Fachwerk.de - EnEV bei einem denkmalgeschützten Fachwerkhaus
Gruß
Frank
Frank | 14.08.09
Enev § 25
Hallo
Weisen Sie nach; stellen Sie Antrag:
§ 25
Befreiungen
(1) Die nach Landesrecht zuständigen Behörden können auf Antrag von den Anforderungen dieser Verordnung befreien, soweit die Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führen.
Eine unbillige Härte liegt insbesondere vor, wenn die erforderlichen Aufwendungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer, bei Anforderungen an bestehende Gebäude innerhalb angemessener Frist durch die eintretenden Einsparungen nicht erwirtschaftet werden können.
Dann sind Sie befreit!
FK
Hallo
Weisen Sie nach; stellen Sie Antrag:
§ 25
Befreiungen
(1) Die nach Landesrecht zuständigen Behörden können auf Antrag von den Anforderungen dieser Verordnung befreien, soweit die Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führen.
Eine unbillige Härte liegt insbesondere vor, wenn die erforderlichen Aufwendungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer, bei Anforderungen an bestehende Gebäude innerhalb angemessener Frist durch die eintretenden Einsparungen nicht erwirtschaftet werden können.
Dann sind Sie befreit!
FK
langlebig - nachhaltig - einfach
Mitglied der Fachwerk.de Community(Profil)
Architekturbüro slow-house | Dipl.-Ing. (FH) Florian Kurz | 14.08.09
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EnEV
Hallo,,
nicht nötig:
" Für Baudenkmäler bedeutet die EnEv Novellierung:
- Gemäß § 16 Abs 4 Satz 2 sind Baudenkmäler (auch Ensembles) von der Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises ausgenommen.
- Gemäß § 24 kann von den Anforderungen der Verordnung ohne weiteren Antrag des Eigentümers abgewichen werden, soweit bei Baudenkmälern oder sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz die Erfüllung der Anforderungen die Substanz oder das Erscheinungsbild bereinträchtigen oder andere Maßnahmen zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand führen würden."
Aus einem Schreiben der Vereinigung der Landesdenkmalpfleger.
Sie sollten eine Innendämmung wählen, die kapillaraktiv ist und nicht dicker als 4-5 cm.
Grüße
Hallo,,
nicht nötig:
" Für Baudenkmäler bedeutet die EnEv Novellierung:
- Gemäß § 16 Abs 4 Satz 2 sind Baudenkmäler (auch Ensembles) von der Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises ausgenommen.
- Gemäß § 24 kann von den Anforderungen der Verordnung ohne weiteren Antrag des Eigentümers abgewichen werden, soweit bei Baudenkmälern oder sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz die Erfüllung der Anforderungen die Substanz oder das Erscheinungsbild bereinträchtigen oder andere Maßnahmen zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand führen würden."
Aus einem Schreiben der Vereinigung der Landesdenkmalpfleger.
Sie sollten eine Innendämmung wählen, die kapillaraktiv ist und nicht dicker als 4-5 cm.
Grüße
Neue Nutzungen für alte Gebäude
Mitglied der Fachwerk.de Community(Profil)
Dietmar Beckmann | Büro für Städtebau+Architektur | D.B. | 14.08.09
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Dietmar Beckmann | Büro für Städtebau+Architektur | D.B. | 14.08.09
EnEV
Vielen Dank für die Infos, hilft mir weiter.
Gruß
Frank
Frank | 14.08.09
Vielen Dank für die Infos, hilft mir weiter.
Gruß
Frank
Frank | 14.08.09