Fachwerkhaus steht unter Denkmalschutz

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Lieb

Guest
Hallo,
bin schon ein paarmal auf diese Seite gestoßen und wollte jetzt auch mal eine Frage los werden.
Bei uns geht es darum:
Wir haben ein altes Bauernhaus gekauft. Trotz mehrmaliger nachfrage wurde uns gesagt es steht nicht unter Denkmalschutz. Wir haben es dann gekauft vor ca. 3 Monaten und vor allem schnell mit dem Umbau begonnen. Das Haus steht in einem alten Ortskern und da es beschiefert ist und wir eigentich das Haus mit Holz verkeiden wollten, haben wir uns in der Gemeinde erkundigt, in wie weit man im alten Ortskern soche Veränderungen machen darf. Plötzlich hieß es: Das Haus steht doch unter Denkmalschutz, da dürfen Sie gar nichts dran machen.
Unser Problem ist jetzt dieses:
Wir haben schon sehr viel Geld in den Innenausbau und die Fenster haben wir auch alle schon ersetzt mit Isofenstern ( ohne Kreuz ).
Jetzt sollen wir alles rückgängig machen. Sogar die Sachen, die die Vorbesitzer schon gemacht haben.
Das schärfste ist ja noch, das die Behörde uns einen Architekten auf den Hals hetzt und wir den ganz bezahen sollen ( ca. 6.000,00 Euro ).
Jetzt wissen wir nicht, was wir machen sollen. Vor allem weil wir nicht wussten, das es Denkmalgeschütz ist das Haus.
Kann man da vielleicht die Vorbesitzer verklagen?? Oh, hatte ich vergessen, die Vorbesitzerin ist vor 4 Wochen gestorben. Kann man da an die Erben rantreten oder gar den Makler oder Notar verklagen?
Hat irgendjemand so was ähnliches vielleicht auch erlebt?
Wie findet man heraus, mit welchen Grad das Haus Denkamlgeschützt ist? Oder wer das beantragt hat?
Würde mich auf Antworten freuen.
Gruss
Fam. Lieb
 
Ich

würde sagen, das ist ein Fall für einen Fachanwalt. Der prüft dann mit Sicherheit den Kaufvertrag und die Rahmenbedingungen. Das wird wohl die sicherste Lösung sein, da sie sich auf die Beratung hier im Forum nicht berufen können. Gruß H. Köhler
 
Hallo Familie Lieb,

ich vermute mal, dass das ein klassisches Beispiel nach dem Motto "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" ist.

Sich auf Aussagen des Verkäufers zu verlassen (der es vieleicht selbst nicht wusste) ist da eher suboptimal.
Haben sie da was schriftliches auf dass sie sich berufen können??
Bei alten Gemäuern ist es aus meiner Sicht immer sinnvoll die zuständigen Behörden zu kontaktieren. Und zwar VOR dem Kauf. Also untere oder obere Denkmalschutzbehörde.

Manchmal ist auch eine Anfrage bei der Gemeinde hilfreich, da auch dort ein Denkmalbuch ausliegt (zur öffentlichen Einsicht) in der alle Denkmäler der Gemeinde verzeichnet sind.

Nun ist "das Kind aber in den Brunnen gefallen" und da ist guter Rat teuer. Das mit dem "teuren Rat" ist nicht nur eine Floskel sondern ernst gemeint.
Ich fürchte um einen Rechtsbeistand kommen sie da nicht umhin.
Die Denkmalschutzgesetzte sind klar geregelt und die Aufnahme von Baumassnahmen an Denkmälern ohne denkmalschutzrechtliche Erlaubnis ebenso.

Haben sie den Sachverhalt schon einmal mit den Denkmalschützern erörtert? Als ersten Schritt wäre das vielleicht sinnvoll.

Letztendlich geht es hier aber um Rechtsfragen, die ihnen hier im Forum wohl niemand "schlüssig" beantworten wird.

Grüße
Martin Wittwar
 
Denkmal

Hallo Familie Lieb,
Sie sollten erstmal klären um was für eine "Art" Denkmalschutz es sich handelt:
Ist das Gebäude Teil einer geschützten Gesamtanlage,oder ist es ein Einzelkulturdenkmal?
Wer hat Ihnen das mit dem Rückbau erzählt?
Haben Sie einen rechtmittelfähigen Bescheid bekommen?
Ist die untere Denkmalschutzbehörde bei der Stadt angesiedelt , oder beim Landkreis?
Kennen Sie den zuständigen Bezirks-bzw - Landeskonservator?
Reden Sie mit dem.
Ansonsten haben meine beiden Vorredner recht:

Nehmen Sie sich einen Fachanwalt:Baurecht/ Verwaltungsrecht.

Die Denkmalschutzgesetze sind inzwichen ausgeurteilt.
Die Anwälte haben Zugriff auf diese Urteile.

Das mit dem Architekten können Sie vergessen.

viele Grüße
 
Denkmalschutz

Hallo Familie Lieb,

wenn Sie erst klagen und dann reden wollen, wird Ihnen hier niemand helfen können.
Ich erster Ansprechpartner sollte die Untere Denkmalbehörde in Gemeinde oder Landkreis sein. Dann sehen Sie weiter.

Grüße
 
Thema: Fachwerkhaus steht unter Denkmalschutz
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