größere Fenster

Diskutiere größere Fenster im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Hallo, wir sind im moment dabei die Hälfte eines unter Denkmalschutz stehenden gebäudes zu erwerben. Um den unteren Raum etwas heller zu...
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Ute Czeschka

Guest
Hallo, wir sind im moment dabei die Hälfte eines unter Denkmalschutz stehenden gebäudes zu erwerben. Um den unteren Raum etwas heller zu gestelten, würde ich gerne ein großes Rundbogenfenster einbauen, welches sicherlich zum Stil eines solchen Hauses passen würde. Das Denkmalamt hat an sich bereits ein terassenfenster pro Wohnetage und Wohneinheit zugelassen. Könnte ich aus einem normalen Terassenfenster auch ein solches zweiflügliges Rundbogenfenster machen? Wie genau nimmt das Denkmalamt die definition Terassenfenster?
Danke für ihre Info`s
 
denkmalschutzrechtliche erlaubnis

s.g.fr.czeschka,
"wie genau nimmt das denkmalamt die definition terrassenfenster?" - dies ist sicherlich von ihrem denkmalamt, dem bundesland, in dem sich das gebäude befindet, und vor allem von dem sachbearbeiter abhängig;
wir haben bei den behörden, mit denen wir zusammenarbeiten, festgestellt, dass wir mit den entsprechenden bearbeitern über alles sprechen sprechen können;
da es sich bei der genannten massnahme um eine fassadenänderung handelt, benötigen sie aller wahrscheinlichkeit, eine denkmalschutzrechliche erlaubnis;
wir können ihnen hier nur empfehlen, suchen Sie sich einen sach- u. fachkundigen architekten ihres vertrauens, mit entsprechenden referenzen, dieser wird ihnen dann auch sicherlich bei der unterstützung ihres vorhabens behilflich sein; denn wir können nur sagen:"bei uns beisen die vom denkmalamt nicht;-))"
wir hoffen, ihnen etwas weitergeholfen zu haben;
grüsse aus würzburg
 
wie genau ...

Sehr geehrte Frau Czeschka,
"Wie genau nimmt das Denkmalamt die Definition ..." ist hier leider die falsche Frage. Sie müssen das Denkmalamt überzeugen, sonst kann es sie später sogar zum Rückbau zwingen. Wichtig ist "vorher" mit dem Denkmalamt sprechen. Bei mir hat folgendes Vorgehen sehr gut funktioniert:
1. Denkmalamt anrufen und dem Mitarbeiter erklären man wolle ein neues Fenster im Haus
2. Mitarbeter fragen welche Architekten mit dem Denkmalamt gut zusammenarbeiten
3. Ortstermin mit dem Architekten (kostet in der regel noch nichts)
4. Planen mit dem Architekten.
5. Neues Gespräch mit Vorlage beim Denkmalamt

Wenn der Hauseigentümer zum Denkmalamt kommt, gehen dort immer erst die Alarmglocken los. Das bedeutet für die Mitarbeiter meistens Baumarktfenster aus Kunststoff oder schlimmeres.
Aber die Frage nach Hilfe kommt immer gut.
Mit freundlichen Grüßen Martin Preiß
 
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