ENEV 2009 in der Praxis - und wie kann man sie umgehen?

Diskutiere ENEV 2009 in der Praxis - und wie kann man sie umgehen? im Forum Fußboden, Wand & Decke im Bereich - So, neue Frage neues Glück. Ich weiß zum Thema ENEV gibt es schon zahlreiche Beiträge, aber so richtig werd ich hier nicht schlau. Ich hoffe Ihr...
S

Schmiddi

Beiträge
63
So, neue Frage neues Glück.
Ich weiß zum Thema ENEV gibt es schon zahlreiche Beiträge, aber so richtig werd ich hier nicht schlau. Ich hoffe Ihr Äkspärtön könnt mir weiter helfen?


Fachwerkhaus von 1863 (kein Denkmalschutz) Einzug im März 2010 Dach bereits gut gedämmt.
Wohnfläche 160 EG / 140 OG
Keine Wand- oder Fußbodendämmung.
Die Fenster sind doppelverglast und ca. 15 Jahre alt (sollen nicht ausgetauscht werden).

Der Heizkessel muß ausgetauscht werden. Das steht fest.

Grundsätzlich steht uns in erster Linie eine komplette RENOVierung bevor (neue Bäder, neue Bodenbeläge, neue Wandanstriche sprich Rauhfaser weg, Lehmputz hin...) also alles schön und wieder etwas ökologischer und nachhaltiger....
Wir wollen viel in Eigenleistung erbringen und werden uns daher wohl im Laufe des Jahres von Raum zu Raum durcharbeiten.
In diesem Zuge denken wir auch über eine Boden- und Wanddämmung nach...wenn wir schon mal dabei sind ?

Die Sichtfassade wurde wohl vor ca. 20 Jahren schon umfangreich saniert, Außendämmung kommt daher für uns nicht in Frage.

Frage 1a)
Ist das für die ENEV Grund genug um von einer Außendämmung abzusehen?
Dach ist völlig okay, der Dachüberstand leider nur ca. 10 cm, was ebenfalls eine Außendämmung unmöglich machen würde...


Frage 1:
Wie „einfach“ ist es in der Praxis der ENEV zu entgehen, wie wird geprüft, wer prüft und überhaupt? Wie will ein „Prüfer“ nachweisen, was der Vorbesitzer vielleicht schon gemacht hat und was wir?

Was ist mit den ganzen Fachwerkbesitzern, die in Eigenleistung sanieren?
Ich habe hier oft in anderen Beiträgen gelesen, dass die Einhaltung der ENEV 2007 / 2009 im Bestand häufig nicht zu realisieren ist .
Ausserdem wird auch immer wieder von Unwirtschaftlichkeit gesprochen.

Versteh ich alles, bin auch kein dämmwahnsinniger...aber so ein bisschen Dämmung um den Wohnkomfort zu steigern fänd ich schon nicht schlecht. Für die Außenwände kommt für uns nur Innendämmung in Frage....aber die bekannten Taupunktprobleme... zum Boden können wir noch nichts sagen, außer, dass davon auszugehen ist, dass hier die Balken im (hoffentlich trockenen) Sand liegen....

So, jetzt sagt z.B. ein Fachmann: dämmen ja, aber nur so und so wenig, sonst gibt’s Schwierigkeiten mit Tauwasser etc. und die Hütte verschimmelt, außerdem wäre davon abgesehen eine dickere Dämmung unwirtschaftlich.

Zu Frage 2
Und nu? Würde so was für eine Ausnahmeregelung reichen?
Wie läuft das ab? Wie kann ich mir das vorstellen?

Beispiel: Außenwände
U-Wert alt: 2,5 W/mK
Fachmann sagt (nur beispielhaft) aufgrund der Tauwasserproblematik kommt nur Dämmung mit 6 cm Holzleichtlehm in Schalung und 2 cm Schilfrohr, das Ganze mit Lehm verputzt in Frage, (a la Claytec).
U-Wert neu: 0,7 W/mK statt ENEV 2009 0,24 W/mK

Frage 3
Was ist mit der „Unwirtschaftlichkeit“ ? wie wird das berechnet? Könnte mir mal jemand ein Beispiel nennen?
Mal unabhängig von der Gefahr von Bauschäden: Wenn man jetzt um die ENEV einzuhalten 10.000 € investiert (nur für Außenwanddämmung sonst keine Veränderungen). Man dadurch 250 € (15 %) im Jahr an Energiekosten spart (was wahrscheinlich nur 50 % der "berechneten" Einsparung entspricht). Ist das schon unwirtschaftlich? Wer bestimmt von welcher Nutzungsdauer ausgegangen wird?

