Fragen zur ENEV

Diskutiere Fragen zur ENEV im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Hallo zusammen, bedingt durch einen neuen Teildachstuhl und eine komplette Neueindeckung, mit entsprechender neuer Dämmung, energiesparenden...
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Morph

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Hallo zusammen,

bedingt durch einen neuen Teildachstuhl und eine komplette Neueindeckung, mit entsprechender neuer Dämmung, energiesparenden Fenstern im Giebel und Dachgaube etc. werden auch die beiden Giebelwände abgebrochen und eine 50cm hoher Ringanker gegossen.

Wenn ich nun diesen Giebel und den Ringanker von außen verputzen lassen möchte, der Putz dem "alten" Putz des darunterliegenden Hauses angeglichen werden soll, habe ich irgendetwas im Bezug auf die ENEV zu beachten? Muß ich die beiden Giebelwände von je ca 8qm zusätzlich von außen Wärmedämmen lassen oder werde ich sogar gezwungen, das ganze Haus zu dämmen??? Denn das können wir uns aktuell aber nicht mehr leisten. Die Wärmedämmung des Hauses ist erst für in ein paar Jahren angedacht, denn alles auf einmal geht nun auch nicht...

Vielleicht habt ihr ja einen Tipp.....

Danke euch
Sascha
 
20% Regel,

Wenn Sie mehr als 20% der Fassade, erneuern..... greift die ENEV. Es sie denn, Sie sind z.B. durch Denkmalschutz von der ENEV befreit.

MfG

Paul
 
EnEV

Hallo,
ich würde bei der unteren Bauaufsichtsbehörde, in der Regel das Landratsamt nachfragen, ob die "Härtefallregelung" bei Ihnen angewendet werden kann.

Grüße aus Ermershausen
 
Ich denke nicht, ....

... das wir mit 24qm neuem Mauerwerk auf 20% der Gesamtfläche kommen werden. Es ist geplant, nur das Neue Mauerwerk verputzen zu lassen, einen Übergang zum alten Putz herzustellen und den alten Putz zu reinigen auszubessern und zu streichen.

Ich denke mal, wir machen das einfach mal so. Architekt, und Statiker hätten uns bestimmt darauf aufmerksam gemacht, wenn da noch etwas zu beachten wäre, oder ?

Viele Grüße
Sascha
 
ich habe mir ....

... die ENEV 2009 eben nochmal durchgelesen. 20% galten in der alten ENEV 2004 in der 2009er ist von 10% Fassade die rede. Zählt zur Fassade der Sockel und die Fenster hinzu, sprich also die komplette Aussenflächen ?

Hierin steht auch, dass dann nur die neuen flächen der ENEV 2009 entsprechen müßten und nicht die komplette Fassade. Wie sieht das den aus, wenn ich nur die Giebelwände dämmen müßte und den Rest nicht.... Ich glaube die spinnen.

Wir haben auch noch alte Fenster in den unteren Stockwerken, so dass eine Dämmung aktuell sowieso keinen großen Sinn machen würde, weil wir zuviel ändern müßten und das auch finanziell garnicht könnten.
 
Fragen zur ENEV

Hallo,

ich würde empfehlen den Abschnitt 3, Bestehende Gebäude und Anlagen § 9, EnEV 2009 ((10% bzw. 10 vom Hundert-Regel + Anlage 3 Nummer 1 bis 6, Anforderungen bei Änderung von Außenbauteilen),im web: nach Nichtamtliche Lesefassung EnEV 2009 suchen,zu lesen und im Zweifel einen Energieberater einzuschalten.

Auszug:
..(3) Absatz 1 ist nicht anzuwenden auf Änderungen von Außenbauteilen, wenn die Fläche der geänderten Bauteile nicht mehr als 10 vom Hundert der gesamten jeweiligen Bauteil-fläche des Gebäudes betreffen...

Gruß aus NRW
 
Sorry,

natürlich ist der Bezug auf die 10% Regel seit Oktober 2009 zutreffend.

Man lernt nie aus.



MfG

Paul
 
Thema: Fragen zur ENEV
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