Nutzungsänderung im Bestand

Diskutiere Nutzungsänderung im Bestand im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Liebes Forum, zu nachfolgendem Sachverhalt würde ich mich über die ein oder andere Stellungnahme sehr freuen. Ein Ehepaar erwirbt im Rahmen...
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Deichschwester

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Liebes Forum,

zu nachfolgendem Sachverhalt würde ich mich über die ein oder andere Stellungnahme sehr freuen.

Ein Ehepaar erwirbt im Rahmen einer Zwangsversteigerung ein altes Haus. Diese Haus ist ca. 300 Jahre alt. Ursprünglich als Scheune genutzt, gehörte es zum heute auf dem Nachbargrundstück liegenden Wohnhaus. In den 30er Jahren wurde das Gebäude zu einem Wohnhaus mit zwei Wohnungen im EG umgebaut, da der Besitzer der Hofanlage seinen Töchtern jeweils ein Wohnhaus überlassen wollte. Das Grundstück wurde offiziell geteilt (wann dies geschah ist noch nicht bekannt). Heute liegt die ehemalige Scheune mit zum Teil nur 2 m Abstand sehr nah an der Grundstücksgrenze.

Als das Ehepaar das Haus im Rahmen der Zwangsversteigerung erwirbt liegt ein offizielles Gutachten vor, in welchem auch die Ausbaureserve des DG in den Verkehrswert eingerechnet wird. Um die marode Bausubstanz des Gebäudes zu sichern wird von dem Ehepaar zunächst das Dach saniert. Hierzu wird ein Bauantrag gestellt, da das vorhandene Reetdach durch ein Pfannendach ersetzt werden soll. Zudem wurde die Dachform an der einen Giebelseite geändert und zwei Bestandsschleppgauben in zwei größere Giebelgauben umgewandelt. Die Baugenehmigung wurde mit Zustimmungserklärung der Nachbarn bewilligt. Da die zukünftige Nutzung des DG und Raumaufteilung zu dem Zeitpunkt noch nicht feststeht, wird eine Nutzungsänderung des DG nicht beantragt.

Heute, zehn Jahre später, wird erneut ein Bauantrag gestellt, da das DG als Wohnraum genutzt werden soll. Analog zum EG soll jede Wohnung durch den Ausbau des DG mit eigener Erschließung durch eine notwendige Treppe erweitert werden. Die Baubehörde verlangt heute die Vorlage einer Baugenehmigung aus den 30er Jahren, als das Gebäude zu Wohnraumzwecken umgebaut wurde. So diese Baugenehmigung nicht vorgelegt werden kann, würde einer Nutzungsänderung zu Wohnungszwecken aufgrund des zu geringen Grenzabstandes nicht zugestimmt werden.

Eine Baugenehmigung aus den 30er Jahren liegt dem Ehepaar nicht vor. Es ist lediglich eine Baugenehmigung aus den 60ern für einen weiteren Schornstein und für eine Entwässerungsanlage vorhanden. Auf den Plänen sind die Wohnräume alle ersichtlich. Eine weitere Zustimmung der Nachbarn wird es vermutlich nicht mehr geben, da diese dem Ehepaar nicht mehr nur positiv gesonnen sind.

Warum wurde vor zehn Jahren der Dachformänderung etc. zugestimmt und heute die Wohnraumnutzung im DG abgelehnt. Häufig sind Unterlagen in den Wirren des Krieges verloren gegangen.

Was kann und sollte das Ehepaar jetzt tun?

Hinzuzufügen ist: die beiden Kinder des Ehepaares wollen jeweils eine Haushälfte nutzen; also pure Eigennutzung in Schleswig-Holstein.

Vielen herzlichen Dank für ein paar Hinweise, Anregungen und Denkanstöße.

Viele Grüße von der Deichschwester
 
Zuerst sollte das Ehepaar den Bebauungsplan einsehen, um zu wissen, was in der betreffenden Zone an Bau und Umbau überhaupt zulässig ist. Einen Anspruch auf Erweiterung der Wohnfläche, wenn zwingend vorgeschriebene Mindestabstände nicht eingehalten sind, lässt sich daraus aber selbstverständlich nicht ableiten.
Eine Änderung der Bedachung muss diesbezüglich keine Verschlimmerung der Situation bedeuten, eine Ausweitung der Wohnfläche hingegen schon. Deshalb kann das Bauamt offenbar nur bewilligen, wenn dank einer alten Bewilligung Bestandesschutz besteht. Eine solche beizubringen ist das Ehepaar nun aufgefordert worden, offenbar weil das Bauamt selber keine Kopie mehr hat. Der freundliche Beamte auf dem Bauamt wird dem Ehepaar dies auf Begehren sicher genauer begründen können.
 
Vielen Dank für die Antwort.

Für dieses Gebiet liegt kein Bebauungsplan vor. Das Nachbargebäude steht sogar mit 2,5 Geschossen auf der anderen Grenze.
 
Ich sehe doch die Möglichkeit des Ausbaus in der Art dass der Ausbau die erforderliche Abstandfläche einhält. Das Gebäude hat auch ohne Baugenehmigung Bestandschutz. Die Möglichkeit des Ausbaus bzw. Erweiterung der Wohnnutzung im Außenbereich ist eingeschränkt. Allerdings ist eine so genannte familiengerechte Erweiterung in der Regel möglich.
 
Thema: Nutzungsänderung im Bestand

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