Fachwerk.de - Denkmalschutz: Welche Abschreibungen sind möglich ??
Nun die Frage: Wie stellt es sich mit den Kosten des Hauskaufes und der damit einhergehenden Notarkosten. Sind diese auch mit den vorgenannten 9% absetzbar ?
Für Informationen bin ich dankbar.
MfG
Alex. Kaul
Alexander Kaul | 31.05.10
Hallo Herr Kaul,
interessante Frage. Ich bin zwar aus dem Steuerbereich, besitze selber ein Denkmalschut-Objekt, und hab trotzdem darüber noch nie nachgedacht. Aber jetzt. Gefunden hab ich folgendes:
http://www.target-immobilien.de/html/abschreibungsarten.html#fuerselbstnutzer
Ich hab auch sicherheitshalber nochmal nachgefragt. Je nach Herstellungsjahr des Hauses ist auch für selbstbewohnte Immobilien noch eine lineare Abschreibung möglich. Ganz genau sag ich Ihnen aber noch Bescheid sobald ich von meinem ehemaligen Chef die Bestätigung kriege.
Bis dahin LG
Marion
Für die Anschaffungskosten von selbst genutztem Wohneigentum gibt es
keine Abschreibungsmöglichkeit.
Es gibt nur die Möglichkeit die Modernisierungs- und Erhaltungsmaßnahmen von Baudenkmalen im Rahmen der von Ihnen beschriebenen Maßgaben "abzusetzen". Siehe § 10f EStG.
Es sei denn, Sie möchten das Gebäude nicht selbst nutzen, also vermieten, aber auch dann gibt es erhöhte Abschreibung nur für die Modernisierungs- bzw. Erhaltungsaufwendungen.
Für detaillierte Informationen fragen Sie am besten Ihren Steuerberater.
Viele Grüße
Achim Hecke
keine Abschreibungsmöglichkeit.
Es gibt nur die Möglichkeit die Modernisierungs- und Erhaltungsmaßnahmen von Baudenkmalen im Rahmen der von Ihnen beschriebenen Maßgaben "abzusetzen". Siehe § 10f EStG.
Es sei denn, Sie möchten das Gebäude nicht selbst nutzen, also vermieten, aber auch dann gibt es erhöhte Abschreibung nur für die Modernisierungs- bzw. Erhaltungsaufwendungen.
Für detaillierte Informationen fragen Sie am besten Ihren Steuerberater.
Viele Grüße
Achim Hecke