Denkmalschutz und EnEV 2007

Diskutiere Denkmalschutz und EnEV 2007 im Forum Dach & Dachraum im Bereich - Hallo, interpretiere ich den §24 der EnEV 2007 richtig, so dass eine Ausnahme nur für ein denkmalgeschütztes Bauteil gilt? Sprich wenn die...
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Rosendieb

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Hallo,

interpretiere ich den §24 der EnEV 2007 richtig, so dass eine Ausnahme nur für ein denkmalgeschütztes Bauteil gilt? Sprich wenn die Fassade unter Denkmalschutz steht, ich das Dach aber ändere, muss ich für das Dach die entsprechenden Höchstwerte der EnEV 2007 einhalten?
Vielen Dank für weiterführende Hinweise,
Gruß
 
Hallo, wenn der Denkmalschutz sich nur auf ein Gebäudeteil bezieht ist die Interpretation richtig.
Frage gilt der Denkmalschutz gewöhnlich nicht für das gesamte äußere Erscheinungsbild?
Laut §24 EnEV 2007 (EnEV2009 ist textlich gleich)sind Ausnahmen bei der Behörde zu beantragen.
Da mit Inkrafttretten der EnEV 2009 am 1.10.09 der max. Wärmedurchgangskoeffizient von 0,30 W/(m²K)auf 0,24 W/(m²K) gesenkt wird, ist bei bauteilbezogene Dämmmaßnahmen insbesondere Augenmerk auf die Details der Anschlusspunkte zu legen. Nicht sauber ausgebildete Anschlusspunkte von "kalten" und "warmen" Bauteilen können im schlimmsten Fall Bauschäden verursachen.
Ich empfehle sich die Anschlüsse als Schnitt aufzuzeichnen um frühzeitig Schwachstellen zu erkennen.
Beste Grüße
 
Thema: Denkmalschutz und EnEV 2007

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