EnEV bei teilweise neuem Mauerwerk einhalten

Diskutiere EnEV bei teilweise neuem Mauerwerk einhalten im Forum Hauskauf, Finanzierung & Recht im Bereich - Guten Morgen, um die Kosten für unser kleines Projekt abzuschätzen, hätte ich folgende Frage an die Community. Zum Bestand: Haupthaus: 15x12...
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SteffiH

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Guten Morgen,

um die Kosten für unser kleines Projekt abzuschätzen, hätte ich folgende Frage an die Community. Zum Bestand:
Haupthaus: 15x12 Meter, Vollklinker (50/40cm)
Anbau: 6x6 Meter, von den 3 freien Seiten sind 2 Bruchsteinmauerwerk ca 60cm und 1 ebenfalls Vollklinker 24cm. Satteldach

Nun unser Plan, das Satteldach abnehmen, Dachstuhl raus, vorhandenes Mauerwerk stehen lassen und aufmauern, damit ein Pultdach aufgesetzt werden kann. Bitte nicht falsch verstehen, ein Planer, Bauantrag, EnEv vom Dach usw. wird natürlich alles ordungsgemäß erledigt. Mir gehts es hier tatsächlich um die Kostenschätzung bevor der Planer loslegt. Der Raum wir weiterhin nur als Abstellraum und Waschküche benutzt. Dies war schon immer so. Bisher ohne bautechnische Mängel. Meine Fragen nun:

Wenn ich das alte Mauerwerk stehen lasse und nur den Rest mit z.B. 24cm Poroton aufmauere, gilt dies dann als Neubau, Bestand oder, oder?

Sollte ich nun doch eine Außendämmung machen wollen oder müssen, muss ich dann den schwächsten Punkt, (hier wohl das 24cm Klinker Mauerwerk) mit entsprechender Dämmung auf EnEV bringen? Wäre hier ja stärker als bei dem Bruchstein oder den Poroton.

Wenn ich nun den Anbau dämmen will/muss, überspringe ich dann die 10% vom ganzen Konstrukt, also auch vom Haupthaus und muss dieses dann auch dämmen??

Sollte das der Fall sein, dann lasse ich gleich alles, da die Fassade des Haupthauses erst vor einigen Jahren aufwendig renoviert wurde und die Heizkosten mit Festbrennstoffen und sehr gut gedämmten Dach sich in äußerst überschaubarem Rahmen halten. (Eigenholz sei Dank)

Vielen Dank für vielen Antworten.
 
Keiner da, der ein bisschen in der Materie drin ist,

möchte ungern den Planer bezahlen, dafür, dass er mir sagt, jedes Anfassen ihres Gebäudes führt zu einer Verpflichtung großflächig zu dämmen und ich lass dann doch alles wie gehabt und verzichte auf Stehhöhe bzw. zweites Stockwerk im Anbau. Danke.
 
Du hast

natürlich auch alle Eventualitäten, Grenzfälle, ja fast die Frage nach dem Leben, dem Universum und dem ganzen Rest hineingepackt. Da kann eine Antwort schonmal etwas dauern!
 
Die Antwort kenn ich: 42

Entschuldigt bitte, wusste nicht, dass es so knifflig ist. Bin natürlich über jede Antwort, egal wann sie kommt, dankbar.

Wie gesagt, wichtig für mich:
- ab welcher Wandfläche geh ich von "Ausbesserung" zu Neubau über, auch wenn es nur ein Anbau ist
- zählt die Außendämmung eines Anbaus zum Hauptgebäude und der folglich EnEV-geregelten 10%-Grenze.

Danke.
 
Wäre ich

dein Planer, würd ich das ganze so drehen, dass der Anbau unbeheizte Zone ist, also kein EnEV Nachweis erforderlich. Aber bitte beachte, diese EnEV Sch... ist nicht mein Fachgebiet, vielleicht kann sich ja noch ein Energieberater äußern.
 
Ich weiß nicht, ob der Planer das machen kann oder will,

da ja bereits Heizkörper im Anbau hängen. Weiß ja nicht, wie genau die Einhaltung der EnEV nach Bauantrag kontrolliert wird, bzw. ein Bußgeld möchte ich nicht in Kauf nehmen. Da lieber konform gearbeitet oder gar nicht. Danke aber für deine Antworten. Evtl. ist hier ja tatsächlich ein Energieberater unterwegs, der hier einen Tipp geben kann.
 
Thema: EnEV bei teilweise neuem Mauerwerk einhalten

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