Der Denkmalschutz - eine wahrhaft seltsame Einrichtung!!!!

Diskutiere Der Denkmalschutz - eine wahrhaft seltsame Einrichtung!!!! im Forum Denkmalschutz im Bereich - Im vorigen Jahr kaufte ich mir mein Haus, das unter Denkmalschutz steht. Unsere erste Renovierungsmaßnahme war die Sanierung des Dachstuhls, der...
A

anonymus

Guest
Im vorigen Jahr kaufte ich mir mein Haus, das unter Denkmalschutz steht. Unsere erste Renovierungsmaßnahme war die Sanierung des Dachstuhls, der zwar erst 12 Jahre alt, aber leider völlig unfachmännisch aufgestellt worden war. Gleichzeitig sollte mein Haus Gauben bekommen, die es auch ursprünglich einmal hatte. Leider war zu unserem großen Entsetzen die Geschossdecke so marode, dass diese ebenfalls erneuert werden mußte - eine Maßnahme, die ich finanziell überhaupt nicht eingeplant hatte. Die denkmalschutzrechtliche Genehmigung bekam ich für diese Maßnahmen nach einer 6-wöchigen Bearbeitungszeit. Ich bat mehrmals um einen Vor-Ort-Termin, aber das war nach Aussage des Denkmalamtes nicht notwendig. Also führte der Zimmermann die Sanierungsarbeiten durch. Die Auflagen hielten wir ein: im Außenbereich nur Holznägel, gut abgelagertes Holz, diffusionsoffene Materialien usw.
Ein halbes Jahr später beantragte ich die nächste denkmalschutzrechtliche Genehmigung für die Gesamtsanierung der Straßenfassade und die Erneuerung der nächsten Geschossdecke. Zu diesem Zeitpunkt bat ich die Behörde bereits um eine finanzielle Unterstützung, denn mein Haus war plötzlich einsturzgefährdet und meine Finanzen am Ende. Man lehnte jede Hilfe ab, denn "der Topf sei leer". Nach weiteren 6 Wochen bekam ich die Genehmigung für die Maßnahme mit Auflagen, die allerdings kein Problem darstellen. In der Zwischenzeit mußte mein Zimmermann die Straßenfassade aber vorsichtshalber abbauen, denn da wir weiter damit beschäftigt waren, das Haus zu entkernen, um das volle Ausmaß der Schäden festzustellen, wurde die Stabilität des Ganzen immer fragwürdiger.
Erneut bemühte ich mich um finanzielle Hilfe beim Denkmalschutz. So offen kann mein Haus auf keinen Fall den Winter über stehen bleiben und ich schaffe den ganzen hierfür notwendigen Aufwand nicht allein. Plötzlich sah der Denkmalschutz die Notwendigkeit ein - welch Wunder - und erzählte von einem "Nottopf", aus dem ich Unterstützung bekommen würde, denn mein Haus sei ja ein Kulturdenkmal und daher für den Denkmalschutz sehr interessant. Kurzfristig fand sogar eine Vor-Ort-Besichtigung statt zusammen mit dem Zimmermann. Alles wurde betrachtet, fotografiert, erklärt und man verabschiedete sich mit der erneuten Zusicherung, dass ich die finanziellen Mittel bekommen würde. Am nächsten Tag wollte die Konservatorin im Büro alles fertig machen, damit das Geld fließen kann und keine unnötige Zeit mehr verstreicht.
Dann hörte ich eine Woche gar nichts und begann nachzufragen. Schließlich brauchte ich etwas Schriftliches für meine Bank, denn nur unter der Voraussetzung, dass der Denkmalschutz sich beteiligt, wollte die Bank mein Darlehen nochmals aufstocken.
Man staune: nach einer Woche hat die Konservatorin sich entschlossen, meine Akte genauer zu studieren. Ihr gefiel bei der Ortsbegehung die Sanierung des Dachstuhls nicht, denn aus einem ehemals liegenden sei jetzt ein hängender Stuhl geworden. Mein Zimmermann hatte ihr aber mehrmals erläutert, dass es aus statischen Gründen so gemacht werden mußte, sonst hätten wir den ganzen Dachstuhl abnehmen und grunderneuern müssen - das Geld hatte ich aber beim allerbesten Willen nicht. Außerdem gefällt ihr mein Geckpfahl an den Gauben nicht. Die Gauben waren in der Tat ohne das Schmuckelement beantragt und genehmigt worden. Während der Bauphase hatte mein Zimmermann die Idee und ich fand sie toll - habe dabei nicht bedacht, dass eine solche Kleinigkeit für den Denkmalschutz ein Problem darstellen könnte. Zusätzlich gefiel es ihr nicht, dass die Straßenfront bereits abgebaut war, bevor die Mittel endgültig genehmigt wurden. Wahrscheinlich wäre es besser gewesen, ich hätte mein Haus einstürzen lassen......
Auflage: die Geckpfähle müssen weg ( ist nicht so ohne weiteres möglich und kostet nochmals richtig Geld ) und der Dachstuhl muss geändert werden, sonst gibt es entweder keine Unterstützung für die Straßenfront oder eventuell nur eine Kleinigkeit. Ich bin einfach fassungslos! Diese Informationen habe ich auch nur von ihrer Mitarbeiterin. Sie selbst hat es noch nicht einmal für notwendig erachtet, mir persönlich oder schriftlich ihre Unzufriedenheit mitzuteilen.
Wenn der Denkmalschutz nicht zahlt, streikt auch die Bank. Also bleibt mein Haus auch weiterhin unbewohnbar.....Tolle Aussichten.
Ich finde es unglaublich, dass eine Behörde Bedingungen stellen darf, die völlig am Geldbeutel des Eigentümers vorbei laufen. Den Sinn des Denkmalschutzes habe ich bisher so verstanden, dass oberstes Ziel stets der Erhalt eines Kulturdenkmals sein sollte. Aber bei solchen Auflagen ist genau das unmöglich. Sind denn irgendwelche Paragraphen wichtiger als das Denkmal selbst? Oder geht es nur darum, eine gewisse Macht auszuüben, um eine Daseinsberechtigung mitzuteilen?
Sicher hat jede Instanz auch eine übergeordnete Instanz. An die werde ich mich auch wenden.
Aber zur Zeit habe ich ziemlich die Nase voll!!!!!!

