Definition: "Kulturdenkmal" / "Denkmalschutz" ?!?

Diskutiere Definition: "Kulturdenkmal" / "Denkmalschutz" ?!? im Forum Denkmalschutz im Bereich - Hallo Fachwerk-Gemeinde! Bin schon lange auf der Suche nach einem Fachwerkhaus und habe endlich ein Objekt gefunden, daß meinen Vorstellungen...
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Michael Beha

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Hallo Fachwerk-Gemeinde! Bin schon lange auf der Suche nach einem Fachwerkhaus und habe endlich ein Objekt gefunden, daß meinen Vorstellungen entspricht: ein wunderbares ehemaliges Gasthaus von sechzehnhundertirgendwas. Bei meinen Erkundigungen habe ich herausgefunden, daß zwar kein Denkmalschutz besteht, aber das Gebäude als Kulturdenkmal eingestuft wurde. Meine Frage ist nun: Was ist der Unterschied
zwischen "denkmalgeschützt" und "Kulturdenkmal" und woher bekomme ich weitere Informationen zu diesem Thema. Das Traumhaus steht in Rheinlandpfalz, Fotos folgen. Vorab schon mal danke für Eure Hilfe!
 
unterschiedliche Begriffe, gleicher Sinn

M.E.sind es nur unterschiedliche Begriffe für die gleiche Sache. Wichtig ist nicht der Begriff, sondern ob das Bauwerk in die Denkmalliste eingetragen ist. Die können Sie einsehen oder abfragen bei Ihrer zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde (meist beim Bauamt der zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung integriert).
Grüße aus Leipzig
Martin Malangeri
 
Achtung!

Ist nicht in jedem Bundesland so. In manchen Bundesländern kann ein Bauwerk etc. schon unter Denkmalschutz stehen, ohne dass es in irgendeiner Liste drin ist. Es ist also an sich ein Denkmal, ohne dass es dazu "ernannt" wird.
 
kann ja sein...

"Denkmal", "Kulturdenkmal" oder "Baudenkmal" sind ja keine geschützten Begriffe. Der Schutz eines Denkmals unterliegt der jeweiligen Landesbauordnung und daher gibt es Unterschiede in den Begrifflichkeiten. Fest steht jedoch, dass die Mehrzahl der wichtigen Denkmäler als Bereich, Objekt oder Teil eines Objektes in Listen, Büchern oder vorläufigen Verzeichnissen enthalten sind, wenn ein Anspruch des Landes auf die Einhaltung des Denkmalschutzwertes besteht. Was noch nicht heisst, dass die Interessen des Landes bei einer Baumaßnahme auch auf jeden Fall eingehalten werden müßen, weil die Veränderungen am Gebäude durch Baumaßnahmen immer im Einzelfall geprüft werden (Stichworte: Baugenehmigungsverfahren, denkmalschutzrechtliche Zielsetzung).
Umgangssprachlich werden die o. g. Begriffe ja schon für alte Hütten aller Art eingesetzt, rechtlich darf davon erst gesprochen werden, wenn es eine Eintragung in eine der o. g. Listen gibt. Diese Vorgabe ist vom BGB für alle LBOs festgelegt (siehe auch G. Kiesow "Einführung in die Denkmalpflege", Darmstadt, 1989).
Grüße aus Leipzig
Martin Malangeri
 
Thema: Definition: "Kulturdenkmal" / "Denkmalschutz" ?!?

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