neuer Dachstuhl, wie absetzen

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K

Kerstin

Guest
Hallo,
wir haben dieses Jahr einen neuen Dachstuhl auf unser Denkmalgeschütztes Haus bekommen.
Wie verhält sich das mit der Steuer, zählt die Maßnahme als nachträgliche Herstellungskosten oder als Erhaltungsaufwendung???
Ich habe unsere Steuererklärung bisher immer erfolgreich selbst gemacht und dies soll auch so bleiben, vielleicht kann mir jemand hilfreiche Tips diesbezüglich geben??? Ich habe mich schon ein wenig schlau gemacht, aber wenn jemand konkrete Antworten weiss, wäre ich sehr froh darüber.

Über jede Antwort dankbar grüsst
Kerstin
 
??

Kann mir denn niemand helfen??
Noch als ergänzende Frage: Es soll ja Wohnraum geschaffen werden, bisher steht aber nur der Dachstuhl kann ich da überhaupt was absetzen, oder muss ich warten bis die Maßnahme komplett abgeschlossen ist?
Gruss Kerstin
 
Bescheinigung

Hallo Kerstin,
Abschreibungen sind erst nach Fertigstellung der Maßnahme möglich. Dazu gibt es eine Bescheinigung der Denkmalbehörde bzgl. der Ausführung der abgesprochenen und genehmigten Arbeiten. Ohne die erkennt das FA nichts an.

Am besten, Du sprichst mit dem zuständigen Menschen bei der unteren Denkmalbehörde.

Bei uns war das so, dass wir zunächst die Bauabnahme haben mussten (ist vor einer Woche erfolgt), dann konnten wir einziehen. Bis spätestens Ende Januar muss ich alle Unterlagen (Rechnungen) zusammen stellen und sie der Behörde vorlegen. Die prüft, ob alles so gemacht wurde wie abgesprochen, stellt die Bescheinigung aus und erst dann kann unser Steuerberater das in die Steuererklärung einarbeiten.
Grüße und Wünsche für ein gesundes, erfolgreiches neues Jahr
Ulrike
 
Thema: neuer Dachstuhl, wie absetzen
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