EnEV-Befreiung als Privatmensch einreichen?

Diskutiere EnEV-Befreiung als Privatmensch einreichen? im Forum Fußboden, Wand & Decke im Bereich - Hallo zusammen, nach ein paar Tagen Recherche bin ich über Konrad Fischer zu der Überzeugung gekommen, daß ich mein Haus vorsorglich...
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Christoph10

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Hallo zusammen,

nach ein paar Tagen Recherche bin ich über Konrad Fischer zu der Überzeugung gekommen, daß ich mein Haus vorsorglich (Fassadenarbeiten stehen mittelfristig an) von der Dämmpflicht befreien möchte.

Rechnen und Physik kann ich grundsätzlich selbst (Inschnöhr...); Juristerei ist nicht mein Lieblingsgebiet, aber das www hat mir schon sehr oft weitergeholfen, wenn es denn ums Eingemachte ging.

Eine Befreiung über einen Fachmann soll um 1000..2000 € Kosten aufkommen lassen. Wenn möglich möchte ich das nicht in Euro aufbringen, gern aber in Arbeitszeit.

Meine Frage: Kann und darf ich mich als Eigentümer direkt ans zuständige Amt wenden und die Befreiung (ausführlich) begründet beantragen? Hat hier jemand im Forum Erfahrung?

Sicher habe ich als Laie Details bei der Fragestellung vergessen; gern reiche ich das nach!

Vielen Dank!

Christoph
 
EneV-Befreiung

Eine Befreiung von den Vorgaben der EnEV und des EEWärmeG ist dann möglich, wenn das Erfüllen der Vorschriften zu einem „unangemessenen Aufwand" oder zu einer „unbilligen Härte" führt.

Die zuständige Baugenehmigungsbehörde hat die Befreiung dann zu erteilen, wenn der Befreiungsantrag seitens des Architekten gestellt und mit einem zutreffenden Nachweis der „unbilligen Härte" gekoppelt ist. Das steht so auch in § 25 EnEV.

Den Nachweis erbringt der Architekt mit einer Berechnung im Zusammenhang mit einer Gebäudeenergieberatung, bei der verschiedene, passende Dämm- und Heizungsvarianten durchgespielt werden. Der Rechengang wird mit einer vom BAFA zugelassenen Software nach Aufnahme der Gebäudedaten vorgenommen. Eine Ergebnisebene ist die der Wirtschaftlichkeit = dem Amortisationszeitraum, der z.Zt. in allgemeiner Übereinkunft bei 10 Jahren liegt.

Das Honorar für diesen Aufwand liegt je nach Objektgröße in dem von Ihnen genannten Rahmen. Immer noch besser, als 5-stellige Summen in eine Gebäudedämmung zu investieren, wenn Sie der Meinung sind, das Ihnen Konrad Fischers bauphysikalisch-esoterischer Fundamentalismus einen besseren Dienst erweist als eine vernünftige Gebäudedämmung.
 
geht auch als privatperson

Guten Morgen,

ich habe meinen Antrag auf Befreiung selbst gestellt und auch genehmigt bekommen. Gleiche Ausgangslage (altes Haus, wollte nicht Dämmen). Ich habe über "unbilligende Härte" argumentiert, Dachüberstand hätte verlängert werden müssen, ebenso die Fensterbänke". Das ganz mit Fotos untermauert und eine Woche später war die Befreiung da. Ist aber wohl von Amt zu Amt verschieden schwierig und wahrscheinlich gehts oft ohne Fachmann (z.B. Architekt)nicht - bei mirs wars kein Problem.
 
Dämm-Befreiung

Gibts denn überhaupt bei deinem Haus eine Verpflichtung zu dämmen?
Die besteht ja nun auch nicht generell und vorbeugend würde ich eh nichts machen.

Zu K.F. kann man stehen wie man will (er ist mir verschiedentlich begegnet)- es ist natürlich auch eine Selbstvermarktungsstrategie, die Aufmerksamkeit sucht und findet und damit enorme Verdienstmöglichkeiten eröffnet
( wer's braucht und wem das wichtig ist....)

Manche Infos sind natürlich auch gut und korrekt und ehe schöne alte Fassaden mit Dämmung zugekleistert werden ist in jedem Fall besser nichts zu machen oder sein Dämm-Betätigungsfeld bei anderen Gebäudeteilen zu suchen.

Bei meinem gut 100 jährigen Gebäude habe ich auch nichts an der Fassade geändert- das aber unabhängig von KF-Thesen.

Absolute Behauptungen aufzustellen wie : "Dämmung spart keine Energie " etc funktioniert im Bauwesen überhaupt nicht, wie ohnehin jeder Absolutismus-nicht nur beim Bauen- fragwürdig ist...

Aber ich habe natürlich auch gar nichts dagegen eine Energie-/Bauberatung zu machen/ Energieausweise zu erstellen-
Dämmmaßnahmen müssen aber sinnvoll sein, sich wirtschaftlich rechnen und ästhetisch/gestalterisch zum betreffenden Gebäude passen.

Wenn sich Außendämmung als nicht machbar herausstellt muß eben untersucht werden welche ggf Innendämmung wirtschaftlich ist und bauphysikalisch sicher funktioniert.

Einen bloßen Antrag auf Erlaß wegen Unwirtschaftlichkeit stellen kann natürlich jeder.

Wenn dem nicht stattgegeben wird kann man immer noch fachlichen Beistand suchen, der die entsprechenden Begründungen für Unwirtschaftlichkeit der theorethisch möglichen Maßnahmen liefern kann.

Andreas Teich
 
Vielen Dank...

...erstmal an alle.

Tatsächlich ist es ein ca. 200 Jahre altes Fachwerkhaus in bemitleidenswertem Zustand; gekauft zum Grundstückspreis (ZV), aber zu 2/3 bewohnbar. Ich möchte irgendwann die Wetterseite mit Ziegeln behängen, und damit mir hinterher keiner kommt mit ">10% Fassade = Dämmpflicht" will ich vorab meinen Freifahrtschein haben (ohne einen Cent Ausgaben für Dienstleistungen, die ich selbst erbringen kann). Für mehr Energieeffizienz sollte ich erst mal die Ritzen um die Fenster zustopfen, damit bei Wind die Kerzen drinnen nicht flackern :) Das ganze hier soll als Gebrauchsgegenstand mit wenig Euro, OHNE KREDIT, wenig Papierkram und viel Spaß am Handwerk (klassisch) passieren. Wie beschrieben bin ich als Inschnör im Kundenauftrag mit diametral entgegengesetzten Zielen unterwegs. K.F. als "Extremist" ist genauso wie der DIN-EnEV-Dämmwahn-Verkäufer jeweils ein Ende des existierenden Spektrums, denke ich. Beide haben ihre Berechtigung, in der Mitte liegt die Wahrheit. Wenn jemand mit den Herren vom Amt in Sachsen-Anhalt/Halberstadt/Osterwieck Erfahrungen hat, bin ich gespannt!

Bis dahin,

Christoph
 
Thema: EnEV-Befreiung als Privatmensch einreichen?

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