wer kann ein Haus unter denkmalschutz stellen.

Diskutiere wer kann ein Haus unter denkmalschutz stellen. im Forum Denkmalschutz im Bereich - Hi, ich habe vor einen alte Bahnhof zu kaufen. Das gebäude ist gut 100 Jahre alt und hat eine recht interresante Architektur. Noch steht es...
J

jürgen

Guest
Hi,

ich habe vor einen alte Bahnhof zu kaufen.
Das gebäude ist gut 100 Jahre alt und hat eine recht interresante Architektur.

Noch steht es nicht unter denkmalschutz.
Ich selber möchte es auch nicht unter Denkmalschutz stellen.

Jetzt meine frage, kann auch jemand anderes als der eigentümer Denkmalschutz beantragen? Wenn ja, wie groß ist die wahrscheinlichkeit bei einem 100 Jahre alten gebäude überhaut?

gruß jürgen
 
Die Alten erhalten!

Hallo Jürgen,

zunächst mal müssen Sie davon ausgehen, daß nicht jedes alte Haus unter Denkmalschutz gestellt wird.
Sie können die Unterschutzstellung beantragen. Die Denkmalbehörde kann aber auch von sich aus tätig werden und das Denkmal benennen.
Ich persönlich würde eine Unterschutzstellung nicht von vorneherein ablehnen, da sie Ihnen bei einer bevorstehenden Sanierung durchaus hilfreich sein kann im Hinblick auf eine mögliche Bezuschussung oder steuerlichen Vorteilen. Außerdem müssen Sie bei einem Denkmal nicht zwangsläufig alle Forderungen der ENEV im Fall einer Sanierung erfüllen.

Also werden Sie sich klar darüber, wie Sie das alte Haus nutzen und benutzen wollen und handeln Sie danach. Der Denlmalstatus kann durchaus Vorteile haben.

MfG Joachim Simon
 
problem mit dachausbau?

Hi,

mein Proplem ist, das ich das Dach ausbauen möchte um das Gebäude voll auszunutzen. Dazu müssen einige größere Dachfenster eingesetzt werden.
Und das dürfte doch schwierig sein wenn das aus unter Denkmalschutz steht, oder ist sowas trotzdem möglich?

Gruß Jürgen
 
Der Vorteil

Der Vorteil wenn ein Gebäude unter Denkmalschutz steht ist dass Umnutzungen wesentlich umfangreicher und unkomplizierter genehmigt werden.
Soll ein Gebäude erhalten werden - muss es genutz werden können. Und da unsere Landesbauordnung Mindestfensterflächen für Wohnraum vorschreibt hat man schnell die Genehmigung für eine Gaube auf dem Dach. Die wird nämlich oft von der Denkmalbehörde den Dachfenstern gegeüber als geringeres Übel angesehen.
Gruß aus dem Lippischen
 
Denkmalschutz

für ein Gebäude kann auch von einem eigentlich unbeteiligtem Dritten beantragt werden, aber ich glaube, daß der tatsächliche Antrag von Eigentümer unterzeichnet/gestellt werden muß. So war es bei unserem Haus, angeschoben hat die Unterschutzstellung eine fremde Person, den Antrag unterzeichnet hat die damalige Eigentümerin.
Denkmalschutz ist ein zweischneidiges Schwert. Er knebelt einen, z. B. kommt bei der Wahl der Fenster nur Holz in Frage, Dachfenster oder solche in den Giebelwänden werden normalerweise nicht genehmigt, Anbringung von Fotovoltaik oder Kollektoren, die man von unten sehen kann, sind problematisch, weitreichende Veränderungen der Fassade werden mit standrechtlicher Erschießung belohnt usw.
Das ist die eine Seite, die aber nicht weiter tragisch sein muß, wenn man das Gebäude ohnehin nicht verändern möchte. Die andere Seite ist die Tatsache, daß man über die indirekte Förderung 90% der Renovierungskosten, ohne übertriebene Ausgaben, wie etwa eine 30.000-Euro-Küche, über 10 Jahre lang steuerlich geltend machen kann. Bei z. B. 15.000 Euro p.a. macht das bei einem Spitzensteuersatz von angenommenen 35% immerhin 5.250 Euro, und das 10 Jahre lang. Das sind schon Ansagen.
Was die direkte Förderung anbelangt, sollte man vielleicht mal mit den Ammenmärchen aufräumen, wir kriegen nämlich---nix!! Egal, von welcher Stelle, es gibt nicht einen müden Heller mehr. Man packt die Finanzierung entweder alleine, oder läßt es bleiben.
Ein wenig hilft die KfW, aber deren Programme liegen auch nicht um Lichtjahre unter den Konditionen der "konventionellen" Banken.
So muß jeder für sich entscheiden, ob der DMS eher Fluch oder Segen ist, fest steht ab er eines: es ist immer viel Verwaltungsaufwand, man braucht dauernd irgendwelche Genehmigungen, es kostet Zeit bei der Erstellung der Anträge und vor allem beim Warten auf deren Genehmigung. Wer niemanden hat, der einem zur Seite steht, kann da schon mal danbentreten oder die Nerven verlieren.
Daß man es dennoch schaffen kann, versuchen wir gerade zu beweisen. Grüße, Mario Albrecht
 
Danke für eure Antworten,

Hi,

Danke für eure Antworten, hat mir erst mal schon ein gutes stück weiter geholfen.

