Fachwerk.de - vermietung bei niedriger deckenhöhe

muß ich bei einem alten Fachwerkhaus die decken anheben,um es vermieten zu dürfen oder geht bestand vor norm?


roswitha | 28.03.09

Vermiete doch nur an Zwerg-Pygmäen-:)
Der Mensch hat freien Willen , das heißt, er kann einwilligen ins Notwendige.
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Bauwerksanierung-PAAS | Jens H.Schröters | 28.03.09
Niedrige Deckenhöhe
Hallo,

das war kein Witz.
Ich erinnere mich an einen lang zurückliegenden Fall, als die Sanierungsbehörde einer Kleinstadt im Sauerland (es war ein Haus im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet), ein kleines Haus auf die Abrißliste setzte, weil die lichte Raumhöhe nur ca. 1,80 m oder auch weniger war. Die Bewohner waren aber 1,55, und denen reichte das.
Nach persönlicher beschwerde war die Sache vom Tisch.

Also: wenn das Haus bewohnbar ist, dann gilt der Bestandsschutz. Und ich denke auch, daß die Vertragsfreiheit gilt. Wer es mieten will, der darf es.

Grüße
Neue Nutzungen für alte Gebäude
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Dietmar Beckmann | Büro für Städtebau+Architektur | D.B. | 29.03.09

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