Denkmalamt haftbar?

Diskutiere Denkmalamt haftbar? im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Hallo, Ich bin gerade dabei ein Fachwerkhaus zu sanieren. Es hat sich jetzt herausgestellt das ein falscher Putz vor Jahren aufgetragen wurde...
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Prosti

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Hallo,

Ich bin gerade dabei ein Fachwerkhaus zu sanieren. Es hat sich jetzt herausgestellt das ein falscher Putz vor Jahren aufgetragen wurde. Der jetzt wieder abgeschlagen werden muss. Kann man das Denkmalamt dafür haftbar machen? Weil das Fachwerkhaus steht ja nicht seit gestern unter Denkmalschutz.

Danke für eure Antworten.
 
Kann

ich mir nicht vorstellen. Hat das Denkmalamt den Putz empfohlen? Was für ein Putz wurde verwendet?

Grüße
 
Denkmalamt

Den Putz hat ja sehr wahrscheinlich nicht das Denkmalamt angebracht, also kann dieses ja auch nicht haftbar gemacht werden. Wenn das Denkmalamt für sämtliche Sanierungsfehler, die in den letzten 20 Jahren gemacht wurden haftbar gemacht würde, gäbe es dieses wohl längst nicht mehr. Außerdem müsste man dafür auch wissen, was damals überhaupt beauftragt und aufgebracht wurde.
 
Unwissenheit schützt vor Erfahrung nicht

Also falscher Putz, das habe ich noch nicht gehört. Es gehört schon ein gewisser Grad von Nichtklugheit dazu, jeder aufschrift Glauben zu schenken. Leider gibt es auch Fachleute die Pharmavertretern gleich versuchen einfach alles an den Mann zu bringen. Vorbeugen ist besser als auf den Hinterkopf fallen, wenn man die Nase zu hoch trägt. Also mein Rechtsverständnis ist schon eher bedürftig, aber wie man auf das schmale Brett kommen kann, das Amt für jegliche Form von Unvermögen haftbar machen zu wollen, ist selbst mir schleierhaft. Spaß bei Seite, Entschuldigung!
Mit freundlichem Gruß
M. Schmidt
 
so denn noch nicht verjährt, wären haftbar,

- der ausführende Betrieb, so dieser den Putz vorgeschlagen hatte, bzw. keine Bedenken angezeigt hatte,
- der Planer/Architekt so er denn diesen Putz verlangt hatte

u n d

dieser Putze bei dem vorhandenen Awendungsfall auch schon damals nachweißlich den damals geltenden Regeln der Technik widersprach.

u n d

eine Schädigung dadurch erfolgt ist.

Ich vermute mal das Gewährleistung nicht mehr besteht.

Insgesamt mühsames unterfangen. Einfacher wird sein, runter damit und den richtigen Putz wieder drauf.



Gruß
Selle
 
Völlig sinnlos...

anhand eines Dreieinhalbzeilers zu spekulieren.

Ist im Übrigen die Meldestelle haftbar, wenn das Eheweib fremd ging?

Grüße

Thomas
 
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