Gefache erneuern im Außenbereich - Baugenehmigung erforderlich?

Diskutiere Gefache erneuern im Außenbereich - Baugenehmigung erforderlich? im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Hallo zusammen, bislang bin ich stiller Mitleser. Ich besitze ein kleines Fachwerkhaus (ca. 100 Jahre alt, kein Denkmalschutz) im Außenbereich...
S

Schmidt1

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Hallo zusammen,

bislang bin ich stiller Mitleser.
Ich besitze ein kleines Fachwerkhaus (ca. 100 Jahre alt, kein Denkmalschutz) im Außenbereich. Die Gefache wurden von meinem Vorgänger mit Styropor und/oder Glaswolle ausgefüllt... Ich möchte diese nun durch Lehmsteine ersetzen.
Benötige ich hierfüer eine Baugenehmigung?
Eine Außenwand hat eine Holzfassade. Diese möchte ich nun durch eine gedämmte hinterlüftete Holzfassade ersetzen. Abstandsflächen sind nicht von Bedeutung, weil der nächste Nachbar 100 m weit entfernt ist. Eine Straße ist auch mehrere 100 m entfernt. Zum Grundstück führt ein privater Waldweg (meiner).
Ist für den Neuaufbau und Dämmung der Fassade eine Baugenehmigung erforderlich?
Vielen Dank Eure Antworten.

Tschüss
Steffen
 
Bestandsschutz

Diese Fragen betreffen immer den "Bestanddschutz" des Gebäudes. Grundsätzlich darf das, was entfernt/abgebrochen wird, nicht mehr neu gebaut werden.

Modernisierungen/Sanierungen sind jedoch auch im Bestandsschutz erlaubt, auch Erweiterungen in geringem MAße.

Diese Fragen klären Sie am besten mit der örtlichen Baubehörde und listen alle Anliegen und geplanten Vorhaben offen und im Detail auf. Damit habe ich die besten Erfahrungen gemacht.

Eventuell muss eine Bauvoranfrage, den Bestandsschutz betreffend, gestellt werden. Das können Sie selbst machen; eine Beratung bzw. Hilfestellung durch die BAubehörde oder einen Architekten ist aber hilfreich, um nichts zu vergessen und den Genehmigungsablauf nicht zu verlängern.

Bei der Veränderung der Fassade von über 10% Flächenanteil gilt die EnEv (Energieeinsparverordnung 2009) mit Vorgaben zum Dämmwert (U-Wert) der Aussenwände etc. bei Sanierung. Z.B. für Fachwerkbauten von mindestens 0,84 W/m2K.

Das müssen Sie mit Ihrer Dämmmaßnahme erreichen und bedeutet bei der Ausfachung mit Lehmsteinen, die dämmtechnisch so gut wie keine Rolle spielen, entweder eine massive Innendämmung und/oder eine zusätzliche Aussendämmung.
 
für

den Gefacheaustausch düfte es aber keine Probleme geben, da es keine tragende Bauteile gibt. Das schütz aber nicht vor übereifigen Beamten, die sich im Nachgang profilieren wollen. Klärt man das Vorab, bedeutet das nur zusätzliche Arbeit - da gehen die viel freundlicher ans Werk. Außenbereich ist immer etwas heikel.
 
Bauordnung

In der Bauordnung von Bawü sind verfahrensfreie Vorhaben:

a)Die Änderung tragender oder aussteifender Bauteile innerhalb von Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2,
b)nichttragende und nichtaussteifende Bauteile innerhalb von baulichen Anlagen,
c)Öffnungen in Außenwänden und Dächern von Wohngebäuden und Wohnungen,
d)Außenwandverkleidungen, ausgenommen bei Hochhäusern, Verblendungen und Verputz baulicher Anlagen,
e)sonstige unwesentliche Änderungen an oder in Anlagen oder Einrichtungen;

