Nicht Denkmalgeschützt !

Diskutiere Nicht Denkmalgeschützt ! im Forum Denkmalschutz im Bereich - Hallo, nach einigen Unstimmigkeiten (forum73420) - u.a.mit der unteren Denkmalschutzbehörde, habe mich nach Rat einiger Forenmitglieder einmal an...
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Jörg Kurmann

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Hallo,
nach einigen Unstimmigkeiten (forum73420) - u.a.mit der unteren Denkmalschutzbehörde,
habe mich nach Rat einiger Forenmitglieder einmal an die für mich zuständige obere Denkmalschutzbehörde gewandt und folgende Antwort erhalten:
Sehr geehrter Herr...,
bei dem bezeichneten Objekt handelt es sich nicht um ein denkmalgeschütztes Gebäude.Die Denkmalbehörden sind in diesem Fall nicht zuständig.
Dr........
Bei der unteren Denkmalschutzbehörde kennt man mein Haus auf einmal nicht mehr und ich bekomme nur noch vage,nichtssagende Antworten.Ortsbegehung würde dauern,wegen Urlaubszeit...
Wer hat mir dann die ganzen Auflagen gemacht?Heinzelmännchen...oder was?
So und nun noch mal eine von mir schon einmal gestellte Frage:Was darf ich denn jetzt da machen?Abriss ist keine Option!
Und Leute,fangt bitte nicht mit Fachleuten an - die werden mit Sicherheit von mir hinzugezogen.Da die von mir vor allen Dingen eines haben wollen,will ich diesmal nicht ganz so Unwissend dastehen!

Jörg
 
Kein Denkmalschutz

Klingt doch gut. Ich würde noch einmal bei der oberen Denkmalschutzbehörde anrufen und fragen, ob Du Dich auf das Schreiben berufen kannst. Und dann - wenn ja - kannst Du machen was Du willst.

Ciao,
Konrad
 
Hallo

Ich weiß nicht ob ich dir helfen kann. Aber ich versuch es mal.
Du möchtest deine Scheune als Wohnfläche nutzen. Dafür brauchst du die Genehmigung einer Nutzungsänderung. Die solltest du beim Bauamt bekommen.

Wenn du dahin gehst und nur sagst, ich will meine Scheune ausbauen, wird das nicht weiterhelfen.

Mach dir eine Mappe: Zustand jetzt, Familiensituation, Begründung, warum du ausbauen möchtest und wie es mal später werden soll. Das ganze untermauert von Fotos, Plänen, Berechnungen, etc. . Dann kann man sicher mit dem zuständigen Beamten reden, ob man SO ausbauen darf und welche Auflagen zu beachten sind (Brandschutz/Nachbarschaftsrecht/Statik), wie du den Antrag ausfüllen musst, etc. .

Eigentlich ist es doch egal ob dein Haus denkmalgeschützt ist oder nicht. Du möchtest es verändern. Und durch den nicht vorhandenen Denkmalschutz, steht dir doch eigentlich eine Tür mehr offen.
Wenn es unter Ensembleschutz fällt, so gibt es zwar dafür Auflagen, aber da du ja erhalten möchtest, sollte dies nicht so schlimm für dich sein. Das Denkmalamt kann auch bei "nur" Ensembleschutz beraten. Wenn weder noch vorhanden ist, dann sind die nun mal wirklich nicht zuständig.

Vielleicht könntest du mal ein paar Fotos mehr einstellen ( von vorne, von den Nachbarhäusern, von innen, etc.) und uns sagen welche Auflagen, man dir von welcher Seite aus gemacht hat. Es ist übel wenn man von Firmen schlecht oder gar nicht beraten wird. Und ich verstehe das du gefrustet bist. Aber so wie du es beschreibst, kommt mir dein Vorgehen irgendwie planlos vor. Bitte nicht beleidigt sein, das ist nur mein Eindruck, weil ich in deinen ganzen Anfragen noch keine Richtung erkennen kann. Vielleicht hast du das alles schon gemacht, uns aber nicht gesagt. Und ich bin mir sicher, das wir dir alle helfen werden, wenn erst mal die Grundlagen geklärt sind.

Vielleicht wäre dir wirklich geholfen wenn du dir z.B. einen Architekt suchst. Der kennt sich mit den rechtlichen Grundlagen in euerer Gegend besser aus und kann dir die nötigen Unterlagen zusammenstellen. Mit dem kannst du vereinbaren was du an Unterlagen brauchst und was er dafür an Honorar bekommt, dann dürfte sich das finanzmässig im Rahmen halten und dich weniger Nerven kosten

Übrigens: im August ist gerade auf Ämtern und ähnlichen Stellen so gut wie Tote Hose, nimm das nicht persönlich, die wollen halt auch mit der Familie in Urlaub, und der, der alleine im Amt die Stellung hält, kennt sich nicht mit jedem Fall aus.

Prinzipiell darfst du beim AUSBAU alles selber machen (außer den schon genannten Punkten in deinen vorherigen Fragen).
Aber du musst vorher die notwendigen Genehmigungen (z.B. Nutzungsänderung/Baugenehmigung) einholen ob und in welcher Form du überhaupt ausbauen DARFST.

