Fachwerk.de - Denkmalschutz / Denkmalschützer

Hallo!
Als erstes möchte ich mich für das tolle Forum bedanke, welches mir schon in vielen Fällen gut weitergeholfen hat.

Ich bin im Besitz eines denkmalgeschütztes Hauses und mich würde es brennend interessieren ob die Beamten / Angestellen / zuständige Personen vom Denkmalschutz das Recht haben auf ein Hausbesuch? Falls ja, dann mit welchem Recht und wo es festgehalten ist?

Danke für die Antworten

Sule
Der Mensch lernt nie aus ! ! !
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Marius | 07.09.05
Im Denkmalschutzgesetz nachsehen
In Baden-Württemberg hat die Behörde das Recht, ein Kulturdenkmal zur Wahrung ihrer Aufgabe zu betreten. Das Grundrecht auf Unverletztlichkeit der Wohnung wird ausdrücklich eingeschränkt. Wie ich vermute, wird das in Deinem Bundesland (9er-PLZ ist wahrscheinlich Bayern )nicht anders sein. Genaueres findet sich im Wortlaut des Gesetzes, welches über Google leicht zu finden ist.
Gruß, Matthias
darin leben
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Matthias Weber | 07.09.05
Gesetz
Stimmt! Soweit ich das auf die schnelle nachlesen konnte ist es richtig was du beschrieben hast. Man wird in seinen Grundrechten richtig eingeschränkt. Dies find ich nicht grad recht lustig, da beim Kauf meines Hauses hab ich nicht einmal gewußt daß das komplette Haus unter Denkmalschutz steht. Warum wird es nicht vom Notar geprüft und mit in den Kaufvertrag eingetragen? Ich habs grad von meinem Nachbar erfahren.
Gruß Marius
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Marius | 07.09.05

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