Ist Denkmalschutz nach Vandalismus aufhebbar?

Diskutiere Ist Denkmalschutz nach Vandalismus aufhebbar? im Forum Denkmalschutz im Bereich - Ein herzliches Hallo an alle! Ich habe hier ein für mich großes Problem, aber vielleicht könnt ihr ja helfen: Wir befinden uns in Brandenburg...
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Nadja

Guest
Ein herzliches Hallo an alle!

Ich habe hier ein für mich großes Problem, aber vielleicht könnt ihr ja helfen:
Wir befinden uns in Brandenburg. Dort steht eine Villa, die angeblich unter Denkmalschutz steht (so wurde uns das vom Eigentümer übermuittelt). Das Haus war zum Zeitpunkt als er es kaufte noch geringfügig vermietet und noch nicht denkmalgeschützt. Mit dem Auszug des letzten Mieters wurde es ziemlich zeitgleich unter Denkmalschutz gestellt. Der Hauseigentümer ist ungefähr 600km weit weg von diesem Objekt und so kamen wir dann ins Spiel: Wir haben uns bereiterklärt, ein wenig nach dem rechten zu sehen und zu helfen, wenn es möglich ist´. Nun haben sich in der jüngeren Vergangenheit furchtbare Diebstähle zugetragen: Tore der Nebengebäude, Türen, Treppengeländer, Treppenstufen, Haustüren, Fliesen, Bleiglasfenster usw. wurden nach und nach demontiert und geklaut. Wir sind ziemlich machtlos, da wir zwar Anzeige erstatten, aber die immer wieder im Sande verläuft (Nebenbei bemerkt, bin ich auch davon überzeugt, dass es sich um organisierte Antiquitätendiebstähle handelt). Der Eigentümer sagt, ihm seien die Hände gebunde, da er an dem Haus nichts machen lassen kann, wegen des Denkmalschutzes und das für ihn wirtschaftlich nicht tragbar ist. Nun stellt sich für mich die Frage: Kann der Denkmalschutz nicht wieder aufgehoben werden, so dass wir zumindest eine anständige Sicherung des Objekts vornehmen können??? Und: All die Dinge, die jetzt geklaut wurden, müssen die wg. Denkmalschutz wieder gleichwertig beschafft werden?
Im Übrigen ist es sehr zweifelhaft, ob das Objekt nach der Sanierung je wieder vermietet werden wird (Bevölkerungsschwund und wenig Infrastruktur etc. legen dies nahe).
 
Warum?

Hallo Nadja,

bei dem von Dir geschildertem Sachverhalt stellt sich für mich die Frage, warum Du an der jetzigen Situation überhaupt etwas ändern willst. Wenn es zukünftig nicht mehr bewohnt werden wird, ist doch alles vergebliche Liebesmüh?

Gruß
Wolfgang
 
Nun ja

....auf diese knappe Antwort kann ich kaum was sagen, da ich in der Materie nicht bewandert genug bin. Ich meine aber gelesen zu haben, dass auch bei Zaunbau Auflagen erfüllt werden müssen - besondere wohl, da unter Denkmalschutz. Und dass sogar jeder umgesägte Baum und jeder veränderte Bewuchs (für Zaunbau nötig), der den Charakter der Ansicht ändern würde ebenso unter Genehmigungspflicht steht und es dort auch Auflagen gäbe...Und daher ist es nun etwas schwierig, wenn wir das Grundstück SCHNELL sichern wollen.
...Aber Du wirst sicher recht haben....Ändern möchte ich an der jetzigen Situation eben, das, dass sie nicht wieder kommen und auch noch das Parkett und die Innentüren klauen...und alle weiteren Dinge aus dieser Villa...Wir haben hier in der Gegend wenig dieser wertvollen Kulturschätze (Tagebaue taten ihr Übriges)
Danke, für Deine Antwort, Wolfgang, liebe Grüße
Nadja
 
Denkmalpfleger direkt Fragen

Hallo Nadja,

ich würde vorschlagen Du nimmst Kontakt mit der örtlichen Denkmalschutzbehörde auf. In einem Ortstermin kannst Du die Lage schildern und in der Regel läßt sich da gemeinsam eine Kompromisslösung finden. Dass der Denkmalschutz grundsätzlich jede Änderung verbietet ist natürlich Quatsch. Das ist eine Frage der Abwägung. Was nutz es jeden Baum zu erhalten wenn das Haus dahinter nach und nach Füße bekommt? Eine Sicherungsmaßnahme kann auch als temporäre Maßnahme so ausgeführt werden, dass sie weitestgehend rückbauabr ist ohne große Schäden am Objekt zu hinterlassen. Vorübergehen sieht das vieleicht nicht so denkmalgerecht aus (wobei ich vermute dass das Gebäude im momentanen Zustand sowieso keine Augeweide ist), langfristig wird damit aber der Erhalt des Denkmals gesichert.

Viel Erfolg
 
Thema: Ist Denkmalschutz nach Vandalismus aufhebbar?

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