Gruß Jürgen
 
Denkmalwert

Kleiner Nachtrag:

Die Tatsache, dass das Gebäude 100 Jahre alt ist und eine interessante Architektur hat, lässt allein überhaupt keine Prognose über die Denkmalwürdigkeit zu.
Die Denkmalfachbehörde betrachtet auch andere Aspekte, so z.B., ob es sich z.B. um einen besonderen Bautyp handelt den es in dieser Region nicht mehr oft gibt, ob an dem Gebäude bestimmte Bau- und Ornamentformen besonders beispielhaft zu finden sind. Auch geschichtliche, künstlerische,
wissenschaftliche oder städtebauliche Gründe können dem Haus eine Bedeutung geben, die ihm zunächst nicht anzusehen ist. Andersherum, kann ein Haus, dass 100 Jahre oder auch viel älter und wunderschön ist, durchaus auch eben nicht denkmalwürdig sein, weil es vielleicht zahlreiche vergleichbare Häuser in der Region gibt. Es gibt hier also keine pauschalen Grundsätze, sondern es muss im Einzefall betrachtet werden, womit dem Bearbeiter der Behörde natürlich ein Ermessensspielraum entsteht.
Noch ein Hinweis:
Wenn das Gebäude bisher nicht unter Denkmalschutz gestellt wurde, hat das ja sicher Gründe, so dass ich zunächst nicht davon ausgehen würtde, dass eine solche Entscheidung ansteht. Und wenn doch, heisst das nicht zwangsläufig, dass Sie das Dach nicht ausbauen oder nicht vernünftig belichten dürfen. Es erfordert dann vielleicht etwas mehr Kreativität in der Planung, was ja nicht immer so ganz nachteilhaft ist.

Mit den besten Grüßen
Frithjof Stockburger
 
Gibt es auch eine Bundes-Bau-Denkmalschutzbehörde???????

Hallo,

wir wohnen in Berlin in einem Baudenkmal geschütztem Haus.
Sämtliche Häuser um uns herum gehören einer Wohnungsgesellschaft die ebenso Denkmalgeschützt sind.
Dieser Denkmalschutz wurde vor langer Zeit für Jahre aufgehoben, und in diesen Jahren sind hier die ursprünglichen Doppelkastenfenster von vielen Mietern gegen Kunststofffenster (mit Genehmigung der Gesellschaft)ausgetauscht worden. Jeder hat natürlich jeweils einer anderen Firma den Auftrag erteilt, und so wurden die unterschiedlichsten Fenster eingebaut.
Zudem haben viele Mieter ihren Balkon mit Fenstern versehen und zugebaut.
Die Gesellschaft hatte den Mietern angeboten Balkone anzubauen. Viele Mieter haben dem zugestimmt und es wurden dort diese Balkone angebaut.
Dann wurden diese Häuser urplötzlich wieder unter Denkmalschutz gestellt.
Und nun kommt das aberwitzig wahnsinnige, die Häuser durften trotz der Denkmalschutzrechtlichen Bestimmungen so bleiben.
Also, mussten nicht rück gebaut werden.

Jeder der ein Haus kauft das unter Denkmalschutz steht, und die falschen Fenster einbaut, oder Balkone anbaut etc. der bekommt einen riesigen Ärger mit der Behörde und muss auf eigene Kosten rückbauen.
Warum muss das eine Gesellschaft nicht?

Und wir haben heute das Problem.
Wir wohnen im 3 OG, direkt zur Wetterseite, und wenn die immer mehr und stärker werdenden Regenstürme auf unsere unglaublich undichten Fenster prasseln haben wir massiven Wassereinfall.

Seit 2001 hat unsere Gesellschaft durch ständige Reparaturen versucht diesen Zustand zu verbessern, zuletzt durch erneuern der äußeren Flügel. Alles ohne Erfolg, wie auch wenn das ganze Rahmensystem krumm und schief ist.
Seit 2003 läuft nun alles über das Gericht, Urteil 8/2006, wir wollten neue Fenster einbauen lassen (Kunststofffenster wegen der extremen Situation und Lage) Gesellschaft klagt gegen neue Fenster, Behörde lehnt Kunststofffenster ab.
Es sollen wieder die alten Doppelkastenfenster mit Dreifachen Unterteilung, diese sind aber schon seit über 20 Jahren nicht mehr in dieser Wohnung vorhanden.
Bisher war ich der Meinung wir wollen ins 21 Jahrhundert.

Und nun würde ich mich gerne darüber mit einer Bundesbehörde streiten, wenn es sie dann gibt.

Im Netz habe ich jedenfalls nicht gefunden.
Wer weiss Rat.
 
Thema: wer kann ein Haus unter denkmalschutz stellen.

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