Denkmalschutz wieder aufheben

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S

Schmitz

Guest
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ist es möglich den Denkmalschutz eines Hauses wieder aufzuheben? Vielen Dank
 
Denkmalschutz

Guten Tag, es ist möglich genbäude aus der Denkmalliste zu streichen. Dieses verfahren ist recht selten. Grundlage dafür ist zB. daß soviel Denkmalsubstanz abgängig ist, dass es sich faktisch nicht mehr um ein Denkmal handelt.Ich warne davor irgendwelche Spekulationen anzustellen, dass man sich um Auflagen drücken könne die im Denkmalwert begründet sind. Löschungen sind Ausnahmefälle!
mfG Ulrich Arnold
 
Streichung Denkmalliste

Guten Morgen Herr Schmitz,

wie herr Arnold schon schrieb, Spekulationen sind gewagt ! Ich möchte Sie außerdem auf die Rechtsfolgen aufmerksam machen. Neben der Rückzahlung eventuell in der Vergangenheit gewährter Zuschüsse wird sich auch das Finanzamt noch melden und Sonderabschreibungen rückgängig machen. Sollten Sie selber rechtswidrig die Grundlage für den Wegfall der Denkmaleigenschaft geschaffen haben, droht Bußgeld bis 250.000 Euro und/oder die Auflage der Wiederherstellung.
 
Problem

Das Problem bei uns besteht aus 2 Gründen:
1. Es ist ein geerbtes Haus und leider verfügen wir über keine Unterlagen, die den Denkmalschutz des Hauses betreffen, weiter ist es uns auch nicht kalr ob es überhaupt irgendwelche unterlagen betreffend des Denkmalschutzes über dieses Haus gibt.
2. Existieren in dem Haus 2 Wohnungen die wir vermietet haben nur leider ist das ganze für uns sehr unwirtschaftlich, da die Mieteinnahmen lange nicht die Umkosten des Hauses decken z.B. div. Reparaturen mit Einhaltung der Denkmalschutzrichtlinien (zzgl. Zuschüsse, wenn sie denn mal gezahlt werden , da ja die Kassen leer sind)
Meine Frage bezog sich auch nicht auf rechtswidrige Umstände. Mich würde es nur interessieren ob es nicht durch die oben genannten Gründe möglichkeiten gibt den Denkmalschutz des Hauses rechtens aufzuheben.
Vielen Dank für die schnellen Antworten
 
aber...

Sie können Ihre Ausgaben doch steuerlich absetzen. ERstens sowieso wegen Verlusten bei Vermietung und zweitens weils halt eben ein Denkmal ist. Und drittens sollten Sie es eh fachmännisch reparieren lassen, sonst haben Sie bald kein Haus mehr ;-). Ich glaube, man bekommt garnix schriftlich, ich glaub, es reicht, wenn die was in der Zeitung veröffentlichen. Bei uns wusste angeblich auch keiner was, ob Denkmalschutz vorliegt. Was haben Sie denn gegen Denkmalschutz? Dass Sie das Haus nicht einfach einreißen lassen können? Dass es nicht so neu und modern ist und mehr Mieteinnahmen abwirft? Bei größeren Projekten (Arbeiten am Haus) könnte man vorher das Denkmalamt fragen, ob die was zuschießen *hmmm* Grüße Annette
 
Denkmalschutz

@anette: so locker sind selbst die Sitten im wilden Osten nicht mehr. Aber Denkmalrecht ist Landesrecht und da gibt es schon feine Unterschiede. a) im Gesetz und b) in den einzelnen Gemeinden.
Bei uns in NRW beispielsweise ist ein Denkmal erst ein solches, wenn es in die Denkmalliste eingetragen ist. Bevor dies geschieht, ist der Eigentümer zwingend anzuhören.
Damit der auch ordentlich drauf aufpaßt bekommt er eine Plakette mit Landeswappen und Aufschrift Denkmal, außerdem eine Urkunde. Ganz ordentliche gemeinden machen einen Katastereintrag daraus und tragen mit Vermerk BD = Baudenkmal in alle Karten ein bis zum Maßstab 1 : 5.000.
Wer das ganze Brimborium nicht mitgekriegt hat, weil er erst später an das haus kam, der kann formlos am Telefon bei seiner Denkmalbehörde nachfragen.@Frau Schmitz: Bevor Sie aufheben lassen, müssen Sie erst einmal klären, ob es überhaupt Denkmalschutz für Ihr Haus gibt. Durch den Wegfall des Denkmalschutzes hat sich aber noch nie eine Mieterhöhung begründen lassen und unsachgemäße weil denkmalschädliche Reparaturen treiben die Sache noch mehr in die roten Zahlen.
 
aha

Hallo Herr Beckmann, oh, das wusste ich nicht, dass das von Bundesland und Gemeinden abhängig ist. Ist ja interessant. Ich finds jedenfalls schön, ein Denkmal zu haben. Wäre die Auszeichnung Denkmal für jeden so zu verstehen wie "Antiquität", dann würden sich vielleicht die ein oder anderen Besitzer mehr darum bemühen, ihr Kulturerbe auch zu erhalten und zu pflegen. Denkmal, das verbinde ich mit was Wertvollem, mit was Schönem, mit etwas, was Geschichte hat, mit liebevoller Handarbeit - nicht mit etwas Lästigem, weil es nunmal alt ist. Als zusätzliches Bonbon empfinde ich die steuerl. Abschreibung. Ich kann so ein Denken gegenüber Fachwerkhäusern einfach nicht verstehen... Grüße Annette
 
