Fachwerk.de - Definition begehbarer Dachstuhl
Den Dachstuhl nutzen wir nur als Abstellbereich. Wir sind davon ausgegangen, dass der vereinbarte begehbare m²- Bereich mit Holzbohlen so ausgelegt ist (ohne Freiräume und Lücken), dass man ohne Probleme darauf laufen kann. Da der komplette Dachboden nicht ganz ausgelegt wird, sind wir der Meinung, dass die Seiten mit einem Art Abgrenzung in Form eines Holzgeländers abgesichert werden damit man nicht bei einem Fehltritt in den Bereich wo keine Holzbohlen liegen durch die Decke fallen kann.
Wer kann uns weiterhelfen in der Definition begehbarer Dachstuhl? Was ist aus Sicherheitsgründen von der Erstellerfirma zu leisten damit ein Dachboden sicher begehbar ist. Es geht hier nicht um die Statik, die ist gewährleistet.
Danke im Voraus für ihre Hilfe
Jongerius | 10.08.07
Fensterln
Hallo Herr Jongerius,
vermutlich lassen sie leider durch eine einzige Firma schlüsselfertig errichten. Hier kommt es immer wieder zum Streit. Begehbar heißt im allgemeinen tatsächlich begehbar und nicht bekletterbar => bezogen auf Lauffläche und vorallem in aufrechter Weise, also nicht gebückt begehbar.
In ihrem Fall hilft zunächst ein Blick in die Baubeschreibung, die Vertragsbestandteil sein sollte. Hier müssten sie erfahren, ob der Dachstuhl als "ausgebautes begehbares Dachgeschoss", "eingeschränkt begehbares Dachgeschoss" oder ähnliches, beschrieben wird.
Auch sollte hier vom gewissenhaften Ersteller/Bauträger der Bodenbelag in Größe und Material aufgeführt sein.
Das mit dem Geländer deucht mir etwas spanisch. Auch hier: Was nicht in der Baubeschreibung steht ............
Gruß aus Wiesbaden,
Christoph Kornmayer
Hallo Herr Jongerius,
vermutlich lassen sie leider durch eine einzige Firma schlüsselfertig errichten. Hier kommt es immer wieder zum Streit. Begehbar heißt im allgemeinen tatsächlich begehbar und nicht bekletterbar => bezogen auf Lauffläche und vorallem in aufrechter Weise, also nicht gebückt begehbar.
In ihrem Fall hilft zunächst ein Blick in die Baubeschreibung, die Vertragsbestandteil sein sollte. Hier müssten sie erfahren, ob der Dachstuhl als "ausgebautes begehbares Dachgeschoss", "eingeschränkt begehbares Dachgeschoss" oder ähnliches, beschrieben wird.
Auch sollte hier vom gewissenhaften Ersteller/Bauträger der Bodenbelag in Größe und Material aufgeführt sein.
Das mit dem Geländer deucht mir etwas spanisch. Auch hier: Was nicht in der Baubeschreibung steht ............
Gruß aus Wiesbaden,
Christoph Kornmayer
Architektur beginnt, wenn zwei Backsteine sorgfältig zusammengesetzt werden. (Mies van der Rohe)
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Architekturbüro Kornmayer | Christoph Kornmayer | 03.09.07
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