Denkmalschutzliste

Diskutiere Denkmalschutzliste im Forum Denkmalschutz im Bereich - Hallo, wir haben ein Haus gekauft, dass unter Denkmalschutz steht. Nun haben wir im Wohnbereich das Fachwerk an der Wand freigelegt. Lt...
P

Petra Mucha

Guest
Hallo,
wir haben ein Haus gekauft, dass unter Denkmalschutz steht. Nun haben wir im Wohnbereich das Fachwerk an der Wand freigelegt. Lt. Denkmalschutz war dies nicht i.O., da das Haus früher mal Schulhaus war und aus dieser Zeit noch eine (primitive) Stuckleiste besteht und Stuck und Fachwerk lt. deren Aussage nicht zusammen passt. Schulhaus war es um 1900, das Haus ist aber um 1700 gebaut. Kennt sich jemand aus, ob es eine Liste vom Denkmalamt gibt, was genau in einem Haus unter Denkmalschutz steht.
 
also, wir haben von unserer vorbesitzerin das schreiben des denkmalamtes erhalten als das haus unter denkmalschutz gestellt wurde. da steht bei uns ganz klar drinnen, dass nur die aussenfassade der strassenseite denkmalgeschützt ist. vielleicht mal den votbesitzer kontaktieren.
lg christine
 
mit der Denkmalschutzbehörde sollten die Baumaßnahmen

vor Baubeginn abgestimmt werden.Da gibt es keine starren Regeln oder Gesetzte, meist wird an einem Ortstermin gemeinsam besprochen,was wie gemacht werden kann/darf.
 
Eine Begehung

mit der zuständigen Person des Denkmalschutzes vor Beginn der Arbeiten ist, wie Herr Schillberg schreibt, dringend angeraten. Denn somit kann nicht der Eindruck entstehen, dass man etwas hinter dem Rücken des Denkmalschutzes verändern will oder die Herrschaften vor vollendete Tatsachen stellt. Wenn man den Denkmalschutz von vorneherein miteinbezieht, ist man eben auf der sicheren Seite, und die von der Denkmalpflege merken,daß man sie ernst nimmt. Dies kann deren Verhalten nur positiv beeinflußen.
Am besten wäre natürlich eine Begehung vor dem Kauf gewesen.
Wegen der Katze im Sack und so......
Bei den Begehungen in unserem Haus habe ich über die vereinbarten Maßnahmen ein Protokoll geschrieben. Dieses Protokoll habe ich zur Kenntnis an´s Amt geschickt mit der Bemerkung, daß wenn ich bis in 14 Tagen keinen Widerspruch erhalte, das Protokoll als für uns verbindlich ansehe.
Gottlob war das bei uns gar nicht nötig, denn die Dame, die für uns zuständig ist, war mehr als fair.
Viele Grüße, Matthias Weber
 
Ländersache

Hallo,

Denkmalschutz ist Ländersache, von daher muss das, was z. B. in NRW gilt, nicht zwangsläufig auch in BW gelten. Hier finden Sie das für Sie passende Gesetz:

http://www.landesdenkmalamt-bw.de/denkmalschutzgesetz.html

In unserem Fall hat die Denkmalliste das gesamte Haus als Denkmal ausgewiesen. De jure müßte ich also für jeden Nagel, den ich in die Wand kloppe, eine Genehmigung einholen. In der Praxis ist das glücklicherweise nicht so, da wir uns vor einiger Zeit mit dem entsprechenden Sachbearbeiter zusammengerauft haben. Nachdem jeder die Schmerzgrenze des anderen kennengelernt hat, kommen wir heute ganz gut miteinander aus. Ich kann meinen Vorrednern nur beipflichten, dass man Umbauten / Sanierungen VORHER mit dem Denkmalamt absprechen sollte. Das erspart in aller Regel viel Ärger und im Zweifelsfall auch Geld.

Gutes Gelingen!
 
Mit LFD einigen!

Sie sollten eigentlich vor Beginn der Baumaßnahme mit dem LFD abstimmen, was wie gemacht wird und welchen Eindruck man erreichen will. Es geht auch um den Zeitraum, der bei der Erhaltung des Gebäudes erreicht werden soll. Z.B. Stammt das Gebäude aus dem 13. Jahrhundert, aber um 1850 und 1930 waren gravierende Umbauten, so ist mit dem LFD abzustimmen, welchen Zeitraum man rekonstruieren will.
Evtl. ist ihr Haus zwar aus dem 17 Jahrhundert, unter Denkmalschutz steht es aber für ein Ensemble aus dem 19. Jahrhundert.

Am besten mit dem zuständigen Gebietsreferenten abklären.
 
Abstimmung

Hallo,

auch ich kann nur sagen - Abstimmmung ist alles! Unser Haus ist aus dem 16. Jhd, demzufolge natürlich komplett unter Denkmalschutz, aber dort hat sich inzwischen bereits die Weisheit durchgesetzt, das man nicht konservieren, sondern nutzen muß. Die Verhandlungen sind eben ein Geben und Nehmen, und mit ein paar Kompromissen kann man natürlich dann auch ein paar Wünsche durchsetzen.
Mein besonderer Tipp:
Erstmal abwarten, was sich die Denkmalpflege vorstellt, vor jeder Maßnahme einen Termin erbitten, und dann durchaus auch mal seine eigenen Wünsche an deren Vorstellungen anpassen.
Irgendwann geht das dann wie von selbst, und der Spielraum wird immer größer.
Besten Gruß aus Babenhausen,
R. Munzel
 
Thema: Denkmalschutzliste

Ähnliche Themen

C
Antworten
1
Aufrufe
1.296
D.B.
D
N
Antworten
7
Aufrufe
2.295
Hans-Ulrich Flick1
H
Zurück
Oben