Ist mein Haus Denkmalgeschützt? Wen fragen?

Diskutiere Ist mein Haus Denkmalgeschützt? Wen fragen? im Forum Denkmalschutz im Bereich - Hallo, Wir möchten ein Haus kaufen, das 1850 gebaut worden ist. Der jetztige Eigentümer hat nie etwas mit dem Denkmalamt zu tun gehabt. Ich wüßte...
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Marcus

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Hallo,
Wir möchten ein Haus kaufen, das 1850 gebaut worden ist. Der jetztige Eigentümer hat nie etwas mit dem Denkmalamt zu tun gehabt. Ich wüßte jetzt ganz gern vor dem Kauf, ob das Denkmalamt vielleicht doch irgendwelche Auflagen macht beim Umbau. Beim Haupthaus dürfte es eh keine Probleme geben, da wir nichts grundlegendes verändern wollen. Allerdings würden wir gerne bei den Nebengebäüden das eine oder andere abreißen, um Platz zu schaffen, bzw. weil die auch sehr marode sind. Kann ich da direkt beim Denkmalamt nachfragen oder muss ich Angst haben, damit schlafende Hunde zu wecken?
falls mir dazu irgendjemand etwas sagen kann vielen Dank schon mal,
es grüßt Marcus
 
Denkmalschutz

Guten Tag,

da Denkmalschutz Ländersache ist, ist der auch in jedem Bundesland etwas anders geregelt. Wenn Sie ein Denkmalamt bei der Gemeinde oder beim Kreis haben, rate ich Ihnen, dort hinzugehen. Man wird Sie dort umfassend beraten können.

Grüße vom Niederrhein
 
recht schönen Dank

Dann werde ich das mal tun,
Grüße aus Aschaffenburg
Marcus
 
Guten Tag,
Denkmalschutz ist ja nichts Schlechtes.
Das Denkmalamt wird Ihnen aber wohl kaum in einem Gespräch die denkmalpflegerische Genehmigung bzw. Zustimmung für Arbeiten an einem Baudenkmal bzw. für ein Gebäude in einem Gebäudeensemble geben. In einem Vorabgespräch können somit nur erst einmal sehr grob die Maßnahmen ohne Rechtsanspruch abgesteckt werden.
Da Denkmalschutz Ländersache ist, sind die Denkmalschutzgesetze und der Verwaltungsakt natürlich verschieden. Zwischen Ihrer zuständigen Denkmalbehörde gibt es in den meisten Bundesländern als Denkmalfachbehörde, ein Landesamt für Denkmalpflege.
Denkmalrechtliche Genehmigungen darf die untere Denkmalschutzbehörde nur – je nach Bundesland unterschiedlich – im Einvernehmen oder Benehmen mit der Denkmalfachbehörde aussprechen. Wie das in Bayern gehandhabt wird, kann ich Ihnen allerdings auch nicht sagen.
Taktisch klug ist es natürlich, in einem solchen Gespräch nicht mit Maximalforderungen aufzuwarten. Sollten Ihre Wünsche nicht völlig unrealistisch sein, ist ein Denkmalamt natürlich auch immer kompromißbereit. Einen Abriß eines Baudenkmals oder eines Gebäudes in einem Denkmalensemble halte ich allerdings für sehr problematisch, da dieser nur schwer begründet werden kann (Denkmaleigenschaften sind nach Instandsetzung nicht mehr gegeben, wirtschaftlich nicht zumutbar und nicht tragfähig etc.). Oftmals kann das in einen langwierigen Rechtsstreit enden. Die Denkmalbehörde kann Ihnen dann allerdings auch Sicherungsmaßnahmen zum Bestandsschutz für das Gebäude auferlegen.
In meinem ganzen Berufsleben ist es mir aber bis heute auch nicht untergekommen, daß ich einen Abriß auf o.g. Gründen hätte begründen können.
Da Sie schon ein Sprichwort bemüht haben, gilt für Ihr Vorhaben auch: „So wie Sie in den Wald hinein rufen, so schallt es auch heraus“.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Kibies
 
