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Guido Lü
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Nach einigem Stöbern im Forum, auch unter der Rubrik Baurecht, sowie Einsicht in die Enev (z.B. unter http://bundesrecht.juris.de/enev/anhang_3_30.html) beschleicht mich das merkwürdige Gefühl, dass man eine Veränderung an einem bestehenden Wohngebäude nur durchführen kann, wenn dabei die EneV-Werte eingehalten sind.
D.h., wenn ich eine vorgehängte Fassade z.b. "Schiefer auf Lattung", entferne und ersetze durch eine vorgehängte Fassade, "4 cm Wärmedämmung, dann Lattung und dann Schiefer" darf ich das nicht, weil es vermutlich die Enev nicht erfüllt !??? Darf ich das alte denn dranlassen oder muss ich irgendwann mit einer Auflage rechnen, das zu ändern?
Darf die Bauaufsichtsbehörde dann überhaupt Wind davon bekommen, dass etwas renoviert werden soll? Weil ja schon die Erneuerung des Außenputzes mit der Auflage, die Enev einzuhalten, verbunden ist! Sorry, ich ziehe diesen Frageteil zurück.
Müsste die Enev dann nicht die Preise für gebrauchte Fachwerkhäuser purzeln lassen?
D.h., wenn ich eine vorgehängte Fassade z.b. "Schiefer auf Lattung", entferne und ersetze durch eine vorgehängte Fassade, "4 cm Wärmedämmung, dann Lattung und dann Schiefer" darf ich das nicht, weil es vermutlich die Enev nicht erfüllt !??? Darf ich das alte denn dranlassen oder muss ich irgendwann mit einer Auflage rechnen, das zu ändern?
Darf die Bauaufsichtsbehörde dann überhaupt Wind davon bekommen, dass etwas renoviert werden soll? Weil ja schon die Erneuerung des Außenputzes mit der Auflage, die Enev einzuhalten, verbunden ist! Sorry, ich ziehe diesen Frageteil zurück.
Müsste die Enev dann nicht die Preise für gebrauchte Fachwerkhäuser purzeln lassen?