Trittschallschutz bei Holzbalkendecken

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Gerrit

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Hallo zusammen,

wir haben ein altes Fachwerkhaus gekauft und es von einem Generalübernehmer (bauwerkstatt GmbH) "kernsanieren" lassen. Der Unternehmer hat u.a. die Geschossdecken erneuert. Er hatdabei unter Dielenböden eine Holzfasertrittschalldämmung von 4 cm gepackt. Der darunterliegende Rohoberboden wurde aus Spanholzplatten (21mm)hergestellt, die auf den Deckenbalken verschraubt sind.

Der Trittschallschutz dieser Konstruktion ist lausig. Kann mir jemand sagen, ob die Vorgehensweise des Generalübernehmers gegen die "Regeln der Technik" (z.B. Din 4109) verstoßen haben könnte ?

Über Hilfe wäre ich sehr dankbar


Gerrit
 
Wie bitte

ist der Aufbau genau ?
Es wäre gut, wenn Sie Ihn von unten (tragender Balken)nach oben beschreiben könnten.
2. Befindet sich ein Blindboden mit Schüttung zwischen den Balken ?
3. Wie ist die Unterdecke beschaffen ?
- Pliesterdecke
- abgehängte Decke

4. falls abgehängte Decke, womit abgehängt ?

Wie sind die Raumhöhen oben und unten ?

Gruß
Dietmar Beckmann
 
Außerdem

ist es wichtig, ob es sich um eine Wohnungstrenndecke oder um eine Decke handelt, die lediglich 2 Räume der gleichen Wohnung trennt.
Im letzten Fall gibt es keine Grenzwerte, und die in der DIN angegebenen Empfehlungen für das Einfamilienhaus dürften bei der Altbausanierung nur schwer geltend zu machen sein. der Fehler liegt wohl darin, dass die Konstruktion vorher nicht besprochen wurde.
Was sagt der Planer oder Statiker dazu?
 
RE auf Antworten

Danke für die Nachfragen,

natürlich befindet sich keine Schüttung zwischen den Balken, Masse ist überhaupt nicht eingebracht worden.

Der genaue Aufbau von unten nach oben ist:

- Deckenbalken in ca 100 cm Abstand
- Einschubdecke aus Rigibs (10cm),
- in der Einschubdecke Steiwolle 4 cm,
- Rohoberboden aus OSB-Platten 21 mm, Auf Balken vernagelt,
- Gutex-Thermosafe-nf (System mit 4 cm Trittschalldämmun aus Holzfaser, und darin eingelassenen Holzbolen, auf denen die Dielen verschraubt werden,
- 19 mm Dielen aus Lärchenholz

Es handelt sich jedoch um eine Decke inerhalb einer zur Doppelhaushälfte umgebauten Wohneinheit. Die Decke trennt also keine Wohneinheiten.

Es stellt sich m.E. vor allem die Frage, ob man einem "Laien" so einen Deckenaufbau im Rahmen einer Kernsanierung in der sonst alles auf Neubaustandard angehoben worden ist, "andrehen" darf. Der Generalübernehmer hätte doch eigentlich Fachmann sein müssen und wissen müssen, dass eine Familie mit Kindern so Ihre erheblichen Probleme mit dem gewählte Trittschallschutz bekommt.

Die Deckenbalken sind eh alle versärkt worden. An statischen Grenzen hätte ein anderer Bodenaufbau somit nicht scheitern müssen.

Hat jemand Erfahrungen, was in solchen Fällen als "Regel der Technik ist"?

Danke für Eure Hilfe

Gerrit
 
Zu viel Dilettantismus,

ist hier praktiziert worden, um im Einzelnen darauf einzugehen.
Aber sehen Sie doch einmal in die VDI-Richtlinie 4100
"Schallschutz" von Wohnungen.
Dort steht
a) ein einfacher Standard, der in der regel dem öffentlichrechtlich geforderten entspricht.
b) ein mittlerer Standard
c) ein gehobener Standard.

Ist nicht näheres bestimmt, ist man im Allgemeinen davon überzeugt, etwas mittlerer Art und Güte bestellt zu haben.

Ich denke solche Volksweisheiten haben noch nicht den Charakter einer verbotenen Rechtsberatung.
Sprechen Sie Ihren Anwalt mal auf diesen Gedanken und die VDI-Richtlinie an.

Einen schönen Sonntag noch
 
Thema: Trittschallschutz bei Holzbalkendecken
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