Denkmalschutz aufheben ?

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Mathias1962

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Hallo,

Achtung: nicht gleich aufdrehen. Ist nicht so, dass ich nix von alten Bauten halte und möchte mein Elternhaus auch gern erhalten. Trotzdem suche ich nach Alternativen.

Das haus meines Vaters mit Baujahr ca. 1870 wurde vor - meint mein Vater - vor etwa 30 jahren unter Denkmalschutz gestellt. Warum, weiss er auch nicht. Er hat das als Anlass genommen, reineweg gar nichts mehr am Haus zu tun, aus Angst heraus, damit irgendwelche Bestimmungen zu verletzen. Entsprechend ist heute die Bausubstanz.

man hat mir an anderer Stelle schon geraten, abzureissen und neu zu bauen. Das will ich nun nicht gerade (hab ich auch kein Geld für), aber an der Dämmung und den Fenstern muss natürlich was gemacht werden. Die Aufteilung ist unglücklich, ein Balkon oder Terasse fehlt.

Gibt es nun eine Möglichkeit, den Denkmalschutz wieder aufheben zu lassen? Aufgrund des Zustands vielleicht? Weil genügend andere, alte und besser gepflegte Häuser in unserem ländlichen Gebiet stehen oder weil in der direkten Nachbarschaft total hässlich Ytong-Neubauten stehen?

Womit kann man argumentieren? Das Haus soll ja stehenbleiben, aber es muss ja auch bewohnbar gemacht werden: trocken, gedämmt, Lärmschutz, Balkon/Terasse. Das geht alles mit Denkmalschutz nicht wirklich.

Gruß, Mathias
 
Moin,

bei einem Denkmal ist es eher unwichtig ob es schön aussieht oder besser erhaltene Gemäuer dort rumstehen, die Frage ist ansich schon etwas ..naja, doch weiter. Ein Denkmal wird dann zum Denkmal wenn es für erhaltenswert erachtet wird --> Unabhängig vom Zustand. Der Denkmalschutz kann also nur dann aufgehoben werden wenn man das Gemäuer, aus welchen Gründen auch immer für nicht erhaltenswert achtet.
Der Denkmalschutz ist auch keine bösartige Keule die ständig auf den armen Eigentümer einprügelt, das ist Humbug. Das Amt wird Sie in Ihren Fragen unterstützen, Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen und einen Teil der Kosten tragen. Das aber nur dann wenn Sie vorher anfragen und sich über Möglichkeiten informieren.
 
Auch

ich würde wie mein Vorgänger schon beschrieben hat versuchen den Kontakt herzustellen zur unteren Denkmalbehörde.

Ein freundliches Gespräch kann da sehr hilfreich sein!!

Grüße
 
Denkmal

Hallo,
Welchen Denkmalstatus hat denn Ihr Haus?
Einzelkulturdenkmal, oder Teil einer geschützten Gesamtanlage?

Eigentlich hat Denkmalschutz für Sie nur Vorteile:
Die Denkmalschutzgesetze schützen nicht nur Sachen (Häuser), sondern auch deren Eigentümer.
Denkmalschutz ist nicht die Sache von Privatpersonen, sondern die Sache des Staates.

Ich rate Ihnen auch sich mit der Denkmalbehörde in Verbindung zu setzen.

Viele Grüße
 
Ja ja , der Denkmalschutz

Hallo Mathias

Also ich habe in beiden Fällen Erfahrung .
Bei einem Gebäude haben wir einen sehr guten Draht zu den Behörden und den zuständigen Stellen.
Da können wir jederzeit auf Unterstützung zurück greifen.
Alle Arbeiten werden zeitig und vorab mit den zuständigen Personen besprochen.
Das läuft super.
Da kann ich also nur empfehlen, auf einen Kaffee mal vorbei zuschauen.

Bei dem anderen Objekt läuft alles über einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Wenn ich sage alles, dann kannst du das wirklich wörtlich nehmen. Das liegt aber klar am dem Bundesland, wo das Objekt steht. In Jamaika ist eben alles anders. Hier zählen nur Kontakte und Beziehungen.
Das muss man dann auch so akzeptieren.
Leider keinerlei Zusammenarbeit möglich.

Aber ganz klar bin ich trotzdem für die Zusammenarbeit mit dem Denkmalschutz. Eigentlich hast du nur Vorteile.
Wie ein Vorredner treffend gesagt hat:
Der Denkmalschutz schützt nicht nur das Gebäude , sondern auch den Eigentümer.
Sehr treffend.

Also versuch es am besten mal.
Zusammen findet sich sicherlich eine Lösung.

Grüße , Juergen
 
Denkmalschutz

Moin
Also EIGENTLICH hast du nur Vorteile, uneigentlich kannst du nur sehr wenig ohne Absprache machen. Wobei Absprache ist freundlich ausgedrückt. Das Denkmalamt muß zustimmen, sonst geht garnichts.
Das das Amt einen Teil der Kosten trägt kenne ich leider auch nur aus Zeiten die zwei Generationen zurück liegen.
Heute kannst du Mehraufwendungen, also Aufwendungen die du ohne Denkmal nicht hast steuerlich absetzten. Das ist auch wohl alles was es an Geld gibt.

Wenn du den Denkmalschutz aufheben lassen möchtest mußt du dem Denkmalamt darlegen das das Haus nicht wirtschaftlich zu erhalten bzw, zu betreiben ist.

Hat in Bremen beim Sendesall von Radio Bremen wunderbar geklappt. Hier wurde innerhalb von 3 Jahren der Denkmalschutz aufgehoben bzw. wieder in Kraft gesetzt. Je nach dem welcher Investor welches Konzept vorlegte.
Allerdings ist das aufheben auch jedes mal mit einem Abrissantrag einher gegangen.

Gruß Jürgen
 
Überzeugt...

Also, ihr habt mich überzeugt.

eigentlich wollte ich vorbereitet in das Gespräch gehen um meine Möglichkeiten zu kennen. Ich will ja das Gebäude auch erhalten, hab aber auf den Ämtern gelernt, dass es meist besser ist, zu wissen, welche Rechte man hat, falls die nicht mitspielen wollen.

Nun werde ich zuerst mal hoffen, dass dort freundliche Leute sitzen, die nicht denken, ihre Hauptaufgabe sei es, anklopfende Ruhestörer mit möglichst patzigen Bemerkungen wieder zu vergraulen.

Bin gespannt.
 
Hallo Matthias,
ich kann auch nur ähnliche Erfahrungen weitergeben wie alle meine Vorredner, obwohl es je nach Bundesland Unterschiede gibt.
Hilfreich wäre für uns alle, wenn Du einmal ein Foto des Hauses hier einstellst. Und uns alle interessiert es auch, welchen Konsens Du beim der UDSB erreichen kannst.

Gutes Gelingen wünscht D.Fr.
 
So wirds gemacht...

Dietmar,

Das werde ich tun. Ich werde versuchen, einen Termin mit der UDSB auf die KW 44 oder 45 zu legen, da brauch' ich nicht arbeiten.

Ich weiss ja noch nicht, ob ich das haus wirklich übernehmen will, das hängt unter anderem davon ab.

Ich finde dieses Forum gut (im Gegensatz zu anderen, die ich schon ausprobiert habe) und werde natürlich meine Erfahrungen auch hier weitergeben. Davon lebt so ein Forum.

Gruß, Mathias
 
Thema: Denkmalschutz aufheben ?
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