Gewährleistung

Diskutiere Gewährleistung im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Guten Tag, meine Scheune wird durch einen Zimmerer gerade renoviert. Jedoch kurz nach Baubeginn hat er mir mitgeteilt, dass er sein Unternehmen...
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Greetinxx

Beiträge
11
Guten Tag,

meine Scheune wird durch einen Zimmerer gerade renoviert. Jedoch kurz nach Baubeginn hat er mir mitgeteilt, dass er sein Unternehmen zum 01.01.2011 schließt.

Wie kann ich mir die Gewährleistung sichern?
 
dann

muß er liquidieren (verstehe ich unter schließen), dauert etwa 1 Jahr, ansonsten gibt es einen Insovenzverwalter, der die Ansprüche regelt. Alternativ ist ein Sicherheitseinbehalt, der jedoch nur 10% beträgt - wenn man es vorher vereinbart hat. Vertragskündigung wegen Vertrauensverlust - hier wäre aber eine gute Rechtsberatung notwendig. Oder vor Abnahme und Bezahlung alle Mängel finden und beseitigen lassen - das wäre das sicherste !!!
 
wie wäre es mit einer Endabnahme im Beisein eines Sachverständiger, somit können sämtliche Mängel -und diese die es werden könnten- sofort erkannt und behoben werden.
Dann könnte man der Schließung der Zimmerei getrost ins Auge schauen.
 
Tragisch

Sehr tragisch wenn man liest das einer die Segel streicht.
Egal aus welchen Gründen.
 
Das Unternehmen macht keine Insolvenz. Der Geschäftsführer schließt aus privaten Gründen.

Kann eine Bankbürgschaft helfen oder ein Verfahren ähnlich wie bei der Zahlung einer Mietkaution?
 
Der GF...

...sollte eine persönliche Gewährleistungsbürgschaft abgeben. Zusätzlich sollten Sie, ganz klar, besonders genau hinschauen, und den Gewährleistungseinbehalt nicht vergessen, falls vereinbart.

Einen SV müssen sie bezahlen. Ob der Mängel, die sich zukünftig zeigen könnten, heute schon sieht, wage ich zu bezweifeln. Falls doch, bitte unbedingt die Kontaktdaten des Mannes hier einstellen :)))

Grüße

Thomas
 
eine

persönliche Gewährleistungsbürgschaft klingt zwar gut, warum sollte er aber das unterschreiben. Es ist sein gutes Recht, seine Firma zu schließen. Entweder steht etwas dazu im Vertrag (Sicherheitseinbehalt) oder du hast den möglichen Mangel vor dem Ende der Liqidationszeit. Dann kannst Du Ansprüche anmelden, eher kann er nicht schließen - das geht alles über einen Notar und muß einer Form entsprechen. Wenn es um Arbeiten geht, wird er sicher nachbessern können, das hat dann nichts mit dem letzten Hemd zu tun.
 
Na, wer verteilt...

...den da schon wieder aus dem Hinterhalt Minuspunkte? Forumsregeln lesen!

Nun, die Sache mit der freiwilligen persönlichen Haftung des GF (in Höhe des Gewährleistungseinbehaltes) ist so ungewöhnlich nicht. In Zeiten knapper Liquidität ist es oft ganz passend, nicht hier und da Restsummen beim Kunden stehen zu lassen. Entsprechende Bürgschaftsversicherungen sind teuer, und lohnen sich für kleinere Unternehmen meist nicht. Besonders dann nicht, wenn die GmbH ordentliche Arbeit leistet und Reklamationen Seltenheitswert haben und die Kunden kaum solche Forderungen stellen. Ich habe mich allermeist um die entprechenden Einbehalte drücken können, indem ich für meine gute Arbeit statt Gewährleistungseinbehalt für die 5% Auftragswert selber bürge. Auf den Kunden wirkt sowas positiv, und mir hat's noch keine Nachteile gebracht.

Grüße

Thomas
 
die

Frage ist ebn, was im Vertrag steht, vielleicht gibt es nicht mal einen Sicherheitseinbehalt. Greetinxx hat sich noch nicht dazu geäußert.
 
Wohl wahr,

allzuvieles Spekulieren bringt nix, auch wenn die nun anbrechende Vorweihnachtszeit auch die Zeit der beliebten "Spekulatius" ist :)

Grüße

Thomas
 
Dann würde...

...ich denn doch erstmal anfragen, in welcher Form der Auftragnehmer die Gewährleistung sicherstellen will. Auch eine Bankbürgschaft (des GF persönlich) hülfe weiter.

Ein Einbehalt wäre, da nicht ausgeschlossen, möglich und erforderlich, wenn nix anderes angeboten wird.

Grüße

Thomas
 
ich

wüßte nicht,warum beim BGB eine Gewährleistungsbürgschaft gestellt werden soll. Ein VOB-Vertrag ist ja nicht zustandegekommen. Bin allerdings kein Anwalt, um das Thema erschöpfend zu behandeln.
 
Bin...

...auch kein Anwalt. Aber in irgendeiner Form muß doch der Auftraggeber seine Rechte sichern. Und wenn alles bezahlt ist und die GmbH liquidiert ist, ist es halt vorbei.

Das ist doch kein redliches Vorgehen seitens des AN, wenn er eine Arbeit anfängt und dann mitteilt, daß die Firma alsbald nichts mehr gewährleisten kann, weil aufgelöst.

Grüße

Thomas
 
die

Liquidation sollte etwa 1 Jahr dauern und in dieser Zeit darf man jederzeit Ansprüche anmelden. Außerdem gibt es ja ein Abnahme. Bei nachgewiesenen Organisationsverschulden gibt es übrigens eine 30-jährige persönliche Haftung.

Und zum grundsätzlichen Problem - man sollte sich bei solchen Arbeiten immer einen erfahrenen Baubetreuer ranholen, er kennt die Spielregeln und kann den Vertrag entsprechend vorbereiten. Das Problem, was hier (noch nicht) entstanden ist, ist vom Bauherrn selbst gemacht. So mein Standpunkt....
 
@ Thomas

hast Du Dich eigentlich als Geschäftsführer (bis Du es) mit den Gesetzen beschäftigt, die die Aufgaben und Pflichten eines Geschäftsführers regelt? In vielen Fällen stehts Du auch 30 Jahre persönlich in der Haftung. Im Fall eines Verstoßes gegen seine Pflichten werden Geschäftsführer als Täter bestraft.
 
Thema: Gewährleistung

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