Natürlich ist Denkmalschutz nichts schlechtes

Gerade weil ich das alte Haus für schön und erhaltenswert halte möchte ich es ja haben. Wie gesagt, hatte der jetzige Eigentümer bisher keinen Kontakt mit dem Denkmalamt und ich vermute auch nicht, dass das sich ändert. Ich wollte nur ganz gerne vor dem Kauf wissen, auf was ich mich einlasse. Ich werde also, wie oben empfohlen mich auf dem Amt mal schlau machen. Vielen Dank, Herr Kibies, für die ausführliche Antwort,
mit freundlichen Grüßen,
Marcus
 
Denkmallisten im Freistaat Sachsen

Hallo miteinander,

ich kann die Frage nur für den Freistaat Sachsen beantworten und da ist folgender Sachverhalt zu verzeichnen. Die Listen von Denkmalen aller Art liegen beim zuständigen Landratsamt aus und werden in Zusammenarneit mit dem Sächsischen Amt für Denkmalpflge geführt und ständig aktualisiert.
Aber auch die jeweiligen Städte haben eine dementsprechende Liste der Denkmale der jweiligen Region und so wäre der erste Schritt, sich bei der Stadtverwaltung zu erkundigen bzw. das LRA in dieser Angelegenheit zu konsultieren. Im jeweiligen Listeneintrag ist dann die Denkmalcharakteristik aufgeführt, also die Details weswegen das Gebäude so außerordentlich geschützt ist.
MfG Benno Kupper
 
Denkmaleigenschaften

Moin- Ansprechpartner ist die Untere Denkmalbehörde beim
Landkreis xyz. Fraglich ist, ob überhaupt Auskünfte an Nichteigentümer bzw. Interessenten ohne Vollmacht des E. erteilt werden. Wenn ja,schriftlich "Denkmaleigenschaften" vorgeben lassen. Daraus wird ersichtlich, für welche Gebäudeteile Forderungen gestellt werden. Die Schriftform ist deshalb sehr wichtig, um später gestellte und dann oft unbequeme Forderungen zu blocken. Mir ist es passiert, dass ein zur Modernisierung beplantes Gebäude erst nach Einreichung der Genehmigungsplanung zum Denkmal erklärt- sprich in die Liste der D. aufgenommen wurde- woraufhin dann der Abbruch (die Wegnahme) eines raumhohen Kachelofens im Wohnzimmer des EG untersagt wurde!
In der Rezeptur einer Apotheke steht deshalb nun der Klotz ungenutzt herum! Da kam Freude auf!
Spätere Widersprüche werden idR mit Abgabe des Verfahrens an die Obere Denkmalbehörde bei der Landesregierung gekontert- mit dem Ergebnis einer nicht planbaren Bearbeitungsdauer im Widerspruchsverfahren. Das kostet dann Ihr Geld, wenn Sie zB. der Bank Bereitstellungszinsen bei nicht termingerechter Inanspruchnahme von Kreditmitteln zahlen, wenn die Genehmigung der Denkmalbehörde zum Plantermin Baubeginn fehlt!
Die erwähnten schlafenden Hunde beissen fürchterlich! Gruß M.Lüdicke
 
Aua, dann hoffe ich mal ,unsere Denkmalhunde schlafen gut

Danke nochmal für die nachgereichten Antworten, mittlerweile haben wir das gute Stück gekauft. Ich habe mich vorher, allerdings nur telefonisch, mit dem hiesigen Denkmalamt in Verbindung gesetzt. Dort hiess es, derzeit ist das Gebäude nicht auf der Liste. Die Dame am Telefon hat aber schon gesagt, daß bei einem Bauvorhaben, das einen großen Eingriff in das äußere Bild bedeutet, es durchaus sein kann, daß man bei einer nachträglichen Prüfung das Gebäude doch noch als besonders schützenswert erklärt, man aber dann in jedem Fall kompromiss- und gesprächsbereit sei.
Nachdem ich das Haus ja erhalten, bzw. wiederherstellen will und nichts neues daraus werden soll und ich außerdem erstmal keine Umbauten geplant habe, für die ich einen Bauantrag stellen muss, haben wir uns dazu entschlossen, das Haus zu kaufen und das weitere auf uns zukommen zu lassen.
Wir sind jetzt dabei die recht unansehnliche Putzfassade abzustemmen und es kommen wunderschöne Sandsteine zum Vorschein (warum man die überhaupt mal zugeputzt hat, verstehe ich noch nicht ganz). Mal sehen, wie das Haus aussieht, wenn wir die ganze Fassade freigelegt haben. Wir werden sehen.
viele Grüße,
Marcus Curtis
 
