Denkmalamt?!

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Prosti

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Hallo,
Ich bin grade dabei mein Fachwerkhaus neu zu sanieren. Ich hatte Sandsteinplatten in meiner Tenne liegen. Das Denkmalamt mochte das die wieder rein kommen. Das Problem ist, das die Kosten und der Aufwand für mich viel zu hoch sind. Fordermittel werden auch nicht gestellt. Das kann ich tun?

Gruß Prosti
 
das ist immer schwierig.

Eigentlich hätte eine solche Maßnahme ja vorab beantragt und genehmigt werden müssen. Das Denkmalamt kann also die Wiederherstellung das alten Zustandes durchsetzen, vorausgesetzt der Denkmalschutz bezieht sich auch auf diese Bauteile.
Dass kann man in der Belehrung des Denkmalschutzes nachlesen, die jeder Besitzer einer solchen Immobilie hat. Da steht auch unzweifelhaft, dass man vorher hätte fragen müssen.

Die Zwangsmaßnahmen reichen von Zwangsgeldern bis zur Verhängung eines komletten Baustops. Alles sehr unangenehm.

Versuchen kann man eine Kompromisslösung:

bei uns war's eine furchtbar steile Treppe, die auch erst wesentlich später in die Diele eingebaut worden war.

Wir haben uns dann so geeinigt, dass in die Diele ein neue Treppe darf und die alte an anderer Stelle eingebaut wird.
Bei der Abnahme der Massnahmen war das dann auch kein Thema mehr, da lag die alte Treppe noch auf dem hiesigen Bauhof.

Wenn ich auch immer versuchen würde, so einen alten Sandsteinfußboden zu erhalten, könnte ein Argument sein, dass irgendwelche Rohre oder eine Fußbodenheizung, die unbedingt so und nicht anders installiert werden müssen, die Verwendung der dicken Platten unmöglich macht.
Ähnliches gilt für Dämmaßnahmen, die man unbedingt vornehmen muss, die aber mit den alten Platten unmöglich sind o.ä.
Das Denkmalamt darf Maßnahmen, die zu zeitgemäßen Nutzung unverzichtbar sind, nicht versagen, da ist aber etwas Fingerspitzengefühl von Nöten.
Stellt sich natürlich die Frage, wie der Raum denn genutzt werden soll.

Eigentlich würde ich aber raten, wenn jetzt das Geld knapp ist, irgend eine Interimslösung vorzunehmen und das ganze etwas später denkmalgerecht auszuführen.

Gruß

GE
 
Das ist Wohnraum, wo die Standsteinplatten hin sollen.

Die alten Sandsteinplatten sind ja noch vorhanden. Nur der ganze Aufbau ist komplizierter. Allein die Aufbereitung und Pflege wird auch nicht ganz einfach sein.. Oder hat jemand Erfahrung damit? Und mit einer Fußbodenheizung kann man es auch vergessen. Müsste die ja dann schon im Sommer anstellen.

Hat vielleicht jemand eine Idee?

Gruß Prosti
 
"Müsste die ja dann schon im Sommer anstellen."

Wieso? Da hat man's im Sommer angenehm kühl!

Was müsste denn mit den Platten gemacht werden?

Wenn die vernünftig geölt sind, sind die zwar nicht so glatt wie andere Fußböden aber ansonsten genau so pflegeleicht, von der Haltbarkeit ganz zu schweigen.
Andere kaufen sich so etwas für teuer Geld!

Die Frage ist, ob man jetzt, wo sie ausgebaut sind, eine Dämmung unter die Platten bekommt.
Da gibts hier aber sicher von anderer Seite gute Ratschläge.
Wenn sie innerhalb der beheizten (+gedämmten) Gebäudehülle sind, sind sie doch ein prima Wärmespeicher. So ein FW Haus ist ja sonst nicht so massig, dass es gut Temperaturschwankungen puffern könnte.

Abgesehen vom höheren Aufwand sehe ich eigentlich nur Vorteile.

G
 
Ja die Oberfläche musste aufgearbeitet werden und die zu verlegen ist auch nicht so einfach. Weil die von unten nicht eben sind.

Kann ich mir nicht vorstellen, das die einfach zu pflegen sind.

Hat vllt jemand eine Idee, wie man dem Denkmalamt das vernünftig bei bringen kann, das die nicht rein sollen?
 
Auf die Gefahr hin, dass jetzt gleich wieder die ganzen Spezialisten um die Ecke kommen, es gibt im Denkmalschutzgesetz diese sogenannte Wirtschaftlichkeitsklausel, die besagt, wenn ein Erhalt oder Sanierung unverhältnismässig teuer ist, kann der Denkmalschutz einen Bauherrn nicht dazu zwingen.

Das führte seinerzeit bei mir zu einem Baustop, der vom VG Potsdam mit der Begründung gekippt wurde, dass der Denkmalschutz nicht verlangen kann, was ein Immobilienbesitzer innerhalb seiner eigenen Wände macht.

Nach meiner Erfahrung kann es durchaus reichen, wenn man die Steine irgendwo einlagert, wenn man sie nicht verbauen will.
 
die Wirtschaftlichkeitslausel kann in einem Antrag/Genehmigungsverfahren ja durchaus eine Rolle spielen.
Hier ist aber wohl gar nichts beantragt oder genehmigt worden.

Man kann auch ohne Bauantrag das tollste Gebäude hinsetzen. Das Risiko, dass man Rückbauen muss trägt man am Ende selbst, und der Klageweg kann sehr lang werden.

Wenn man in seinem Denkmal wohnen möchte, entscheidet man das vielleicht anders als der Klaus.

Einlagern und der späteren Verwendung hatte ich ja auch empfohlen, dazu braucht's aber einen gutwilligen Denkmalschützer und schon gar keine ich Kontroverse.

Dass mit dem Gerichtsentscheid mag ja dem Wortlaut nach stimmen: Der DS kann einen Eigentümer nicht zwingen etwas zu unternehmen.
Er kann den Eigentümer aber sehr wohl zwingen etwas zu unterlassen oder eben zurückzubauen.

Sonst wäre die ganze DS Nummer doch vollkommener Blödsinn.
 
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