Energiepass

Diskutiere Energiepass im Forum Sanierung allgemein im Bereich - ist der Vermieter eines Objekts mit Baujahr 1980 bereits verpflichtet einen Energiepass vorzuweisen? wenn ja, und er ist nicht im Beseitze eines...
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Neureuter Bärbel

Guest
ist der Vermieter eines Objekts mit Baujahr 1980 bereits verpflichtet einen Energiepass vorzuweisen? wenn ja, und er ist nicht im Beseitze eines solchen, habe ich dann das Recht auf Mietminderung?
 
Energieausweis

Bei Neuvermietung oder Verkauf muß der Vermieter/Verkäufer nur dann einen gültigen Energieausweis zeigen, wenn die Käufer/Mieter den verlangen.
Wenn er keinen vorweist dann suchen Sie sich entweder was anderes oder Sie verhandeln über den Preis.

Viele Grüße
 
Oder Sie bitten den Vermieter Ihnen

einen zu Erstellen.
 
Laut DENA ....

... ist ein Bedarfs- oder Verbrauchsausweis ist seit dem 01.01.2009 erforderlich.

Wenn Sie Ihn beim Vermieter nicht anfordern wird er Ihnen auch keinen erstellen. Jedoch ist er dazu verpflichtet!

Ein Recht auf Mietminderung haben Sie nicht. Sie können Ihn beim Ordnungsamt melden falls er sich weigert. Welche Strafe das Ordnungsamt dann auferlegt steht noch in den Sternen. Gerüchte sagen Beträge bis zu 15.000 Euro sind möglich.

Einfacher ist es wenn Sie sich eine Nebenkostenabrechung vom Vormieter geben lassen. Anhand dessen Verbrauch können Sie abschätzen wieviel Heizkosten Sie in dieser Wohnung erwarten.

Gruß T. Bucher
 
Energieausweis auf Verlangen bei Verkauf oder Vermietung nach EnEV 2009

Einem potenziellen Käufer, Mieter, Pächter oder Leasingnehmer eines bebauten Grundstücks, Wohnungs- oder Teileigentums ist auf Verlangen unverzüglich ein Energieausweis vorzulegen nach § 16 EnEV (Energieeinsparungsverordnung).

Nur in dem Fall, dass ein Gebäude gemischt als Wohn- und Nichtwohngebäude genutzt wird, kann es sein, dass Energieausweise für Gebäudeteile ausgestellt werden (siehe EnEV 2009 §22). In allen anderen Fällen, insbesondere im Fall einer Eigentumswohnung in einem nur zu Wohnzwecken genutzten Gebäude, ist ein Energieausweis für das gesamte Gebäude zu erstellen.

Bei Verkauf und Neuvermietung ohne vollständigen, korrekten oder zulässigen Nachweis drohen Bußgelder bis zu 15.000 Euro.

--""Anmerkung von Peter Grolms -- Online erstellte Energieausweise ohne Besichtigung des Gebäude durch den Sachverständigen führen zu Regressanspüchen der Rechtsnachfolger; Käufer - Erben gegen den Ausweisersteller.
Da wirtschaftliche und finanzielle Schäden durch Falschbewertung entstehen können. Hier wird am falschen Platz gespart, denn Geiz ist nicht geil.""--
 
Das Zauberwort ist aber Neuvermietung. Wenn Sie da schon vor dem Stichtag gemietet haben, gibt es m. E. keinen Grund das den Ausweis fordern zu können. Ein Grund zur Mietminderung liegt hier auch nicht vor.
Es gibt Vermieter, die vom vehementen Fordern des Ausweises auf die spätere Ausprägung und den gemeinsamen Umgang während des Mietverhältnisses schließen und sich lieber anderen Mietern zuwenden.

Gruß aus Wiesbaden,
Christoph Kornmayer
 
Energieausweis - Bei bestehenden Mietverhältnissen kein Anspruch auf den Energieausweis

Mieter haben - bei bestehenden Mietverhältnissen - keinen Anspruch auf einen Energieausweis nach EnEV. Dieses regelt die geltende Energieeinsparverordnung für Gebäude (EnEV 2009, § 16 Absatz 2 - Ausstellung und Verwendung von Eergieausweisen).

Anmerkung:
Wenn weder die Wohnung noch das Wohnhaus verkauft oder neu vermietet wird, muss kein Energieausweis gemäß Energieeinspar-Verordnung (EnEV) ausstellt werden.
 
Thema: Energiepass

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