Streichnug

Guten Tag,
unabhängig von dem konkreten Fall liegt mir am Herzen meinen Unmut darüber auszudrücken, dass immer wieder Denkmalbesitzer versuchen ein Denkmal gezielt vergammeln zu lassen. Später wird dann argumentiert, die Substanz ist zu 90% abgängig, die Sanierungskosten sind unverhältnismäßig und es muß deshalb aus der Liste gelöscht und abgerissen werden. Gegen soetwas wehren sich die Behörden natürlich, oft werden sie aber erst kontaktiert/informiert wenn das Haus wirklich schon stark gelitten hat.
Auch in solchen Fällen ist eine Löschung die Ausnahme. Diese Taktik sollte also von niemandemin Erwägung gezogen werden. (Übrigens kosten die Gutachten, die die Denkmalbehörde dann vom Besitzer fordert auch viel Geld, da ist das Geld doch besser in einer guten Voruntersuchung und Sanierung solange noch nicht alles kaput ist angelegt.)
mfG. Ulrich Arnold
PS. soll keine Beschuldigung an Hr. schmitz sein, sondern nur eine allgemeine Feststellung.
 
Im Osten anders

In den ostdeutschen Ländern gilt ein anderes System: hier ist ein eintrag in einer Liste nicht vorgesehen, dh. nicht bindend, wenn ein Eintrag vorliegt.

D.h. die Denkmaleigenschaft kann nur per Gericht (im Rechtsstreit)festgelegt werden.

Das bedeutet für den Eigentümer leider Rechtsunsicherheit, im Streitfall haben die Denkmalbehörden sicher mehr Personal und vor allem viel mehr Zeit, sich auf Streit einzulassen.

Per "Wirtschaftliche Zumutbarkeit" (persönliche Einkommensverhältnisse) kann man Denkmalschutz aushebeln.

Soweit zur Theorie. Praktische Erfahrung habe ich nur mit Abbruch von Denkmalen, der scheint jedenfalls rechtlich bedeutend einfacher zu sein als Sanierung, es gibt dort nur ja oder nein und keine Auflagen, am Ende setzt sich immer der Bauherr durch (wg. der Kosten).

Grüße aus Görlitz!
 
Haus nur im Denkmalgeschützten Bereich?

Hallo,
wie unterscheidet sich eigentlich rechtlich gesehen denkmalgeschüzt und im denkmalgeschuüzten Bereich stehend?
Vielleicht weiß einer was und könnte mir helfen.
Konkret: Mein Fachwerkhaus steht in Hessen und ist nicht denkmalgeschüzt,ca 100 Jahre alt, es ist zu einem Drittel wiederaufgebaut nach einem Brand, allerdings Hohlblock und Fertigdecke.Es steht in einem denkmalgeschützten Bereich.
Ich wollte nun eventuell neue Fenster nur mit Blenderkreuz
einbauen aber die teuren Galgenfenster vorgeschrieben werden. Es geht mir aber generell um die Einstufung, weil noch andere zwingende Vorschriften bestehen. Kann ich in diesem Fall den Denkmalschutz umgehen? Wer hat vielleicht eigene Erfahrungen gemacht?
Ich weiß das jetzt die Aufschreie der Liebaber kommen werden,ich bin auch einer. Es wäre schön, wenn die Vorzüge des Denkmalschutzes diesmal ausgeblendet werden könnten.
Ich entschuldige mich im Vorfeld für meine Fragestellung, ich bin kein Fertigbau-Fan und es ist mir bewusst, daß es wichtig ist historische Bausubstanz zu erhalten.Mir geht es um Sachgerechten Umgang mit der Bausubstanz,will aber gerne Kosten minimieren. Angebote für Fenster sind eingehohlt, Zuschüsse verrechnet. Ich finde das Forum toll und bedanke mich für die Mühe aller Beteiligten.
Liebe Grüsse der Dieter
 
Das Verfahren geht so

In Kurzform:

Normalerweise hebt man den Denkmalschutz nicht auf, wenn man ein Gebäude ändern oder abbrechen möchte, sondern geht folgendermaßen vor:

-Bauantrag (zb. mit einfachen Fenstern)/ Abbruchantrag bzw. denkmalrechtlichen Genehmigungsantrag stellen

-der wird abgelehnt

-Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einlegen
als Begründung macht man eine Wirtschaftlichkeitsberechnung (das können zB. Architekten machen, oder Banken) - klingt kompliziert, ist aber eigentlich ganz einfach:

- veranschlagte Sanierungskosten (mit dem ganzen Denkmalschnikschnack Sprossenfenster, Schiefer etc.

- veranschlagte (Miet-)Einnahmen nach der Sanierung
Wenn die Rendite auf das Eingesetzte Kapital nahe 0 oder sogar unter den Finanzierungskosten ist, ist die:

- Sanierung unwirtschaftlich

dann hilft entweder
- Sparen (einfachere Sanierung)

- Abbruch

Beim Abbruch reichte bei unseren Bauvorhaben sogar jeweils die Berechnung, das ein Neubau mehr Rendite erwirtschaftet als ein sanierter Altbau.

Bei privaten Bauvorhaben orientiert sich die Rechtslage zudem auch an den Einkommensverhältnissen des Eigentümers, dh. einem nicht so wohlhabenden Eigentümer darf eine Sanierung nicht unmöglich gemacht werden, wenn durch Denkmalauflagen diese zu teuer wäre.

Also, Merke: Wirtschaftlichkeit sticht Denkmalrecht


Hoffe, das hat nochmal zur Klärung beigetragen...
 
Thema: Denkmalschutz wieder aufheben
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