Denkmal?

Moin und siehste, es geht schon los mit den Beschützern!
Der Anblick Ihres Bildes stimmt nachdenklich- es sieht arg nach Schichtenwasser und unvollständiger horizontaler Sper-rung aus,sehr wahrscheinlich kombiniert mit undichter oder fehlender hangseitiger Vertikalsperrung. Da Sandstein im Spiel ist- der benimmt sich wie Schwamm, wenn nicht kieseliges Bindemittel- wäre die Erklärung für den Verputz ein falsch gewählter Schutz vor Frostabsprengungen im steinsichtigen Mauerwerk. Prüfen Sie: Salzsäure auf ein "Steinchen" tröpfeln -schäumt es auf => Kalkbindung.
Dann Eigenleistung möglich aber nicht ohne kompetente Beratung! Schäumt es nicht, Fugenmörtel auf Zustand prüfen
->sandet er tief ab ist er "verbraucht" -> Fachmann fragen.
Auf jeden Fall müssen Sie mit Ersatz / Ergänzung der horizontalen UND der VERTIKALEN Sperrung im erdberührten Bereich von außen her rechnen, also buddeln, buddeln buddeln . Frohes Schaffen! M. Lüdicke
 
schlagen Sie erstmal den Außenputz komplett ab.

Dann sollten die Außenwände erstmal in Ruhe austrocknen dürfen.Wenn da schöne Sandsteine zum Vorschein kommen,läßt sich evtl. ein schöne Sichtmauerwerksfassade gestalten. Meine Empfehlung: installieren Sie eine entlang der Außenwände Fußleistenheizung. Somit ist gewährleistet, daß die Außenwände trocken bleiben. Besondere Aufmerksamkeit verdienen die Balkenauflager. Bitte prüfen Sie diese genau nach,wahrscheinlich müssen einige ausgewechselt werden.
 
Mörtel verbraucht?

@Manfred Lüdicke:
sie schreiben:->sandet er tief ab ist er "verbraucht"
wenn der Mörtel verbraucht ist, was heisst das? Und was dann?

Horizontalsperre gibt es natürlich nicht in diesem Haus. Habe ich auch erstmal nicht vor reinzumachen. Der Keller war die letzten Jahre schlecht gelüftet und stand einige male unter Wasser(das Wasser kam bei vollem Kanal von der Strasse die Tür herein, das wird aber behoben) Das EG war die letzten Jahre nicht bewohnt, nicht beheizt und nicht gelüftet. Dafür ist es dort aber noch recht "trocken". Dielenboden und Unterkonstruktion sind in tadellosem Zustand. Ich denke ehrlich gesagt nicht, dass Feuchtigkeit im Wohnbereich ein Problem sein wird. Zumindest werde ich das erstmal testen, bevor ich grosse Grabeaktionen starte. Außer zum Hang hin, da werde ich wohl das Haus von der Erde befreien und den Graben wahrscheinlich einfach offenstehen lassen.
 
Mörtel verbraucht,das heisst...

