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Astrid Söllner
Guest
Hallo, meine Frage bezieht sich zwar nicht auf ein Fachwerkhaus, aber auf Denkmalschutz. Mein Mann ist Schulhausmeister, uns wurde jetzt eine Schule angeboten, die unter Denkmalschutz steht. Somit auch die darin liegende Wohnung. Bei der Begehung wegen Sanierung der Wohnung wollte uns das zuständige Referat sämtliche Sanierungswünsche zerschlagen mit dem Hinweis: Geht nicht wegen Denkmalschutz. Es ging um die Fenster, die absolut schwergängig sind. Sie dürfen ja von uns aus wieder die selben Holzsprossenfenster einbauen, der Kommentar war: Darf nur im Zuge einer Gesamtfassadenrenovierung geschehen. Die Fenster sind absolut undicht. Bei der Nachfrage bei einer Architektin kam heraus, das die Fenster jederzeit gegen genau dieselben ausgetauscht werden dürfen. Desweiteren wollten wir bei einer Innenwohnungstüre den Türstock entfernen und die Mauer schließen lassen. Inwieweit kann sich der Denkmalschutz auch auf Türstöcke beziehen? An wen kann man sich diesbezüglich wenden? Es ist klar auf der Hand, daß die Stadt hier sparen will, aber ich denke, man muß doch die Kirche im Dorf lassen.