Denkmalschutz

Diskutiere Denkmalschutz im Forum Denkmalschutz im Bereich - Hallo, Wir planen ein Fachwerkhaus mit Nebengebäuden und Scheune zu kaufen, das Anwesen steht unter Denkmalschutz als Kulturdenkmal, 1806...
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Yvonne Porzig

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Hallo,

Wir planen ein Fachwerkhaus mit Nebengebäuden und Scheune zu kaufen, das Anwesen steht unter Denkmalschutz als Kulturdenkmal, 1806 erbaut. Und bedarf nur kleineren Renovierungen, dafür die Nebengebäude schon mehr.
Wir sind uns ein wenig unsicher über die "Denkmalbestimmungen" haben uns auch schon viel informiert, aber nirgendwo war uns bis jetzt nicht richtig ersichtlich ob es Pflicht ist von der Behörde aus das Renovierungsarbeiten nur von Fachleuten ausgeführt werden dürfen?!
Wir möchten gern so viel wie möglich selbst machen um natürlich auch Kosten zu sparen und es uns Freude macht selbst mit Hand anzulegen ...gibt es da Probleme?
Wir stellen uns vor in Zukunft das Dachgeschoss noch auszubauen, wissen aber auch nicht ob wir das dann dürfen?!
Vielleicht kann uns jemand mit seiner Antwort helfen...wären wirklich froh denn verliebt haben wir uns schon in das Objekt ;-) nur ohne Ausbau des Dachgeschosses ist es leider für die Zukunft evtl. zu klein.
Vielen Dank für Antworten !
Yvonne P.
 
Denkmalschutz

Hallo Yvonne,
grundsätzlich kann die Behörde verlangen, dass die Arbeiten von Fachleuten begleitet werden. Habe dazu auch schon an anderer Stelle etwas geschrieben. Es ging bei diesem Beitrag zwar um Architekten, grundsätzlich aber um die Einbindung von Fachleuten.

[forum 90426]

Nach meinen Erfahrungen ist ein schlüssiges Konzept nötig.(Nicht nur für die Behörde, sondern auch für einen selbst).
Da die Arbeiten ja eh beantragt werden müssen (mit Ausführungsdetails, Materialwahl, etc.) ist es wichtig, diese Details ausführlich zu beschreiben.

Wir haben das meißte auch selbst gemacht, und seitens der Denkmalschutzbehörde gab es dabei keinerlei Probleme.

Kleiner Haken jedoch: Eigenleistung kann bei der steuerlichen Absetzung nicht geltend gemacht werden.

Der einfachste Weg aber wird sein:
Einfach mal dort Fragen, wie die Vorgehensweise sein soll. In der Regel sind die Damen und Herren dort sehr hilfsbereit.

Gruß
Martin
 
Hallo Martin,

Danke erstmal für deine schnelle Nachricht. Das beruhigt uns nun wieder ein Stück mehr das wir schon einiges selbst machen können, also denke ich so Dinge wie die Wand begradigen oder kleine Ausbesserungsarbeiten dürften weniger ein Problem sein selbständig zu machen?! Hatte heute schonmal mit der Denkmalschutzbehörde telefoniert um mich etwas zu erkundigen, nur konnten die mir nur wenige Infos geben.
Muss man denn "ALLES" beantragen also oder wo seht ihr mit euren Erfahrungen Grenzen?

Gruß Yvonne
 
@ Martin:
Danke ;-)
Also die Behörde sagte mir nur das es als Kulturdenkmal eingetragen ist, was es nun genau ist erfahre ich das auch bei denen ?
Wenn es nur die Fassade ist wäre es natürlich toll, ohne Problem auch die Stallungen wieder aufleben zu lassen die im Moment schon sehr baufällig sind und ich vorhabe Pferde auf Hof zu halten was aber Umbaumaßnahmen mit sich bringen würde.

Gruß Yvonne
 
Wichtig für das was man machen darf und kann und auch muß, ist der Denkmalstatus der Gebäude.
Den solltest du selbstverständlich auch bei der Behörde erfragen können. Auskunft darüber kann auch das Denkmalbuch geben, dass, zumindest bei uns, auch bei der Gemeinde ausliegt und für jedermann einsehbar ist.
Unser Wohnhaus ist ein Einzeldenkmal, die Stallungen stehen gar nicht unter Denkmalschutz.
Bei Einzeldenkmälern muß tatsächlich JEDE Baumaßnahme vor Beginn beantragt werden.
Dafür können, im "gleichen Atemzug" sozusagen, aber auch Fördermittel beantragt werden, die es wohl in der Regel auch gibt. Außerdem kann alles was für "eine sinnvolle Nutzung" notwendig ist, steuerlich geltend gemacht werden.