Moin- jetzt gehen Ihre Gedanken langsam in die nötige Richtung! Bindemittel alter Mörtel sind Branntkalk ggf.
mit Zusätzen wie Kuhhaar, seltener gebrannter Gips.
"Verbrauchtem Mörtel" fehlt das Bindemittel nach chemischen feuchteabhägigen Umsetzungen -> die Steine liegen dann mehr oder weniger lose im Sand neben-/aufeinander, erkennbar daran, dass Sie die Fugen mit wenig oder keinem Widerstand auskratzen können....
Und was dann?- Jede Fuge 3...5 cm tief aussen/ innenseitig auskratzen und mit Mörtel IIa oder noch richtiger Trass- kalkmörtel "weicher" => rissbeständiger neu ausfugen.
Der momentan "recht trocken"stehende Keller darf Sie nicht darüber hinwegtäuschen, dass eindiffundierende
Erdfeuchte gasförmig (unsichbarer Wasserdampf)ständig in der Ebene ansteht und duch das gesamte Gebäude nach oben
diffundiert- durch alle Bauteile. Prüfen Sie meine Aussage durch Anbringen von Hygrometern zur Beobachtung der rel. Feuchte in jeder Ebene (Keller/Eg/OG).
Über "Wohnklima" gehen die Meinungen sehr auseinander, das werden Sie hier noch erleben, wenn Sie im Forum bleiben.
Zum Erhalt der Bausubstanz sollten die Werte auch und besonders im Wohn"keller" unter/nahe 60% dauerhaft bleiben.
Wie Sie das bei Naturstein-Außen-Wänden (Lambda Wert 3.0 und größer)ohne Horizontalsperre in Wand und Boden erreichen wollen ist mir schleierhaft (Konsultation Fachmann!).Im Frühjahr, wenn es draußen wärmer wird als es drinnen ist, werden Sie sicher über die dann uner- wünschte "Tropfsteinhöhle" anders denken- spätestens dann wenn die Spiegel beschlagen bleiben und erst oberhalb 22° Innentemperatur Behaglichkeit eintritt!
Verlieren Sie nicht aus dem Auge, dass die Substanz nach
dem Witterungsverlauf der letzten 6 Mon. sehr trocken steht. Der Ausrutscher mit der Flutung von außen trocknet sicher schnell ab- was dauerhaft bleibt ist die unsichtbare Diffusion in Verbindung mit schlechten Dämm- werten der Naturstein-Außenwand.
Ihr Gedanke ,den Sockel insgesamt freizustellen ist radikal richtig, muss aber auch die Ableitung Oberflächen-wasser im Umgang bis unter die Gründungssohle gedanklich und ausführungstechnisch erfassen! Soviel hierzu, Weiteres vom Tragwerksplaner/Bauphysiker! FF & GR- M. Lüdicke
 
Ich will zum Vorredner noch ergänzen

dass die von Hr. Schillberg (leider immer bei allen passenden und unpassenden Gelegenheiten als Patentlösung empfohlene) Sockelleistenheizung ihren Zweck erfüllt, aber das neu erworbene Schätzchen zum Groschengrab wird. Sandstein ist leider, wie von Hr. Lüdicke erwähnt, ein ganz prima Wärmeleiter und wird die teuer bezahlte Heizenergie nach draußen verschwinden lassen.
 
ich nehme trotzdem die Fussleistenheizung

manche sind eben unbelehrbar. Wer das dann ist, werde ich sehen wenn ich irgendwann in dem Haus wohne und das Raumklima gefühlt und Heizkostenrechnung bestaunt habe.
Die Entscheidung stand aber schon vor dem Kommentar von Herrn Schillberg. Grund: die guten Erfahrungen, von Leuten, die mit Heizleisten ein schlecht gedämmtes Haus heizen ohne ihre gesamten Ersparnisse für die Heizrechnung aufbringen zu müssen.
Wie gesagt, die Praxis wirds zeigen, wie's in meinem Fall aussieht Ich werde es auf jede Fall im Forum kundtun.
In jedem Fall danke ich allen, die sich so rege in diesem Thread ( so nennt man das doch oder) zu Wort gemeldet haben und wünsche euch schöne Weihnachten und einen guten Rutsch.
es grüßt recht freundlich,
Marcus Curtis
 
Thema: Ist mein Haus Denkmalgeschützt? Wen fragen?

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