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TokDiDiTok
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Hallo,
wir planen ein denkmalgeschütztes Haus in Berlin zu kaufen und sind uns nicht ganz sicher ob wir damit glücklich werden oder sogar getäuscht werden.
Das Objekt ist eingestuft als "G" (xxx/xxx-G), was auch immer das "G" in Berlin bedeutet.
Wir wissen schon, dass das äußere Erscheinungsbild, z.B. die Fassade definitiv nicht verändet werden darf, das wollen wir auch gar nicht, aber wie sieht es mit folgenden Umbauarbeitn Innen aus?
Muss man in jedem Fall immer die Denkmalbehörde fragen und sich schriftlich das Ok holen?
- Kellererdbereich unterirdisch von außen Feuchtigkeits und Wärmeisolieren
- Kellerboden eventuell absenken, wenn möglich
- Kellerdecke von unten dämmen
- Fußböden (Holzdielen) in den Wohnräumen ersetzen/verstärken/auffüllen damit ordentliche Trittschalldämmung vorhanden ist.
- Deckenputz ab und neu ran (wenn Hohlräume vorhanden sind gleich noch dämmen)
- Dachbodenausbau zum Wohnbereich (Dach ist schon saniert und gedämmt, fehlt nur noch der Rigips und ein Fußboden. Dazu ist aber auch ein Dachschrägfenster im geschützen und vorgeschriebenen Dachaufbau nötig, damit Licht reinkommt --> Hier ist doch definitiv das ok vom Denkmalamt nötig!?! Verkäufer sagt aber es reicht sich an die Vorgaben zu halten. (Hmm...)
- Die Außenwände von Innen dämmen, aber so das die noch atmen können und kein Schimmel entsteht (z.B. Ytong Multipor)
Die Hauptprobleme zur Kaufentscheidung sind
- dass der Verkäufer nicht möchte das wir selber zum Denkmalamt gehen und uns erkundigen (Wer viel fragt der bekommt viele Antworten) --> Was kann man denn "falsches" Fragen?
- Wir wollen vorher definitiv wissen wie der "Denkmalstatus" ist, also ob wir innen ohne Dekmalamtsgenehmigung umbauen und moderisieren können, oder ob die geplanten Umbauten erlaubt sind.
Wir hätten ja nichts dagegen das Amt vorher zu fragen!
Nun soll aber im Kaufvertrag diese Denkmalinfo detailiert aufgenommen werden. Das entbindet uns doch aber nicht persönlich beim Denkmalamt anzufragen vor jeder Baumaßnahme als dann neuer Besitzer, oder?
Wenn da was Faul ist, verhindert/rettet und am Ende der Notar, weil sowas nicht zulässig ist?
Mit dem Vertragsentwurf gehen wir dann sowieso erstmal zu einem Anwalt, ist ja kein simpler Autokauf ;-)
Am liebsten wäre uns ein Dokument mit Stempel von der Behörde wo drauf steht, das wir Innen Umbauen dürfen ohne Zustimmung und die Außenbereiche unter bestimmten und schon festgesetzten Auflagen (Dachschrägfesnter, etc...) genehmigt bekommen.
wir planen ein denkmalgeschütztes Haus in Berlin zu kaufen und sind uns nicht ganz sicher ob wir damit glücklich werden oder sogar getäuscht werden.
Das Objekt ist eingestuft als "G" (xxx/xxx-G), was auch immer das "G" in Berlin bedeutet.
Wir wissen schon, dass das äußere Erscheinungsbild, z.B. die Fassade definitiv nicht verändet werden darf, das wollen wir auch gar nicht, aber wie sieht es mit folgenden Umbauarbeitn Innen aus?
Muss man in jedem Fall immer die Denkmalbehörde fragen und sich schriftlich das Ok holen?
- Kellererdbereich unterirdisch von außen Feuchtigkeits und Wärmeisolieren
- Kellerboden eventuell absenken, wenn möglich
- Kellerdecke von unten dämmen
- Fußböden (Holzdielen) in den Wohnräumen ersetzen/verstärken/auffüllen damit ordentliche Trittschalldämmung vorhanden ist.
- Deckenputz ab und neu ran (wenn Hohlräume vorhanden sind gleich noch dämmen)
- Dachbodenausbau zum Wohnbereich (Dach ist schon saniert und gedämmt, fehlt nur noch der Rigips und ein Fußboden. Dazu ist aber auch ein Dachschrägfenster im geschützen und vorgeschriebenen Dachaufbau nötig, damit Licht reinkommt --> Hier ist doch definitiv das ok vom Denkmalamt nötig!?! Verkäufer sagt aber es reicht sich an die Vorgaben zu halten. (Hmm...)
- Die Außenwände von Innen dämmen, aber so das die noch atmen können und kein Schimmel entsteht (z.B. Ytong Multipor)
Die Hauptprobleme zur Kaufentscheidung sind
- dass der Verkäufer nicht möchte das wir selber zum Denkmalamt gehen und uns erkundigen (Wer viel fragt der bekommt viele Antworten) --> Was kann man denn "falsches" Fragen?
- Wir wollen vorher definitiv wissen wie der "Denkmalstatus" ist, also ob wir innen ohne Dekmalamtsgenehmigung umbauen und moderisieren können, oder ob die geplanten Umbauten erlaubt sind.
Wir hätten ja nichts dagegen das Amt vorher zu fragen!
Nun soll aber im Kaufvertrag diese Denkmalinfo detailiert aufgenommen werden. Das entbindet uns doch aber nicht persönlich beim Denkmalamt anzufragen vor jeder Baumaßnahme als dann neuer Besitzer, oder?
Wenn da was Faul ist, verhindert/rettet und am Ende der Notar, weil sowas nicht zulässig ist?
Mit dem Vertragsentwurf gehen wir dann sowieso erstmal zu einem Anwalt, ist ja kein simpler Autokauf ;-)
Am liebsten wäre uns ein Dokument mit Stempel von der Behörde wo drauf steht, das wir Innen Umbauen dürfen ohne Zustimmung und die Außenbereiche unter bestimmten und schon festgesetzten Auflagen (Dachschrägfesnter, etc...) genehmigt bekommen.