand auf. Eine Kontrolle unter der Duschwanne ergab, dass der Trockenestrich total durchgeweicht war (obwohl die Dusche 2,5 Monate (wegen Wohnungsleerstand) nicht mehr benutzt wurde.

Eine Wand im Bad ist eine Außenwand. Dies wurde mit 50mm Ständerprofilen versehen und mit Glaswolle gedämmt darauf PE-Bau-Folie unverklebt. Zwischen Ständerwerk und Außenwand laufen tw. mit 4mm Schutzschlauch überzogene Trinkwasserrohre im ungedämmten Hohlraum. In 2001 und 2011 Frostschaden an dem Trinkwasserrohr im Zwischenraum.

In der übrigen Wohnung war mir aufgefallen, das an den Schalter/Steckdosen im Bereich der Außenwände die "Dampfsperre" (PE-Baufolie) aufgeschnitten ist. Die Außenwandisolation ist mit Glaswolle ausgeführt und darüber Rigips einlagig beplankt.
Die letzte Mieterin der Wohnung ist wegen der Hellhörigkeit der Whg. ausgezogen.

Das Haus wurde 1998 komplett saniert. Die Bauleitung, Planung und Überwachung hatte ein Architekturbüro. Die Ausführung der Arbeiten erfolgte ausmahmslos mit Fachbetrieben.

Meine Frage ist, ob diese Ausführung, entgegen meiner Ansicht, nach damaliger Kenntnis doch als fachgerecht anzusehen ist und wenn nicht, ob man sich noch an das Architekturbüro halten kann trotz erfolgter Abnahme und damit vermutlich Verjährung von Ansprüchen aus Vertrag.

Gruß
Detlef
 
Badeinbau

Die Planung und Ausführung war nicht fachgerecht.
Die Gewährleistungsfrist ist abgelaufen.
Nur wenn Sie während dieser Frist die Mängel substantiiert beim ausführenden Betrieb angezeigt haben ruht der Gewährleistungszeitraum dafür bis zur fachgerechten Beseitigung des angezeigten Mangels.
Bei bestimmten Fällen wie arglistiger Täuschung kann sich die Verjährungsfrist auf 10 Jahre verlängern. Das aber ist nachzuweisen und außerdem ebenfalls schon abgelaufen.
Lassen Sie das Bad komplett erneuern. Nehmen Sie diesmal einen anderen Planer und andere Handwerker.
 
Baumängel beheben

In ihrem Fall wurden scheinbar einige für das bloße Auge schon sichtbare Baumängel geschaffen. Gefährlich sind ja auch noch die Dinge, die man nicht sieht.

Ich bin seit ca. 30 Jahren im Trockenbau als Bauleiter und Kalkulator tätig, habe selber ein EFH Holzrahmenbau und 2x einen ähnlichen Fall in unserem Haus gehabt. Durch Fugen dringt Wasser hinter die Fliesen (was sich nach Fachmeinung auch nie 100% verhindern lässt), und gelangt durch irgendwelche Schwachpunkte in der Abdichtung an den Gips.
In unserem Fall war es in einem Bad eine undichte Silikonfuge, im anderen Bad einfach ein Eindringen durch die 5mm breite Fliesenfuge.

Es gilt heute noch als fachgerecht, ein Bad komplett mit imprägnierter Bauplatte zu beplanken. Häufig wird dann von den anderen Gewerken einfach die Badewanne davorgestellt und die Wand gefließt. Knauf und Rigips Saint Gobain haben zwar Herstelleranweisungen zur Beschichtung der Platten vor dem fliesen, aber ist diese Beschichtung unvollständig oder durch zB Schrauben an Duschstange und Duschwänden beschädigt, ist der Schaden fast vorprogrammiert.

Gerade sind wir fertig mit der Sanierung unseres nichteinmal 20 Jahre alten Gästewcs mit Dusche - Hier konnten wir aufgrund einer leichten Undichtigkeit am Abfluss den kompletten Estrich entfernen, da dieser vor der Holzständerwand, welche natürlich mit Rigips beplankt war, gegossen wurde. Der Gips war regelrecht verfault, da er unten im Nassen gestanden hat - trotz einer rundlaufenden Abdichtung mit PCI Bändern.

In beiden Bädern haben wir mittlerweile im Nassbereich auf Knauf Aquapanel gefließt und den Boden mit einer Flüssigabdichtung versehen.
 
es

gabe eine - juristisch aber schwer durchsetzbare Möglichkiet der Haftung gegen den Bauleiter, wenn er die Kontrolle der Arbeiten fahrlässig vernachlässigt hätte. Das mußt Du aber mit Sicherheit in einem langen Gerichtsprozeß mit Gutachtern und Gegengutachtern beweißen. Ob Du Recht bekommst (nicht ob Du Recht hast !) ist dann aber noch immer fraglich. Also Finger weg und neu machen ! (Siehe mal auf mein Motto !)
 
Thema: Fachgerechter Fußbodenaufbau? Wie lange haftet der Bauleiter und Architekt?
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