Fachwerk.de - Barocktür unter Denkmalschutz

Wir haben eine schöne Barockhaustür (Rest Nutzfachwerk , Werkstääten/Wohnhaus) die unter Denkmalschutz §2 §2 des baden-württembergischen Denkmalschutzgesetzes steht.
Noch ist die Tür soweit i.O. ABER ....wie dürfen wir diese Tür in Zukunft pflegen, schützen, restaurieren?


Andrea | 02.09.05
Ansprechpartner Untere Denkmalbehörde
fragen. Der ist bei uns sehr glücklich wenn wir ihn fragen und gibt bereitwillig und auch sehr kompetent Auskunft.

Sonnige Grüße
Ulrike Nolte
"Wenn du wirklich etwas willst, werden alle Märchen wahr." (Theodor Herzl)
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Ulrike Nolte | 05.09.05

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