Einsturzgefahr durch Wasser? Keller morsch?

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fastfoot

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Hallo zusammen,

unsere Tochter ist vor einiger Zeit von zu Hause ausgezogen, und lebt in Rahmen einer Beschäftigung in einem alten Fachwerkhaus in einer WG in Rheinland-Pfalz.
Der Eigentümer ist auch der Vermieter.
Ich denke, es handelt sich um ein Gebäude aus dem 18en Jahrhundert.
Das Haus ist an drei Seiten verputzt, und an einer Seite (Seite liegt etwas geschützt zur angrenzenden Scheune) völlig unverputzt (Gebälk und Lehm liegen vollkommen frei).
Es hat anderthalb Geschosse, und ist teilunterkellert.
Vor ein paar Tagen haben wir unsere Tochter besucht, und einen Wasserschaden festgestellt. Das Wasser zieht im EG von der Kellerdecke nach oben. Kritisch ist, dass in der Küche eine Seite, an der eine Stromverteilerdose sitzt, feucht ist :-(
Ich habe mir bei unserem Besuch auch den Keller angesehen.
Das Gebälk scheint mir an nicht wenig stellen morsch zu sein, zumindest kann ich mit dem Fingernagel relativ leicht Holz abkratzen. Außerdem sind einige Balken abgestützt (darüber befindet sich das Wohnzimmer unserer Tochter).
Wir machen uns nun Sorgen, dass das Haus einsturzgefährdet ist. Ebenso macht uns der Strom Sorgen.
Der Vermieter hat sich den Schaden nun angesehen, geht aber aus meiner Sicht mit der Sache zu locker um.
Nebenbei erwähnt gibt es im Haus keinen einzigen Rauchmelder (werden wir aber schnellstens wir Nachrüstung sorgen).
An wen könnten wir uns wenden, um eine fachliche und neutrale Beurteilung zu erhalten?

Vielen herzlichen Dank im Voraus!
 
Eine Beurteilung braucht es nicht,

schauen sie sich nach einer anderen Mietwohnung, in besserer Bausubstanz, für ihre Tochter um.

Eine gute, neutrale, fachliche Beurteilung muss auch bezahlt werden und dies sollte nicht die Aufgabe des Mieters sein.

Mit Grüßen
Danilo
 
Einsturzgefahr durch Wasser? Keller morsch?

Vielen Dank!

Das geht leider nicht so einfach, da der Job mit der Vermietung verknüpft ist.
Es ist mir selbstverständlich bewusst, das fachliche Beratung Geld kostet.
In diesem Fall würde ich aber eine "Gebühr" für eine visuelle Vorabbeurteilung, Einschätzung in Kauf nehmen.
 
Die Geschichte mit den Rauchmeldern ist klar in der Landesbauordnung RLP geregelt. In §44/8 steht klar:
"In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind in einem Zeitraum von fünf Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes entsprechend auszustatten."
Die LBO trat 2007 in Kraft, d .h. Rauchmelderpflicht besteht dort seit 2012. Die Kosten für den Einbau sind umlagefähig.

Das mit den Balken ist schon etwas ganz anderes. Wenn diese sich bereits etwas eindrücken lassen müsste geprüft werden wie viel des Balkens noch tragfähig ist bzw. ob die Auflager noch tragen. Die Ursache der Feuchtigkeit muss abgestellt werden.

Gruß aus Wiesbaden,
Christoph Kornmayer
 
Einsturzgefahr durch Wasser? Keller morsch?

Vielen Dank Herr Kornmayer,

ich denke, dass ich umgehend ein Gespräch mit dem Vermieter suche. Nun hat das Haus schon so lange gehalten, so dass ich hoffe, die aufgetauchten Mängel sorgen nicht für einen baldigen schweren Schaden.

Mit freundlichem Gruß
 
Thema: Einsturzgefahr durch Wasser? Keller morsch?

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