Ups, ist - glaube ich - ziemlich lang geworden. Aber der Frust mußte einfach von der Seele geschrieben werden.

MfG
Birgit Sillus
 
andere Geldquellen

Hallo Birgit
check doch einmal ob es bei Euch das Dorferneuerungsprogramm gibt, mir ging es wie dir und ich habe eine Zusage bis max. 17400 Euro bekommen. Die haben scheinbar noch Geld, leider hat diese Sache auch einen kleinen Haken: man muss die Bauarbeiten erst fertig haben und kann es danach überprüfen lassen bekommt danach das Geld. Du bekommst aber vorab eine schriftliche Zusage welche für Deine Bank wiederum gut ist.
Regel: Anteil max. 30% aber nicht mehr als 20400Euro gesamt. Mir wurde auf alle Maßnahmen 20% und bei den Fenstern (extrem aufwendig) 30% bewilligt. Ich habe keine Auflagen bekommen da die Dame vom Amt sagte das meine Arbeiten mehr "denkmalgerecht" sind als man es erwarten würde.
Dabei ist mein Haus nicht einmal denkmalgeschützt.
Viel Glück
Bernhard List
**********
 
andere Geldquellen....

Hallo Bernhard,
vielen Dank für Deinen Tipp. Aber bevor ich mich um finanzielle Unterstützung beim Denkmalschutz bemühte, hatte ich mich bei der Gemeinde Heidenrod bereits nach dem Dorferneuerungsprogramm erkundigt. Die Gemeinde besteht aus sehr vielen kleinen Ortschaften. Leider wurde vor 2 Jahren die Ortschaft Laufenselden - dort steht mein Haus - unterstützt und zur Zeit sind andere Ortschaften an der Reihe. Daher erledigte sich diese Möglichkeit automatisch.
Dennoch....vielen Dank!

Viele Grüße
Birgit Sillus
 
Hallo Birgit,

das ist wirklich nicht lustig... :-( und tut mir auch fürchterlich leid!

Aber eins frage ich mich doch:

... Ich weiß ja, dass Sie sich wirklich bei allem mehrmals abgesichtert haben und alle möglichen Leute hier im Forum immer wieder zu den gleichen Theman befragt haben, um auch wirklich sicher zu gehen, nix falsch zu machen... Aber warum in aller Welt lassen Sie dann Geckpfähle einfach so einbauen, ohne nachzufragen???

