Nachträglich unter Denkmalschutz stellen

Diskutiere Nachträglich unter Denkmalschutz stellen im Forum Denkmalschutz im Bereich - Hallo zusammen, man hat mir gesagt, dass es für mein Objekt durchaus Sin machen würde, mit der Denkmalbehörde kontakt aufzunehmen und das Haus...
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Günter Kreuzpaintner

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Hallo zusammen,
man hat mir gesagt, dass es für mein Objekt durchaus Sin machen würde, mit der Denkmalbehörde kontakt aufzunehmen und das Haus oder das Ensemble unter "Schutz" stellen zu lassen.
Ist das wirklich so?
Kann man das überhaupt machen udn wo lägen die Vorteile, bzw. Zu erwartenden Nachteile?
Herzlichst Günter
 
Denkmalschutz

Hallo,

das ist richtig. Auf Antrag des Eigentümers muß sich die Denkmalbehörde damit befassen und entscheiden. Fällt die Entscheidung pro Denkmal aus, wird das Haus Baudenkmal. Durch welchen Verwaltungsakt dies geschieht ist Ländersache.

Der Vorteil liegt daran, daß
- bei Baumaßnahmen der Mehraufwand erhöht abgeschrieben werden kann
- in manchen Ländern der Denkmalschutz Voraussetzung für die Förderung aus anderen Töpfen, z.B. Modernisierungsförderung und Städtebauförderung ist; hier müssen Sie detaillierte Auskünfte einholen.
- Ihr Haus Umgebungsschutz genießt, nicht jede Verunstaltung der Umgebung ist zukünftig machbar.

Sie haben außerdem Anspruch auf kostenlose Beratung durch Mitarbeiter der Denkmalbehörden.

Nachteile sehe ich eigentlich nicht. Sie haben aber die Verpflichtung
- das Baudenkmal zu nutzen (die meisten Bauordnungen der Länder, wenn nicht alle, schreiben das ohnehin für jedes Gebäude vor) und zu erhalten. Das heißt, Sie dürfen es auch nicht ohne weiteres abreißen.
- Änderungen zumindest der äußeren Gestalt sind erlaubnispflichtig, sie sind in der Regel aber möglich.

Grüße vom Niederrhein
 
Thema: Nachträglich unter Denkmalschutz stellen
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