'Minimalinvasive' Aussendämmung gesucht

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Robert

Guest
Liebes Forum,
wir bauen zur Zeit ein kleines Mehrfamilienhaus (BJ 1936) um. Leider lies sich der Umbau nicht genehmigungsfrei durchführen, so daß wir jetzt das Problem haben das bauphysikalisch bisher feine Gebäude (keinerlei Feuchteschäden o.ä.) der ENEV anzupassen. Sicher tut die Dämmung der Aussenwände rechnerisch gut, aber im Moment gibt es unsererseits einige Bedenken zum vorgeschlagenen 8cm MIWO-WDVS mit wlg035.
Das Gebäude hat ein sehr sparsames Mauerwerk (2x12,5 cm HLZ mit 7 bis 8cm Luft und Metallankern bzw. 'Drähten' zwischen beiden Wänden. Die doppelschaligen Wände sind 2 Vollgeschosse hoch, innen Kalkputz, aussen mineralisch.
Ohne eine Dämmung der Wände kann der Nachweis nach ENEV leider nicht erbracht werden :-(
Gegenwärtig geistern uns die Optionen 'Einblasdämmung' ,'Aussendämmung mit Schilfmatten =>10cm + mineral. Putz' und 'vorgehängte Holzfassade mit Dämmung' durch den Kopf. Alle Optionen müssen im Prinzip den Dämmwert von 8cm wlg035 erreichen.
Wir wären dankbar für Tipps, wie wir die Anforderungen der ENEv bei der Sanierung erfüllen und dabei trotzdem das Risiko der Durchfeuchtung von WDVS oder Wand minimieren können.
Vielen Dank,

Robert
 
Erst mal

sei zu sagen, dass die EnEv immer zum tragen kommt, ob mit oder ohne Bauantrag und auch bei einem Bauantrag sind nicht in jedem Falle alle Dämmmassnahmen erforderlich.
Wichtig wäre zu wissen:
Was wurde beantragt?
Welche Massnahmen sind geplant?
Und wird eine neue Heizungstechnik eingebaut?
Außerdem sein noch gesagt, dass eine richtige Ausführung von Dämmmassnahmen nicht zu Feuchteproblemen führt.
 
Umnutzung und Eingirff in Statik

ja richtig, ich möchte auch keine diskussion über die ENEV führen. Ich gehe von der Notwendigkeit der Dämmung der aussenwand aus, die Frage nach dem WIE stellt sich aber.
Beantragt wurde im Wesentlichen Umnutzung (5 WE zu 3WE) sowie statische Veränderungen (Wandersatz durch Oberzug sowie Neueinbau einer Treppe). Weiterhin geplant bzw. in Ausführung sind natürlich die entsprechenden Brand- und Schallschutzmaßnahmen zur Erfüllung der aktuellen Anforderungen nach sächs. Baurecht (Nach Berechnung ergibt sich Brandschutzbekleidung der Trenndecken (z.zt. schilfrohr + putz, gefordert feuerhemmend für gebäudeklasse 3). Heizungsanlage ist auf 'neuerem' Stand (gas, zentral, Mehrkreisanlage, Radiatoren, athmosphärischer kessel).
.....richtige Ausführung von Dämmmassnahmen.... -> genau deshalb habe ich die Frage gestellt.
Viele Grüße,

Robert
 
Soweit klar

Soll ein Bauteil gedämmt werden, so schreibt die EnEV für dieses Bauteil einen einzuhaltenden Wert vor. Führt man einen Nachweis über das gesamtgebäude aus, kann man bei einzelnen Bauteilen die Dämmstoffstärken reduzieren, wenn eine entsprechend gute Gebäudetechnik geplant oder vorhanden ist, oder wenn andere Bauteile besser als erforderlich gedämmt werden.
Alles in allem wird man entsprechende Nachweise anfertigen lassen müssen. Kennt man aus dem Nachweis die erforderlichen Dämmwerte, kann man Vorschläge für die Ausführung der Dämmung machen.
An welche Einblasdämmung ist gedacht? Und reichen die Werte dann aus?
 
Präzisierung der Frage

die Berechnung im Energiebedarfsausweis geht bei den Wänden von einem R-Wert (Entschuldigung, ich kenne den korrekten Begriff nicht genau)von 0.654 vor der Dämmung und 2,94 bei zusätzlicher Dämmung mit 8cm WLG035 aus. Damit entspricht das Bauteil den Anforderungen. Der Luftspalt des 2-schaligen Mauerwerkes ist mit 10cm angegeben. Meiner Meinung nach sind es eher 8cm im Mittel. Ersetze ich den Luftspalt durch z.b. 035-er Einblasdämmung gerät man knapp über die 0,35 W/m²K.
Rein von der 'rechnerischen Optimierung' sehe ich kein Problem, da der dachbereich bzw. oberste Geschoßdecke mit besser als 0,3 gedämmt ist und an der kellerdecke noch Reserven liegen. Die Kerndämmung verändert die gesamten Transmissionswärmeverluste so um +4%, wobei Ht' dann immer noch bei 0,5 liegt.

Meine ursprüngliche Frage ist sicher mißverständlich gewesen. Die Anforderung der ENEV lassen sich natürlich erfüllen. Ich hätte besser Fragen sollen, ob das Einblasverfahren:
a) aus physikalischer Sicht zuverlässig und
b) während des Einbaus bzw. bei der Abnahme kontrollierbar ist? Bei einer Aussenwanddämmung sieht man im Gegensatz 'vergessene' Flächen recht gut :)

Ist ein bestimmter Einblasdämmstoff aus obigen Gesichtspunkten besonders bewährt/empfehlenswert?

Viele Grüße
Robert
 
Das ist das

Problem der Einblasdämmung. Man muss dem Handwerker vertrauen. Sicherlich kann man seine Arbeit durch eine genaue Untersuchung des Hohlraumes vorher und durch eine Thermografie hinterher unterstützen.
Eine genaue Detailplanung ist wichtig. Wie bei vielen anderen Dämmarten steckt der Teufel im Detail (z.B. Fensteranschlüsse.
Eine Bewährte Einblasdämmung ist natürlich die Perliteschüttung (045).
Ganz neu auf dem Markt aber sehr interressant ist eine Schüttdämmung aus Silikatleichtschaum (SLS 20) (035).
 
Vielen Dank

für die Hinweise. Ich werde wohl etwas mehr auf die Referenzen der Ausführenden sehen müssen und einen experten für die Thermographie suchen.

Viele Grüße,

Robert
 
Thema: 'Minimalinvasive' Aussendämmung gesucht
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