Dübeldecke schwingt!

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Florian B

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fachwerk-I15674_201452801120.JPGHallo,
Meine Frage an euch wäre:
Ich und meine Freundin haben vor den Dachboden der Eltern zu einer Wohnung umzugestellalten.(Dippeltramdecke bzw. Dübeldecke Österreich)
Zurzeit sind auf einer Länge von 16,5 m mit eine Spannweite von 10,5m 18 stk. 16x20 starke holztram in unterschiedlichen abständen aufgeteilt ( zwischen 78-90cm)
Wir wollen im Dachgeschoss eine Fussbodenheizung haben.
Also sollte der Aufbau möglichst nicht schwingen.
Die Bäume sind selbst gehackt deswegen wollte ich links u. rechts 6x15 Kantholz bzw. Pfosten verschrauben um auf ein Niveau zu kommen.
Danach wollte ich eine Brandschutzschalung mit Nut und Feder 4cm stark verschrauben. So und das sollte nicht schwingen oder wie seht ihr das? Nut und Feder gut verschraubt sollte nun etwas verstärken oder
Zurzeit schwingt es nämlich sehr stark und ich hoffe mal ich bekomme das mit den Pfosten und den 4 cm Brettern wieder hin!
Der weiter Aufbau lautet:
3mm Tritt/Dämmplatte
3cm dicke auf Gibsbasis gefertigte Platte für Fußbodenheizungsrohre
3mm Grundierung
Laminat

Bild: so sieht das am Rand aus und die Pfosten die ich seitlich verschrauben möchte, liegen nicht auf der Holzmauerbank auf!

Danke
MFG
 
Spannweite

Hallo Florian,

10,50 m Spannweite und Balkenabstände bis 90 cm ist hinsichtlich der geplanten Nutzung bedenklich. Ich würde hier unbedingt einen Statiker hinzu ziehen der einen Durchbiegungs- und Schwingungsnachweis führt. Das ist kein Hexenwerk und durchaus bezahlbar. Ich glaube kaum, dass die geplante seitliche Verstärkung ausreichend ist. Aus welchem Material soll die Brandschutzschalung hergestellt werden?

Letztlich möchte ich noch auf das Steiermärkische Baugesetz hinweisen, in dem zu lesen ist:
"§ 19 Baubewilligungspflichtige Vorhaben ..... Bewilligungspflichtig sind folgende Vorhaben, sofern sich aus den §§ 20 und 21 nichts anderes ergibt:

1. Neu-, Zu- oder Umbauten von baulichen Anlagen sowie größere Renovierungen (§ 4 Z 34a)
2. Nutzungsänderungen, die auf die Festigkeit, den Brandschutz, die Hygiene, die Sicherheit von baulichen Anlagen oder deren Teilen von Einfluss sein können oder die Nachbarrechte berühren oder wenn Bestimmungen des jeweils geltenden Raumordnungsgesetzes, des Flächenwidmungsplanes oder des Bebauungsplanes berührt werden können.


Das ganze Vorhaben sollte noch einmal auf seine Rechtmäßigkeit hin überprüft werden, nicht dass ausversehen ein Schwarzbau entsteht bzw. im Schadensfalle eine Gebäudeversicherung nicht leisten will.

Gruß aus Wiesbaden,
Christoph Kornmayer
 
Düppeldecke

Danke für die Antwort.
Die Brandschutzschalung kann ich mir aus Fichte oder Buche bestellen.
Im Grunde kann ich den Durchbiegungsnachweis selbst rechnen da ich statik als maturafach hatte, aber ich denke professionell sollte es gemacht werdeb ^^

Ein Schwarzbau ist es auch nicht , der gesamte Dachboden war ausgebaut jedoch mit den standarts von 1800 und naja eine Heizung war auch nicht vorhanden zumindest nicht im DG.

Mfg
 
Das

ist alles, nur keine Dippelbaumdecke. Ich sehe da eine - etwas ungewöhnlich konstruierte - Tramdecke mit meiner Meinung nach relativ dünnen Trämen. Eine Dippelbaumdecke bestünde aus dicht an dicht liegenden halben Baumstämmen (dreiseitig behauen), runde Seite nach oben.

Anyway, ohne Statik wird das nichts. Wie lange ist deine Matura her und wie oft hast du solche Berechnungen seither gemacht? ;-)

Die spannende Frage ist: was trägt da wirklich? Die zwischen den Dachsparren laufenden Balken oder die Querbalken unterhalb? Wenn letztere, welche Spannweite haben sie usw.?
 
Thema: Dübeldecke schwingt!
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