Gibt es eine Abweichung im Außenbereich wurde dies bei den einzelnen Punkten explizit für den Außenbreich genauer beschrieben. Dies ist bei den nachfolgenden Punkten nicht der Fall, deshalb gehe ich davon aus, dass diese Punkte auch für den Außenbereich gelten.
Ansich ist meiner Einschätzung nach die Sachlage klar, für die Ausfachungen benötige ich keine Baugenehmigung. siehe Punkt C)

Was die Fassade betriftt, würde Punkt d gelten. Als auch Verfahrensfrei.
Ansich würde ich ja auch beim Bauamt nachfragen, aber ich möchte vorab ordentlich Klarheit.

Ciao
Steffen
 
EnEV...

... § 11 Abs 1:

"Außenbauteile dürfen nicht in einer Weise verändert werden, dass die energetische Qualität des Gebäudes verschlechtert wird. Das Gleiche gilt für Anlagen und Einrichtungen nach dem Abschnitt 4, soweit sie zum Nachweis der Anforderungen energieeinsparrechtlicher Vorschriften des Bundes zu berücksichtigen waren."

MfG,
sh
 
enev

Hallo,
das kann ja aber nicht bedeuten, dass ich mit Styropor in Gefachen, wo sich durch Feuchtigkeit Schimmel bildete, leben muss :)
Ciao
Steffen
 
Das...

... habe ich weder behauptet noch gefordert noch würde ich das anstreben wollen.

Ich möchte nur darauf hinweisen, dass es außer der LBO BaWü und rein theoretischer u-Wert-Rechnerei noch anderes zu beachten gibt, mit dem man mglw. beim Umgang mit Behörden konfrontiert werden könnte, und auf das man sich entsprechend vorbereiten sollte.

MfG,
sh
 
ENEV

Lieber Herr Hausleithner,
da gibt es auch den Passus des Wirtschaftlichkeitsgebotes, also mal nich verrückt machen lassen.... ;-)

Grüße aus Thüringen
Micha
 
Der "Wirtschlichkeits-Paragraph"...

... nach EnEV §10 Abs. 6 bezieht sich auf Nachrüstung, nicht auf Umbau...

... Um Missverständnissen vorzubeugen: Ich bin weit fern davon, die EnEV zum Heiligen Gral erklären zu wollen.

Außerdem wird die neue Fassade ja eh' gedämmt...

MfG,
sh
 
in Behörden arbeiten Menschen, es menschelt also auch

Hallo Steffen,

eigentlich hast Du ja schon eine Ansicht und unterlegst die auch mit der Landesbauordnung. Das ist schon mal die Grundlage einer Vorsprache beim Bauamt.

am besten Katasterauszug, Bauunterlagen -soweit vorhanden- vorm Vorgänger mitnehmen oder Skizze mit detaillierten Maßen erstellen plus Ausdruck Google maps plus aktuelles Foto und evtl. eins davon wie es später aussehen soll (welche Verschalung). Dann noch der jetzige Wandaufbau und der zukünftige.

Das sind die groben Unterlagen, die für eine erste Beurteilung Deiner Maßnahme nötig sind. Mehr Unterlagen oder Details wird Dir der zuständige Mensch im Bauamt noch sagen.

Allein diese Unterlagen zeigen dem Amtsmenschen schon, dass Du Dir Gedanken machst und nicht einfach losbaust und Dich mit irgendwen anlegen willst, den Eindruck machst Du von Deiner Wortwahl nicht.

Nun wünsche ich Dir viel Erfolg und keine ENEV, schon gar nicht für Fachwerk. Frage doch mal nach einer Befreiung von dieser Verordnung.

Gruss doris aus dem nun noch kalten,nicht mehr verschneiten Harz
 
Vielen Dank

Vielen Dank für Eure Antworten und Einschätzungen.

Tschüss
Steffen
 
Thema: Gefache erneuern im Außenbereich - Baugenehmigung erforderlich?

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