Fachwerk.de - Genehmigter Bauantrag kontra Denkmalschutz ?

Uns liegt seit einem Jahr ein genehmigter Bauantrag (Nutzungsänderung) vor, wir sind im Umbau. Nun soll das Gebäude unter Denkmalschutz gestellt werden. Was gilt nun ?
Können wir den Umbau gemäß dem genehmigten Bauantrag weiter
ausführen oder nicht ?

Mit freundlichen Grüßen
Carmen
Den Charme des alten Hauses erhalten
Mitglied der Fachwerk.de Community()
Carmen Neitmann | 28.10.06
moin,
wenn ich Sie richtig verstehe, steht das Objekt noch nicht unter Denkmalschutz. Ergo koennen Sie damit noch machen was Sie wollen, natürlich nur im Rahmen der genehmigten bzw. genehmigungsfreien Vorhaben.
Woher wissen Sie das das Gebaeude unter Schutz gestellt werden soll und wenn ja welche Klasse? Denkmalschutz ist nicht gleich Denkmalschutz.
sinnvolles Bauen
Mitglied der Fachwerk.de Community()
Olaf Bernhardt | 28.10.06
Antwort zu moin
Nachbarn erzählten von einem Fotografen, der kürzlich, während unserer Abwesenheit, Fotoaufnahmen des Gebäudes machte ( auch vom benachbarten Gutspark ).
Wir leben hier auf dem Land, sagen wirs so ... es ist mir zugetragen worden, das der Gutsspeicher wesentlich für das
Erscheinungsbild der Ortstruktur von Bedeutung ist.
Über Kassifizierung des Denkmalschutzes weiß ich noch nichts.
Den Charme des alten Hauses erhalten
Mitglied der Fachwerk.de Community()
Carmen Neitmann | 28.10.06

"Woher wissen Sie das das Gebaeude unter Schutz gestellt werden soll und wenn ja welche Klasse? Denkmalschutz ist nicht gleich Denkmalschutz."
@Olaf Bernhardt:
Bitte klären Sie mich mal auf, bin ganz neugierig geworden!
@Carmen Neitmann:
Hallo, bin leider das Wochenende nicht verfügbar, würde ansonsten weiter helfen bzw. weitere Infos geben.
Ansonsten etwas Geduld.
Grüße
Bernd Kibies
"Alles ist ähnlich, nichts ist gleich. Und diese feine Vielfalt erzeugt Identität." (Caminada)
Mitglied der Fachwerk.de Community()
Techniker der Baudenkmalpflege | Bernd Kibies | 28.10.06
Hallo Herr Kibies,
ich meine damit, dass es doch nur die Fassade oder nur das Dach, vielleicht sogar nur die Treppe eines Objektes Denkmalgeschuetzt sein kann
sinnvolles Bauen
Mitglied der Fachwerk.de Community()
Olaf Bernhardt | 28.10.06
Antwort an Herr Kibies
Für weitere Informationen wäre ich dankbar, ich fasse mich in Geduld.
Gruß Carmen
Den Charme des alten Hauses erhalten
Mitglied der Fachwerk.de Community()
Carmen Neitmann | 28.10.06
Denkmalschutz
Guten Tag,

warum fragen Sie nicht einfach Ihren Kreisdenkmalpfleger was er von Ihrem Anwesen hält und Laden ihn dazu auf einen Kaffee ein, oder was man in Brandenburg bei solchen Gelegenheiten so macht. Bei selbiger können Sie sich doch gleich kostenlos fachlich beraten lassen, was Ihren Bauantrag angeht.
Die Baugenehmigung gibt Ihnen doch eine gute Position. Wenn man die im Nachhinein nicht will, wirds sehr teuer für die Gemeinde oder den Kreis.

Grüße vom Niederrhein
Neue Nutzungen für alte Gebäude
Mitglied der Fachwerk.de Community()
Dietmar Beckmann | Büro für Städtebau+Architektur | D.B. | 28.10.06

Passende Bilder aus der Bilddatenbank:

Solaranlage und Denkmalschutz - Klicken Sie auf das Bild für ein grösseres Photo
Fenster im Fachwerkgiebel - Klicken Sie auf das Bild für ein grösseres Photo
Denkmalschutzkongress 2004 - Klicken Sie auf das Bild für ein grösseres Photo
Wärmepumpe in einem Haus unter Denkmalschutz - Klicken Sie auf das Bild für ein grösseres Photo
Fenster im Giebel trotz Denkmalschutz!? - Klicken Sie auf das Bild für ein grösseres Photo
Reetdach Denkmalschutz - Klicken Sie auf das Bild für ein grösseres Photo