Und warum stellt man erst jetzt fest, dass ein Teil der FAssade einsturzgefährdet ist? Das ist doch seltsam. Haben Sie vielleicht nicht den richtigen Fachmann (Zimmermann)? Ihr Haus hat doch den Vorteil, dass das Fachwerk sichtbar ist? - "Unsichtbare" SChäden hatten auch wir. Deckenbalken oder so, die lassen sich halt nicht einsehen, das ist richtig. Aber warum wurde an der FAssade alles entkernt? Das verstehe ich nicht.

Bei uns hat der Zimmermann (Restaurator in der Denkmalpflege) vorher jeden Balken abgeklopft und ein Schadenbild erstellt. Wenn was ausgetauscht werden musste, war das dann kein Problem mehr. Außerdem wurden nicht immer alle Gefache rausgenommen, sondern nur Teile, der REst wurde wieder ausgemauert...

Mit dem Dachstuhl haben Sie ja sicherlich was Schriftliches. Darauf würde ich mich berufen! Wenn man den Dachstuhl komplett neu macht, braucht man ja ne Baugenehmigung. Die befragen dann ja vorher das Denkmalamt.

Kopf hoch!

Grüße Annette
 
Hol Dir Hilfe

Hallo Birgit,

Was das Denkmalamt angeht kann ich Dich gut verstehen. Es wäre schön wenn Denkmalpfleger und Eigentümer als Team arbeiten könnten. Beratung wäre bestimmt besser als Vorschriften und Auflagen. Es muß auch dem Eigentümer gefallen und nicht nur dem Denkmalpfleger. Aber ich glaube das ändert sich in 100 Jahren nicht.Solang ist man der Willkür einer Person ausgesetzt ist. Schade !

Wenn ich deinen Bericht lese, habe ich so meine Probleme an eine gute Organisation und gute Handwerker vor Ort zu glauben. Alleine wirst Du diese Probleme nicht lösen. Wenn Du Dir einen Architekten zur Hilfe holst wirst Du viel Geld sparen. Er wird das Haus in seiner Gesamtheit sehen und nicht nur auf das Dach oder die Fassade fixiert sein. Er kann die Ergebnisse überprüfen und bei Baupfusch eingreifen.

lt. Denkmalschutzgesetz (RLP) §13 Absatz 3 können bei Gefahr in Verzug die unbedingt notwendigen Instandsetzungsarbeiten erfolgen. Die Anzeige ist unverzüglich nachzuholen. Droht Gefahr das dein Haus zusammenbricht? Also mußt Du was tun.

Laut Denkmalschutzgesetz (§2 Abs. 1)kann nur das zumutbare gefordert werden. Wenn kein Geld da ist können sie Auflagen machen bis zum jüngsten Tag. Niemand kann Dich zur Verschuldung zwingen. Jedoch heißt es aber auch das Du verpflichtet bist dein Denkmal im Rahmen des ZUMUTBAREN zu erhalten und zu pflegen.

Viel Erfolg
 
wer gut sch... der gut fährt

liebe birgit silius,
ich habe leider von verschiedenen bauämtern hören müssen daß da eine gewisse neigung existiert(e) nur nach abgabe finanzieller anreize zu positiven ergebnissen zu kommen.
in hannover musste deswegen schon eine ganze abteilung ausgetauscht werden.
- in der tat gibt es da wohl schwarze schafe die ihre, nur schwer zu kontrollierende, macht gelegentlich ausnutzen.
tip: andere betroffene aus dem gleichen amtsbereich suchen und bei gegebenem verdacht auf neue denkmalschützer hinwirken.
 
schwerer weg

grüerzi frau sillus,
ihren ärger kann ich sehr gut nachvollziehen-
die gefällten entscheidungen seitens der "behörden" scheinen nicht nachvollziehbar.
dennoch ein trost bleibt- der gesetzgeber formulierte, dass die eingeforderten massnahmen im rahmen der "wirtschaftlichen zumutbarkeit" für den bauherrn zu treffen seien.
versuchen sie sich dahingehend rechtlichen beistand zu beschaffen. bedenken sie, dass eine denkmalbehörde (ich gehe von einer seriösen einrichtung aus) die erhaltung und fachgerechte pflege der denkmalobjekte zum ziel hat.
ich drücke ihnen die daumen
s. burkhardt
 
Thema: Der Denkmalschutz - eine wahrhaft seltsame Einrichtung!!!!

Ähnliche Themen

M
Antworten
1
Aufrufe
315
Flexsn
Flexsn
D
Antworten
8
Aufrufe
722
DieLehmschmierer
D
F
Antworten
12
Aufrufe
2.497
Jürgen Kube
J
H
Antworten
1
Aufrufe
1.365
Ruhestand
R
Zurück
Oben