Gewährleistungsübergang bei Handwerkerleistungen bei Eigentümerwechsel?

Diskutiere Gewährleistungsübergang bei Handwerkerleistungen bei Eigentümerwechsel? im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Hallo Forum, ich habe heute mal eine rechtliche Frage. Geht der 5-jährige Gewährleistungsanspruch bei Handwerkerleistungen an einem Wohngebäude...
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Dominik3

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Hallo Forum,

ich habe heute mal eine rechtliche Frage. Geht der 5-jährige Gewährleistungsanspruch bei Handwerkerleistungen an einem Wohngebäude bei einem Eigentümerwechsels des Wohngebäudes auf den neuen Eigentümer über?

Ich weiß, dass eine Rechtsberatung im Internet problematisch ist, aber vielleicht hat ja jemand trotzdem eine eindeutige Antwort oder einen passenden Paragrafen griffbereit.

Danke schonmal!

Dominik
 
Ja klar geht die Gewehrleistung mit auf den neuen Eigentümer über.
Das Problem ist aber meist, das die Beauftragung der Leistungen oft nicht eindeutig und detailliert schriftlich vereinbart wurde.
Dann gilt zu beweisen was wann wie Beauftragt, bzw. ausgeführt wurde.
Die Alteigentümer sind, wenn das Haus erst verkauft ist, oft nicht mehr so kooperativ wie sie es in der Verkaufsverhandlungsphase noch versprachen.

In jedem Fall alle Aufträge, Rechnungen und Verträge mit übernehmen.

Grüße aus Schönebeck
 
Folgendes "Problem"

Hallo Herr Struve,

ich habe konkret bei einer Geschossdeckendämmung zum Kaltdach bedenken hinsichtlich der Bauausführung (Mineralwolle blieb in der Decke, Zellulosedämmung wurde offen aufgeblasen um den Hohlraum zu schließen, die scheinbar bereits vorher fehlende Dampfsperre wurde im Zuge der Sanierung nicht erneuert/eingebracht, abschließend wurden OSB-Platten aufgebracht). Hier kann Tauwasser im Dämmmaterial und/oder unter den OSB-Platten ausfallen!?

Außerdem wurde die Statik wohl nicht geprüft, denn die Geschossdecke ist von unten nur genagelt (Rigips auf Spanplatten) und ich weiß nicht, ob diese Konstruktion das zusätzliche Gewicht der Zellulose trägt.

Desweiteren wurden die OSB-Platten seitlich an zwei Seiten bis an vorhandene Balken herangearbeitet und sind somit relativ dicht abgeschlossen. An zwei Seiten jedoch ist die Seite komplett offen, man kann seitlich in die 20 cm Zwischendecke schauen. Durch die Lüftungsschlitze im Kaltdach bläst der Wind und weht die Zellulose auf und durch den Dachboden aber vor allem auch durch die Lüftungsschlitze nach draussen.

Der ehemalige Eigentümer ist leider verstorben, ich habe aber sämtliche Unterlagen, Angebote, Vergleichsangebote anderer Anbieter und auch ausführliche schriftliche Besichtigungsprotokolle des Voreigentümers. Aufgabenstellung war ganz allgemein die Sanierung der Geschossdecke inkl. Optimierung der Dämmung. Da die Eigentümer ältere Herrschaften und keine Handwerker waren, mussten Sie den Empfehlungen des Handwerkers vertrauen und habe diese auch nicht ausreichend hinterfragt. Kann man ihnen aber auch nicht zum Vorwurf machen denke ich.

Namen der Lieferanten und ausführenden Handwerksfirma nenne ich fairerweise nicht, da ich auf eine beiderseitig zufriedenstellende Lösung seitens des Handwerkers hoffe.

Schönen Abend!
 
Hat hierzu niemand mehr etwas zu sagen?

Ist dieser Aufbau etwa so in Ordnung und ich mache mir unbegründet Gedanken?
 
Thema: Gewährleistungsübergang bei Handwerkerleistungen bei Eigentümerwechsel?

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