Ich habe eine sehr gute Auskunftsbereitschaft beim Landesamt für Denkmalpflege in Marburg erfahren. Frag doch mal da nach.

Grüße
Martin
 
super!
Danke erstmal für deine Hilfe dann werde ich das erstmal genauer hinterfragen.

Gruß
Yvonne
 
Hallo,

ich glaube, für einen Dachausbau braucht man eine Baugenehmigung. Wir haben zumindest eine gebraucht (wenn das nicht wieder so ein Hirngspinst unserer Architektin war ;o).

Und wegen der Innenrenovierung müsst Ihr mal den Denkmalpfleger fragen - kommt immer drauf an. Hier gab es schon Leute, denen wurde vorgeschrieben, dass sie ihre Innentüren grün streichen mussten...

Wo wollt Ihr denn hinziehen? Ich kenne hier auch ein Fachwerkhaus, das verkauft werden soll. Großes Grundstück, ruhig und sonnig, teilsaniert, mit Nebengebäuden (Stall für Pferde ;o) und Scheune...
 
Denkmalschutz hin oder her...

...der Ausbau eines Dachgeschosses ist so weit ich weiß generell genehmigungspflichtig.
Zumindestens dann, wenn es sich um eine Nutzungsänderung handelt.
Also Speicher in Wohnraum umzuwandeln oder ähnliches.

Man (und Frau ;-)) ist immer auf der "richtigen Seite", wenn vorher bei den zuständigen Behörden gefragt wird, wie es sich verhält. Das erspart Probleme und fördert die Zusammenarbeit, die bei Denkmälern durchaus sinnvoll und hifreich ist!

Grüße
Martin
 
Hallo,

bitten Sie doch Ihren örtlich zuständige/n Kreisdenkmalpfleger/in zu einem Ortstermin.
Der kommt blitzschnell wenn Sie durchblicken lassen, daß Sie etwas verändern wollen.

Kern aller Denkmalgesetze der Länder ist ein (denkmalrechtlicher) Erlaubnisvorbehalt für alle Maßnahmen am Gebäude. Dies bedeutet noch lange nicht, daß Sie auch eine Baugenehmigung, einen Architekten, einen Statiker oder sonstige Fachingenieure brauchen.
Das sagt Ihnen aber die örtlich zuständige Bauaufsicht. Zugegeben: Architekten und Bauaufsicht sind sich da auch nicht immer einig, finden aber immer weinen Weg.

Grüße vom Niederrhein
 
denkmalschutz

hallo yvonne, das gleiche thema wurde erst kürzlich durchgekaut, schaun sie doch auch nochmal im forum, am 15.4.! gruß carmen riedl
 
@ martin wittwar
hab ich glatt übersehen! naja, doppelt hält besser.
viele grüße
carmen
 
Denkmalschutz

Hallo Yvonne,
Seit 2002 gibt es in Hessen eine neue Bauordnung.
Die früher von der Bauaufsicht eingeholte Stellungnahme der unteren Denkmalschutzbehörde , muß der Bauherr jetzt selber beantragen. Bei jeder baulichen Veränderung an einem Kulturdenkmal braucht man eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung. Diese wird formlos beantragt.
Der Ausbau des Dachgeschosses (Nutzungsänderung)ist entweder baugenehmigungspflichtig, oder mitteilungspflichtig.

Nach der Charta von Venedig (1964) ist alles was dem Denkmal dient , zuzulassen.
Also auch der Dachausbau.(Auch kleine Gauben im Dachgeschoss)

Aber :keine Gaube in Spitzböden , keine Logia , kein Balkon in Dachrinnenhöhe , keine Dachfenster, die von öffentlichen Plätzen einsehbar sind , keine Betonpfannen.etc

Wenn die untere Denkmalschutzbehörde Auflagen macht, die witschaftlich nicht zumutbar sind , muss entweder ein Zuschuss gezahlt werden , oder die Auflage aufgegeben werden.
siehe auch:http://www.bau-rat-seehausen.de/Links/index.html

Wenn man sich in ein Denkmal verliebt hat, sollte man es kaufen.
viele Grüße
 
Thema: Denkmalschutz

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