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Petra Baier
Guest
Hallo zusammen, eine Frage fürs Forum:
Wir planen, ein unter Denkmalschutz stehendes Haus zu kaufen. Nach Gutachten durch das Amt für Denkmalschutz wurden uns gewaltige Auflagen nahegelegt.
Was den Aussenbereich angeht - soweit alles in Ordnung (natürlich würden auch wir Sprossenfenster einbauen und das Dach mit Biberschwanzziegeln decken - klar).
Nur, wie siehts im Innenbereich aus? Z.B. dürfen wir Elektro-, Wasser- und Abwasserrohre nicht unter Putz legen, Auch kleinere Eingriffe in die Wände sind mit einem Architekten abzustimmen (das wäre eine sehr hohe finanzielle Belastung) etc.
Nun meine Frage:
Wie weit darf ich im Innenbereich selbst bestimmen?
Muss ich mich strikt an die Vorgaben des Denkmalschutzes halten, auch wenn ich für die Innenrenovierung keine Mittel beantrage?
In wie weit darf hier der Denkmalschutz in meine Privatsphäre eingreifen und kontrollieren.
Grüsse
Petra
Wir planen, ein unter Denkmalschutz stehendes Haus zu kaufen. Nach Gutachten durch das Amt für Denkmalschutz wurden uns gewaltige Auflagen nahegelegt.
Was den Aussenbereich angeht - soweit alles in Ordnung (natürlich würden auch wir Sprossenfenster einbauen und das Dach mit Biberschwanzziegeln decken - klar).
Nur, wie siehts im Innenbereich aus? Z.B. dürfen wir Elektro-, Wasser- und Abwasserrohre nicht unter Putz legen, Auch kleinere Eingriffe in die Wände sind mit einem Architekten abzustimmen (das wäre eine sehr hohe finanzielle Belastung) etc.
Nun meine Frage:
Wie weit darf ich im Innenbereich selbst bestimmen?
Muss ich mich strikt an die Vorgaben des Denkmalschutzes halten, auch wenn ich für die Innenrenovierung keine Mittel beantrage?
In wie weit darf hier der Denkmalschutz in meine Privatsphäre eingreifen und kontrollieren.
Grüsse
Petra