Ich weiß nicht ob dir das jetzt weiter hilft, das waren einfach mal ein paar Gedanken.
Gruß

Dorothée
 
Kein Denkmalschutz !

Warum erhalte ich eigentlich die besten Antworten immer von den weiblichen Forenmitgliedern?
Ich hatte ursprünglich einen klaren Plan und ein klares Ziel,als ich das Objekt gekauft habe aber der deutsche Regulierungswahnsinn hat dieses zerschlagen.Es sind in erster Linie tausende Euro in den Erhalt von etwas gesickert,daß so nicht hätte sein müssen.Ich schreibe das mal so allgemein,damit sich niemand angesprochen fühlt und meint...Ich habe ein Fachwerkhaus gekauft,weil ich es in erster Linie toll finde und zweitens wird so etwas ja schon seit jahrhunderten mit Erfolg gebaut.Wie lange hält eine Pappschachtel der Fertighausindustrie?
Die Planungsmappe existiert schon lange,sogar die Gesamtansicht wird erhalten,nur bisher,siehe oben...
Die Nachbarhäuser sind entweder Siedlungsstil der 50er und 60er Jahre,sowie Niedrigenergieneubauten.
 
Kein Denkmalschutz

Warum gibt es für Handies kein Breitformat ?

Der ganz linke Teil ist Massiv und Baujahr 1967.Hinter der Verschalung ist Fachwerk von 1921 und die Scheune rechts ist Baujahr 1941/42 !

Jörg
 
Hallo

Danke für die Blumen :)

Also: Planungsmappe ist da, Ziel ist definiert, dann fehlt noch die Genehmigung ist das richtig? Dann also: auf zum Amt

Und dann? Wo bist du im Ausbau stecken geblieben ? Wo genau brauchst du Hilfe/ Info ? Und auch hier wieder Fotos machen von den betreffenden Stellen, wir sind nämlich alle keine Hellseher !
Gruß

Dorothée
 
Denkmalschutz und Umnutzung

..... ist doch wunderbar, wenn schon alles vorhanden ist.

Grundsätzlich hast Du eine klare Aussage der oberen Denkmalschutzbehörde also dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen, in Wiesbaden. Mehr kannst Du kaum bekommen.
Auf deren Schreiben kannst Du Dich berufen und dies auch mit zum Bauamt nehmen.
Je kompletter Deine "Mappe" ist desto eher kann der zuständige Sachbearbeiter Dein Vorhaben beurteilen. Da es sich in Deinem Fall um eine Umnutzung handelt, ist diese auf alle Fälle genehmigungspflichtig, wird also in weiten Teilen hinsichtlich der Genehmigung betrachtet wie eine Neuerrichtung.
Bei dem Bauamtstermin solltest Du auch auf Fragen nach Brandschutz, Entwässerung, Parkplätze usw. möglichst vorbereitet sein.
Allerdings wird man auf dem Bauamt letztendlich mündlich nicht besonders auskunftswillig sein, und auch kann man sich da auf nichts berufen. Rechtssicherheit bietet ausschließlich eine Bauvoranfrage oder ein Bauantrag.
Hierzu alle Berechnungen, fast wie zum Bauantrag, GFZ, GRZ .....usw. und einen besorgen der das machen darf. Das spart vor allem Nerven......

Deine Scheune sieht nicht gerade klein aus, werts ist´s das wohl allemal.

Lieben Gruß aus Wiesbaden,

Christoph Kornmayer
 
Hohl !

Dorothee - ab dem Fenster mittig hinter dem Apfelbaum ist das Ding hohl!Es gibt keinen Ausbau,es existieren lediglich statisch notwendige Stützen,mehr als 50% sind nur Hülle !
Jeder würde jetzt sagen:Warum baut der nicht einfach was da rein!Ganz einfach:Weil die Hülle auf der Wetterseite auch mau ist!Und ich wegen Auflagen der Behörde yxz nichts mehr dran gemacht.Und auf einmal ist die Behörde nicht mehr zuständig!
Ich habe es satt,wegen jedem kleinen Mist irgendwo irgeneinen Antrag stellen zu müssen.Hier stehen x Häuser leer,jedes davon ist besser als meines und ich will in meines noch mal einen fünfstelligen Betrag investieren.Blöd nicht? Nur,wenn ich einfach mache, kriege ich ne Anzeige...
Herr Kornmayer -Wert ?Lohnen tut es sich nicht,die Region stirbt,es will keiner hierhin,Überalterung...
Man kriegt hier unter 30 T schöne Haüser.Aber das hier ist eine Kopfgeschichte...

Jörg
 
Denkmalschutz

Hallo Herr Kurmann,
In Hessen gilt immernoch ,die unter Napoleon eingeführte " Baufreiheit". Jeder darf bauen ,was ,wie , und wo er will! Dann kommt eine Weile garnix.
Dann kommt das das Baugesetztbuch, Landesbauordungen usw.

Vielleicht liegt Ihr Haus innerhalb einer geschützten Gesamtanlage. (Emsembleschutz).
Vieleicht gibt es in Ihrer Gemeinde eine Gestaltungssatzung?

Viele Grüße aus Zierenberg
 
Thema: Nicht Denkmalgeschützt !

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