Frage 4
Wenn wir jetzt 20 qm von der Scheune zu Wohnraum ausbauen, wie ist es dann mit der Einhaltung der ENEV?

Frage 5
Wie ist denn jetzt die „neue“ 10 % Regel zu verstehen ?? hat jemand mal ein konkretes Beispiel?


Vielen Dank schon mal an die, die sich die Mühe machen den ganzen Kram zu lesen und noch mehr Dank an die, die hier auch konstruktive Beiträge schreiben

Frage 6
Hat jemand schon Erfahrungen mit "Kontrollören" gemacht?


Die Schmiddi
 
Hallo Schmiddi,

Wie ich sehe glauben Sie noch dran.

“Die Sichtfassade wurde wohl vor ca. 20 Jahren schon umfangreich saniert, Außendämmung kommt daher für uns nicht in Frage.”

Das war keine Sanierung, das ist Baumurks.


Grüße aus Schönebeck
 
ENEV in der Praxis

Hallo,

Kontrolleure in Niedersachsen ? Wer soll die denn bezahlen ?
Es sei denn, sie würden KfW-Mittel einsetzen. Dann wäre Ihnen die Kontrolle bei dem geplanten Umfang sicher.
Da ist in den einschlägigen Organisationsplänen hierfür keine Stellen gibt, wird auch nicht kontrolliert, obwohl die EnEV eine Rechtsgrundlage hergäbe.
VOLLZUGSDEFIZIT ist das wichtigste Wort im Umweltschutz in Deutschland.
Nichtsdestotrotz wird man, um die Vermietbarkeit sicherzustellen, etwas am Wärmeschutz tun müssen.
Das Schlüsselwort heißt "ENERGETISCHES GESAMTKONZEPT".
Völlig klar, daß die Apotheker des Baustoffhandels sich die Klinke in die Hand geben (Claytec).
Es gibt immer mehr als nur eine Lösung.
Der Wirtschaftlichkeitsbegriff darf nicht zu eng gefaßt werden: Wenn eine Wand nur 12 cm stark gemauert ist, kann man nach heutigen Maßstäben nicht von einer endgültigen Fertigstellung ausgehen. Alternativ ließe sich argumentieren, daß der Wert auf 0 gesunken ist, infolge Ablaufens der technischen und wirtschaftlichen Nutzungsdauer. Alles was jetzt kommt, sind Zuschreibungen, die diese Lebensdauer verlängern.

Wenn diese Investitionen in der Restnutzungsdauer nicht eingespielt werden können, ist die Maßnahme unwirtschaftlich und unzumutbar. Keinesfalls aber darf auf unterchiedliche Renditeerwartungen abgestellt werden !

Dafür gibt es die üblichen finanzmathematischen Methoden.
Statt des Heizkesselaustausches würde ich mal über ein Mini-BHKW nachdenken oder mit Nachbarn über dessen gemeinsame Nutzung sprechen (Nahwärme legen).

Grüße vom Niederrhein
 
0,84

Guten Tag,
ich beschäftige mich eigentlich mit hygrothermischen Fragestellungen nur bei Schadensanalysen. Trotzdem meine ich die EnEV 2009 so gut zu kennen, dass für SICHTFASCHWERK in Schlagregengruppe I inzwischen beim Einzelbauteilnachweis "nur" ein U-Wert von 0.84 gefordert ist. Bei höherer schlagregenbelastung ist Sichtfachwerk ohnehin zu riskant. mit freundlichen Grüßen Ulrich Arnold
 
Vielen Dank Herr Beckmann und Herr Arnold

Habe jetzt schon so oft "ENEV 2009" gegoogled... aber ich bekomme nie einen Beitrag zu Fachwerkhäusern? oder sind diese Auflagen in 2009 nicht verändert worden, und darum nur unter "ENEV 2007" zu finden?

kann mir jemand einen guten link empfehlen, wo ich das nachlesen kann?
 
Thema: ENEV 2009 in der Praxis - und wie kann man sie umgehen?

Ähnliche Themen

Z
Antworten
7
Aufrufe
641
bonotho
B
D
Antworten
19
Aufrufe
767
Thomas57
T
G
Antworten
7
Aufrufe
641
Andreas Teich
A
Zurück
Oben