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SandraS
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Ich bin Mitbesitzer eines 400 Jahre alten Gebäudekomplexes in Ravensburg, bei dem noch das seit etwa 1900 auslaufende württembergische Stockwerkseigentum gilt. Nun gibt es Ärger mit einer Mitbesitzerin. Ich muss nun wissen welche Rechte und Pflichten bezüglich der Sanierung von Flächen und Hauswänden gelten (alte Servituten, wem gehört was - in Sütterlin geschrieben). Wer kennt einen Fachanwalt für Stockwerkseintum. Normale Anwälte für Immobilienrecht sind meist nicht kundig.