Baugenehmigung für Sanierung Stallgebäude erforderlich?

Diskutiere Baugenehmigung für Sanierung Stallgebäude erforderlich? im Forum Denkmalschutz im Bereich - Moin! Wir haben uns letztes Jahr einen alten Hof gekauft und noch im gleichen Jahr das Stallgebäude saniert, bzw. die baufälligen Teile. D. h...
B

broe

Guest
Moin!

Wir haben uns letztes Jahr einen alten Hof gekauft und noch im gleichen Jahr das Stallgebäude saniert, bzw. die baufälligen Teile. D. h.: neue Seitenaußenwand, 4 neue Fenster und 2 neue (Stall-) Türen in dieser Wand, neues Dach. Keine Veränderung der Grundabmessungen, keine Dachausbauten. Balkenwerk ist nicht verändert worden.

Ein alteingesessener Architekt hat für uns abgeklärt, daß kein Denkmalschutz besteht. Gebaut haben wir ohne Archtikt.

Nun plagt uns das schlechte Gewissen, da wir keine Baugenehmigung eingeholt haben.

Es könnte, rein theoretisch, ein Problem in der Nutzungsänderung angeprangert werden (früher Schweine-/Kuh-Stall, jetzt Pferdestall für 2 Pferde).

Kann uns jemand das schlechte Gewissen nehmen? Oder kann uns jemand sagen, welche Kosten ca. auf uns zukommen würden, falls wir die Sanierung nachmelden würden?
 
Keine Sorge

So lange Sie die nur diese Kleinigkeiten geändert haben, müssen Sie sich keinerlei Sorgen machen. Bestandsimmobilien, so lange kein Denkmalschutz besteht, können nach Herzenslust geändert werden. Und das eben auch ohne Architekt.

Viele Grüße,
 
Stalländerung

Ich sehe dass genauso. Entscheidend ist die Stallnutzung und da ist es als bäuerlicher Kleinbetrieb egal, ob Kühe oder Pferde dort untergebracht sind. Für Großställe werden dann ganz andere Dinge abgeprüft, doch dies ist ja bei Ihnen nicht der Fall.

MfG Benno Kupper
 
Denkmalschutz

Hallo, ob das Haus unter Denkmalschutz steht, entscheiden weder ein alteingesessener Architekt noch Sie, sondern die Behörde! Da haben einige schon Überraschungen erlebt. Ich würde die Behörde mal fragen, dann haben Sie auch eine korrekte Bescheinigung und können Bau-Maßnahmen nach § 10 i EStG etc. auch steuerlich absetzen, das ist ein guter Ausgleich für geleg. Mehraufwand. Viel Erfolg!
 
Nicht fragen

Ich würde es tunlichst vermeiden, bei der Denkmalschutzbehörde nachzufragen. Sicherlich hat Herr Bottländer recht, wenn er auf die steuerlichen Vorteile hinweist. Der Mehraufwand einer denkmalgerechten Sanierung macht diesen Vorteil zu nicht. Je nachdem wie streng die Behörde vorgeht, werden Ihre eigentlichen Pläne der Nutzung komplet torpediert. Wie gesagt: Wo kein Kläger, da kein Richter.
 
Hallo, nochmal: Wenn Sie trotz bestehenden Denkmalschutzes (den wie gesagt die Behörde ohne Ihr Wissen in den Akten vermerkt!) schon einmal irgendwas umbauen und dann später fragen, Zuschüsse, steuerliche Bescheinigungen o.ä. brauchen, dann sind Sie aufgeschmissen, weil Sie evtl. schon gegen Auflagen verstoßen haben. Ich kenne einige, die deswegen nie mehr mit den Denkmalleuten reden mögen, damit die bloß nicht sehen, wie diese oder jene Dinge "verhutzt" worden sind, und so kommt es auch zu üblen Bausünden, die wir alle ja ausbaden...Grüße Bottländer
 
Thema: Baugenehmigung für Sanierung Stallgebäude erforderlich?

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