EneV

Diskutiere EneV im Forum Fußboden, Wand & Decke im Bereich - Nach einigem Stöbern im Forum, auch unter der Rubrik Baurecht, sowie Einsicht in die Enev (z.B. unter...
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Guido Lü

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Nach einigem Stöbern im Forum, auch unter der Rubrik Baurecht, sowie Einsicht in die Enev (z.B. unter http://bundesrecht.juris.de/enev/anhang_3_30.html) beschleicht mich das merkwürdige Gefühl, dass man eine Veränderung an einem bestehenden Wohngebäude nur durchführen kann, wenn dabei die EneV-Werte eingehalten sind.

D.h., wenn ich eine vorgehängte Fassade z.b. "Schiefer auf Lattung", entferne und ersetze durch eine vorgehängte Fassade, "4 cm Wärmedämmung, dann Lattung und dann Schiefer" darf ich das nicht, weil es vermutlich die Enev nicht erfüllt !??? Darf ich das alte denn dranlassen oder muss ich irgendwann mit einer Auflage rechnen, das zu ändern?

Darf die Bauaufsichtsbehörde dann überhaupt Wind davon bekommen, dass etwas renoviert werden soll? Weil ja schon die Erneuerung des Außenputzes mit der Auflage, die Enev einzuhalten, verbunden ist! Sorry, ich ziehe diesen Frageteil zurück.

Müsste die Enev dann nicht die Preise für gebrauchte Fachwerkhäuser purzeln lassen?
 
gesetze sollte

man im ganzen lesen und so gibt es denn auch einen §16

http://bundesrecht.juris.de/enev/__16.html

die dort erwähnte verhältmäßigkeit ist der wesentliche punkt.
natürlich ist es unverhältnismäßig - rechtsprechung dazu exsitiert ausreichend, wenn ich eine wand verputze, sie auch wärmewzudämmen, dito für den neuverputz der ganze fassade: zur illustration mal in zahlen: für den neuverputz außen meines gesamten hauses inklusive seitenflügel habe ich in etwa 7000,00 euro gelöhnt (kalkputz, etliche komplizierte verputzungen und ritzungen) die außendämmung nur einer (!) giebelseite hätte dazu 3800 euro gekostet. natürlich ist das unverhältnismäßig.
hinzu kommt, dass so irgendwie jedes halbwegs intakte historische gebäude mittlerweile entweder einzeldenkmal ist/und oder in einem sanierungsgebiet oder im bereich von erhaltungssatzungen oder im denkmalbereich liegt oder sonstige denkmalpflegerische besonderheiten aufweist.
und das geht immer vor.
 
das ist der beste Tip...

den Sie bekommen konnten:

Lesen Sie das ganze Gesetz!

mein Tip dann noch - versuchen Sie das zu verstehen und zu deuten!

dann noch: die ENEV ist eine Verordnung kein Gesetz - Verstösse sind Ordnungswidrigkeiten und keine "Gesetzesverstösse"!

... und wenn Sie "nachweisen" können, dass es "unwirtschaftlich" oder gar "schädlich" für Ihr Haus ist, was andere "vorschlagen" - werden Sie es sicher nicht machen - ODER?

Dann gibt es noch den Spruch mit der Suppe, die heisser gekocht als gegessen wird usw. .....

und dann den noch: Alle Regeln haben auch bestätigte Ausnahmen!

Kopf hoch und keine Angst

nur zu

FK
 
liebe bettina ingenkamp

nach meinem verständnis bezieht sich die verhältnismäßigkeitsbestimmung auf baudenkmäler und besonders erhaltenswerte bausubstanz. nun mag es auch leute geben, die sich ein fachwerkhaus kaufen, nicht weil, sondern obwohl es ein fachwerkhaus ist, vielleicht weil die lage gut ist...aber es sich ansonsten um weder ein originalerhaltenes, noch ein architektonisch denkwürdiges objekt handelt.
wie dem auch sei, man könnte sich dann immer noch den §17 "unbillige härte" berufen.
vielen dank für die preisangaben. können sie mir die entsprechende qm nennen?
 
Danke Herr Kurz,

die owi-bestimmungen der enev beziehen sich ja in erster Linie eh nur auf Heizungsanlagen, Wärmepumpen und entsp. Leitungen. Allerdings ist anzunehmen, dass die unteren Bauaufsichtsbehörden die EneV bei der Prüfung des materiellen Baurechtes als genehmigungsrelevant ansehen. Ich kenn doch die Behörden! Aber ich denke mal, dass Sie recht haben und man sich nicht bange machen lassen sollte, wenn man mal eine Außenwand von innen wärmedämmt. :)

mfg
 
jede öffentliche-rechtliche norm

steht in jedem punkt unter dem vorbehalt der verhältnismäßigkeit, sonst ist sie nicht verfassungskonform.
dass es hier so explizit drin steht, hängt zum einem damit zusammen, dass es sich um ein gesetz nach europarechts-systematik handelt, zum anderen damit, dass man die türe sehr weit aufmachen musste - von vornherein, weil die bauämter/gerichte unter flut sonst zusammengebrochen wären. die bundesrepublik hat schon mit erlaß der enev ihre prozentreduzierung für den co2-ausstoß erreicht - theoretisch hochgerechnet. somit sind alle zufrieden.
 
Thema: EneV

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