Umbau Bauernhaus unter Denkmalschutz

Diskutiere Umbau Bauernhaus unter Denkmalschutz im Forum Denkmalschutz im Bereich - Wir möchten gerne mein Elterhaus (213 Jahre alt) umbauen, sodass zwei Etagen entstehen werden. Hierzu müssten wir in der angebauten Scheune zwei...
C

cada

Beiträge
3
Wir möchten gerne mein Elterhaus (213 Jahre alt) umbauen, sodass zwei Etagen entstehen werden. Hierzu müssten wir in der angebauten Scheune zwei Zimmer und einen Treppenaufgang schaffen.
Da unser Beuernhaus unter Denkmalschutz steht, wissen wir nicht so recht, wie die beste Vorgehensweise ist.
Im Prinzip sind die Räume in der Scheune noch vorhanden, sie müssten halt nur grund saniert werden.
Sollen wir zuerst beim Denkmalamt nachfragen oder zuerst einen Plan entwerfen??
Über Hilfe und Antworten freuen wir uns sehr
 
Scheue ausbauen

Ich würde einen Ortstermin mit dem Dankmalamt vereinbaren und an Ort und Stelle erklären, was ich vorhabe.
Dann können die auch gleich sagen was möglich ist, wofür sie vielleicht Geld haben und was nicht geht. Den Plan zu machen und bei der Hand zu haben kann ja nicht schaden.

Grüße
 
Bei Umbauten in Denkmälern ...

... ist es sehr sinnvoll, sich zunächst an die zuständige Denkmalbehörde zu wenden (In Deutschland meist die "Untere Denkmalschutzbehörde" bei der Stadt- oder Kreisverwaltung, im Saarland gibt es nur noch eine Behörde, und zwar das Landesdenkmalamt:
www.denkmal.saarland.de
Praktische Baudenkmalpflege Saarbrücken (Stadt)
Tel.: 06 81/5 01-24 75, -24 50
Praktische Baudenkmalpflege Regionalverband Saarbrücken
Tel.: 06 81/5 01 -23 91

Dort bekommen Sie i.d.R. erste wertvolle Hinweise.

Dann sollten Sie sich einen denkmalerfahrenen (!) Architekten Ihres Vertrauens suchen, der in der Lage ist, die erforderlichen Umbaumaßnahmen so zu planen, dass der Denkmalwert nicht beeinträchtigt und dennoch eine gute und günstige Lösung gefunden wird.

Mit diesem zusammen sollten Sie dann die erforderlichen Abstimmungen mit der Denkmalpflege erreichen.

Viel Erfolg !

Marc Sattel
 
Danke...

...für die Tipps und Adressen!

Wir werden uns bei den Ämtern mal erkundigen und einen Termin vereinbaren.

Leider sind wir uns überhaupt nicht sicher, ob wir eine Chance haben, den Umbau genehmigt zu bekommen. Die Räume wären prinzipell schon vorhanden und müssten, wie schon geschrieben, "nur" saniert werden.

Wir sind auch gerne bereit dazu die Balken frei zu lassen usw. Kann mir jemand einen Tipp geben, wie dich Chance für eine Genehmigung überhaupt stehen??

vielen Dank
 
Zimmer schon vorhanden ?

Wenn die Zimmer schon vorhanden sind, wie Sie schreiben, sollte es durchaus machbar sein. (wobei ich das von hier aus ohne Unterlagen oder Kenntnis des Objekts natürlich nicht umfassend beurteilen kann). Schwieriger wird eher der Einbau einer Treppe (Deckendurchbruch ?) oder der Einbau von z.B. Gauben in Scheunendächer.

Es geht bei der denkmalrechtlichen Genehmigung grundsätzlich darum, bei den erforderlichen Umbauten den Wert des Denkmals als Zeugnis nicht zu beeinträchtigen. Da sind aber immer Ermessensspielräume drin. Wenn Sie an der einen Stelle die besondes wichtigen,denkmalrelevanten Bauteile schonend behandeln, erlaubt das Denkmalamt an anderen Stellen schon mal größere Eingriffe. Es ist wie immer ein Geben und Nehmen. Wichtig ist, dass man vernünftig miteinander spricht und auch weiss, was dem anderen wichtig ist.

Gruß, Marc Sattel
 
Denkmalschutz

Hallo cada

Ihre Chance auf eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung sind auf jeden Fall höher , als Sie es erwarten .
Die Unteren Denkmalschutzbehörden haben sich nach der Charta von Venedig (1964)zu richten .(mal googlen)
Die Umnutzung eines Denkmals zeigt ja in die Zukunft
und sichert dessen Erhaltung.
Eingriffe ,die zeitgerechtes Wohnen nun mal mit sich bringen , sind von der Behörde zu genehmigen.

viele Grüße
 
Meine Erfahrung...

..ist, dass die Mitarbeiter von Denkmalschutzbehörden grundsätzlich sehr froh darüber sind, wenn man ein Denkmal erhalten will. Ist diese "Erkenntnis" für diese Mitarbeiter erkenntlich, kommt da meist eine fruchtbare Zusammenarbeit heraus.

Ich empfehle, einfach dort das Anliegen schildern und einen Ortstermin vereinbaren (die beißen nicht;-)).

Steht denn die Scheune überhaupt unter Denkmalschutz? Oder ist es nur das Wohnhaus?

Wenn dem nicht so ist, sollte man trotzdem bei der Denkmalschutzbehörde nach fragen. Auch die unmittelbar "beinflussende" Umgebung eines Denkmals erfordert das "Mitspracherecht" der UDB (zumindest in Hessen)
Sicherlich werden die dann auch Ratschläge zur weiteren Beantragungssystematik geben. Denn eine baurechtliche Beantragung muß aus meiner Sicht sowieso erfolgen.

Gruß
Martin
 
Zimmer schon da!!

Hallo Herr Sattel!

noch mals vielen Dank für Ihre Tipps!

Was heißt die Zimmer schon da...ja, prinzipell sind die zimmer als solche zu erkennen und abgetrennt. unsere befürchtung dabei ist, dass die schwierigkeit darin liegt, weil die scheune nie als wohnraum genutzt wurde sonder als stall. wir haben uns dazu entschlossen, die räume so zu lassen, wie sie jetzt sind, sprich nur die wände zu ernäuern und die decken (balken bleiben dabei frei).

unser grösstest problem wird dabei sein, dass es nötig ist, eine treppe in den ersten raum einzuplanen, weil wir sonst keine möglichkeit haben einen separaten eingang zu schaffen.

wenn das möglich ist, würde ich ihnen gerne in nächster zeit ein paar bilder zukommen lassen. freue mich schon jetzt auf ihre antwort.

viele grüße
 
Prinzipiell...

... ist es schon möglich, einen ehemaligen Stall in einen Wohnraum umzuwandeln, ohne den Denkmalwert des Gesamtgebäudes schwerwiegend zu beeinträchtigen. Da ist meist die Frage nach der Belichtung, da die Stallfenster i.d.R. für eine Wohnnutzung etwas klein sind. Wie das mit der Treppe gehen kann, ist von hier aus nicht zu beurteilen.

Ein paar Bilder würden vielleicht weiterhelfen ?

Gruß, Marc Sattel
 
Thema: Umbau Bauernhaus unter Denkmalschutz

Neueste Themen

Zurück
Oben