Altbau Renovierung Holzbalkendecke Schallschutz

Diskutiere Altbau Renovierung Holzbalkendecke Schallschutz im Forum Statik, Aufbau & Konstruktion im Bereich - Vorgeschichte: Wir interessieren uns für eine Altbauwohnung (Denkmalschutz, Bestandsschutz). Im Zuge einer Umnutzung von Büro in Wohneigentum...
T

Tobias Bernd

Beiträge
4
Vorgeschichte:

Wir interessieren uns für eine Altbauwohnung (Denkmalschutz, Bestandsschutz). Im Zuge einer Umnutzung von Büro in Wohneigentum (Baugenehmigung liegt vor) wurden - wie üblich - vom Baurechtsamt Auflagen wie für einen Neubau gemacht.

Damit privatrechtlich keine Probleme entstehen, wollen wir die Böden "renovieren" und den Schallschutz an die bestehenden Schallschutznormen angleichen.

Es handelt sich um Holzbalkendecken (Haus Baujahr 1904), allerdings liegt in der gesamten Wohnung noch Linoleum. Deshalb ist uns die genaue Zusammensetzung der Holbalkendecke momentan noch unbekannt.

Wer hat Erfahrung mit demselben Problem bzw. kann die besten Möglichkeiten umreißen, um den Boden "auf Vordermann" zu bringen und um den Schallschutz einzuhalten (bevor wir versuchen werden, den genauen Aufbau der Decke herauszufinden)?

Ich habe in einem anderen Forum gelesen, Heißasphalt sei ungeeignet (keine Diffusion mehr, Balken würden zu Krümeln), aber es wird doch einen geeigneten Unterbau geben, der sich bei einer Altbauwohnung mit demselben Problem bewährt hat.

Vielleicht haben Sie auch Erfahrung, was die Kosten für den Unterbau betrifft (Wohnungsgröße 130 m²).

Vielen Dank für den fachmännischen Rat!

Grüße
 
Altbau Renovierung Holzbalkendecke

Hallo Tobias,
wenn Ihre Decke (Einschubdecke) technisch in Ordnung ist, brauchen Sie eigentlich keinen zusätzlichen Schallschutz einbauen, da Bestandsschutz besteht.
Natürlich ist es für den Wohnkomfort besser, nachzurüsten.
Eine schallschutztechnische Aufrüstung ist entweder von unten möglich, in dem man eine Schallschutzdecke als Unterhangdecke einbaut oder man baut einen schwimmenden Belag von oben her ein.
Das würde sich anbieten, wenn die Decke ohnehin wegen Sanierungsarbeiten geöffnet werden muß.
Als Material kann Dielung oder Gussasphalt verwendet werden. Trockenestriche gehen auch, hier entsteht aber das Problem der größeren Einbauhöhen. In dieser Hinsicht ist Dielung und Gussasphalt die bessere Lösung, wenn Sie mit jedem cm geizen müssen.
Das Gußasphalt Holzbalken zerstört, ist Unsinn. Auch jetzt haben Sie mit Linoleum einen diffusionsdichten Belag auf Ihrer Decke.
Die Unterseite einer Einschubdecke ist diffusionsoffen, hier, an der üblicherweise wärmeren Seite, erfolgt ein Feuchtigkeitsaustausch.
Gussasphalt hat den Vorteil, das kein Prozesswasser beim Bau eingetragen wird. Die hohen Einbautemperaturen stellen technisch kein Problem dar.
Weiterhin haben Sie in den Nassbereichen (Bad, Küche) gleich eine zuverlässige Abdichtung gegen Spritzwasser und einen guten Fliesenuntergrund.

Viele Grüße
Georg Böttcher
 
Altbau Renovierung Holzbalkendecke Schallschutz

Hallo Georg,

danke für Ihre ermutigende Antwort.

Verstehe ich das also richtig: Besteht auch für die Holzbalkendecke im Sinne von § 12 Denkmalschutzgesetz Bestandsschutz?

Müssen wir bei Nichteinhaltung der Norm nicht doch u.U. mit privatrechtlichen Konsequenzen rechnen bei Nichteinhaltung der DIN-Norm 4109 und entsprechend "nachrüsten" (z.B. nach eine "kleinen" Lösung mit Trittschallmatten unter Parkett)?

Wer kann uns zu diesem Punkt eine "Garantie" geben - das Baurechtsamt? Die Denkmalbehörde?

Wir haben "leider" bisher die Information, dass trotz des Denkmal-/Bestandsschutzes der Schallschutz eingehalten werden müsse, um vor privatrechtlichen Konsequenzen gefeit zu sein - und das allein aufgrund der Umnutzung (an die dieser Auflagenkatalog gebunden ist).


Grüße
 
So isset

Was öffentlichrechtlich gefordert ist (Bauordnung und bauaufsichtlich eingeführte Normen) ist noch lange nicht das, was privatrechtlich auch geschuldet wird, nämlich, wenn nichts anderes vereinbart, "mittlere Art und Güte". Was das ist, steht z.B. in VDI 4100 "Schallschutz im Wohnungsbau", praktischerweise dreispaltig, damit der Richter auf den ersten Blick sieht, was gemeint ist: Schallschutzstufe II. Und da freut sich das Mieterherz, hat es doch beste Ausichten, Mietminderung geltend machen zu können, wenn das nicht so ist. Abhilfe ist nur eine einwandfreie, am besten gehobene Bauausführung mit etwas Reserve, falls doch nicht alles so geklappt hat, wie es sollte.

Ganz praktisch für Sie: erst mal feststellen, wie dick die Balken sind, und wie sie liegen. Dicker als 26 cm ist o.K., Abstände unter 70 cm auch. Bei allem anderen muß man erstmal rechnen.
Zweites Problem: Es muß sichergestellt sein, daß Aktenräume ausgeschlossen sind (5,0 kN anzunehmende lotrechte last pro m², statt 2,0).
Drittes Problem: bei einer Nutzungsänderung greift der Brandschutz mit seiner Forderung nach F 90 von oben unten.
Dagegen hilft unterseitig 20 mm + 12,5 mm GKF, zweilagig an abgehängten Federschienen. Das bringt auch was im Schallschutz.

Jetzt zu dem, was draufgeht: wenn man den GA nicht will, wie ich z.B. weil der stinkt und weil eben doch schon katastrophale Schäden beobachtet wurden - muß nicht, kann aber, dann auch mit allen Konsequenzen -, dann kann man eine zementgebundene Trockenestrichplatte auf Trittschalldämmatte aufbringen. Optimal: Rockwool 25/20 mm + Aqapanel (früher PERLCON Floor) 21 mm macht 41 mm Gesamtaufbau. Mehrfach ausprobiert, immer erfolgreich.

Gutes Gelingen
 
Holzbalkendecke renovieren in Neubau- Qualität

Schauen Sie sich die Seite über Holz- Beton Verbunddecken an.www.Friedrich-Will.de Dort erhalten Sie eine Antwort auf die Fragen zur Sanierung einer Holzbalkendecke.
 
Thema: Altbau Renovierung Holzbalkendecke Schallschutz
Zurück
Oben