Fachwerk.de - Baumängel - Estrich senkt sich auch noch nach über 6 Jahren ab (bis 3cm)
mfG, Dirk Arzt
Dirk Arzt | 11.02.05
Schüsseleffekt
In den Ecken tritt die normale Durchbiegung des Estriches besonders hervor, da der Abstand zur Mitte der (Estrich-)Scheibe dort am größten ist (mit Möbeln hat dieses nichts zu tun). Insofern kommt es dort aufgrund der Kompression der darunterliegenden Dämmung als erstes zu Abrissen(5 mm-1cm).Diese Bewegung hört nach 3-5 Jahren jedoch auf, Fliesenleger sprechen deshalb gerne von "Wartungsfugen", für die angeblich keine Gewährleistung übernommen werden braucht (falsch!!!!).
Plötzlich auftretende 30 mm dürften jedoch absolut ungewöhnlich sein!
Handelt es sich vielleicht um Anhydritestrich? Besteht eventuell ein Wasserschaden, der dann diese Aufwölbung erklären könnte?
Gruß Eckard
Eckard | 11.02.05
In den Ecken tritt die normale Durchbiegung des Estriches besonders hervor, da der Abstand zur Mitte der (Estrich-)Scheibe dort am größten ist (mit Möbeln hat dieses nichts zu tun). Insofern kommt es dort aufgrund der Kompression der darunterliegenden Dämmung als erstes zu Abrissen(5 mm-1cm).Diese Bewegung hört nach 3-5 Jahren jedoch auf, Fliesenleger sprechen deshalb gerne von "Wartungsfugen", für die angeblich keine Gewährleistung übernommen werden braucht (falsch!!!!).
Plötzlich auftretende 30 mm dürften jedoch absolut ungewöhnlich sein!
Handelt es sich vielleicht um Anhydritestrich? Besteht eventuell ein Wasserschaden, der dann diese Aufwölbung erklären könnte?
Gruß Eckard
Eckard | 11.02.05
Hallo,
... Vielen Dank für das schnelle Feedback. - Nein, es gab keinen Wasserschaden; es handelt sich um einen
ganz "normalen", Estrich in konventioneller Machart - allerdings muß ich hinzufügen, daß unser Architekt dafür
bekannt ist, daß er einen großen Wert auf Trittschalldämmung legt und unser Estrich einen "ordentlichen" Unterbau
aus Styropror verpaßt bekam. Die Fliesen wurden erst nach ca. 8 Wochen verlegt. Die Witterung war damals im Mai
vorwiegend trocken. Es wurden nur hochwertige Materialien verwendet.
Gruß, Dirk
Dirk Arzt | 11.02.05
Gewährleistung
Hallo,
eine Gewährleistung nach Ablauf von 5 Jahren nach BGB gibt es zwar, aber dann müßten Sie den Handwerker Fahrlässigkeit nachweisen. Dazu muss sich ein Bausachverständieger sich das anschauen, und um Rat fragen ob es Sinn macht den Handwerker wegen Fahrlässigkeit zu verklagen oder wo nach Ursachen zu suchen ist.
Mfg Franz - Josef Peltzer
Hallo,
eine Gewährleistung nach Ablauf von 5 Jahren nach BGB gibt es zwar, aber dann müßten Sie den Handwerker Fahrlässigkeit nachweisen. Dazu muss sich ein Bausachverständieger sich das anschauen, und um Rat fragen ob es Sinn macht den Handwerker wegen Fahrlässigkeit zu verklagen oder wo nach Ursachen zu suchen ist.
Mfg Franz - Josef Peltzer
Gestalten mit alten Handwerkstechniken sowie erhalten und sichern des Bestands.
Mitglied der Fachwerk.de Community(Profil)
Malerstudio Peltzer | Franz - Josef Peltzer | 11.02.05
Mitglied der Fachwerk.de Community(Profil)
Malerstudio Peltzer | Franz - Josef Peltzer | 11.02.05
Gewährleistungsablauf
Nach mehr als 5 jahren wird man nur in seltenen Fällen feststellen können, was hier Fehler bei der Bauausführung Bauplanung / Bauüberwachung waren und was als Alterungsverhalten oder fremdverursachter Schaden zu beurteilen ist.
Meine Einschätzung: Da diese Fragen bei einem Rechtsstreit diskutiert werden, ist das Risiko extrem hoch.
Noch was: reine Fahrlässigkeit, die ja immer irgendwo vorliegt, reicht nicht, um eine Verlängerung der Gewährleistungsfristen zu erreichen, hier muß schon mehr kommen (Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit). Die müßten Sie beweisen !
Sorry, keine bessere Auskunft für Sie zu haben.
Nach mehr als 5 jahren wird man nur in seltenen Fällen feststellen können, was hier Fehler bei der Bauausführung Bauplanung / Bauüberwachung waren und was als Alterungsverhalten oder fremdverursachter Schaden zu beurteilen ist.
Meine Einschätzung: Da diese Fragen bei einem Rechtsstreit diskutiert werden, ist das Risiko extrem hoch.
Noch was: reine Fahrlässigkeit, die ja immer irgendwo vorliegt, reicht nicht, um eine Verlängerung der Gewährleistungsfristen zu erreichen, hier muß schon mehr kommen (Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit). Die müßten Sie beweisen !
Sorry, keine bessere Auskunft für Sie zu haben.
Neue Nutzungen für alte Gebäude
Mitglied der Fachwerk.de Community(Profil)
Dietmar Beckmann | Büro für Städtebau+Architektur | D.B. | 12.02.05
Mitglied der Fachwerk.de Community(Profil)
Dietmar Beckmann | Büro für Städtebau+Architektur | D.B. | 12.02.05
Hallo,
... Vielen Dank für das rasche Feedback !
Gruß, Dirk Arzt
Dirk Arzt | 12.02.05