Dachgeschossausbau mit Dachgaube im Außenbereich

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Spitzbua

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fachwerk-I18685_201633182219.jpgHallo,
vieleicht kann mir jemand weiterhelfen?
Es gibt volgende Situation. Ich möchte in einem bestehenden Haus wo es bereits zwei Wohnungen gibt (Großeltern u. Eltern) das Dachgeschoss ausbauen und eine Dachgaube erstellen. Da jetzt eine dritte Wohnung entsteht kommt das Gebäude in die Gebäudeklasse 3. Die daraus ergebenden Brandschutzanforderungen sind kein Problem. Genauso wurde uns bestätigt das die Dachgaube auch genehmigt werden würde.
Es gibt nur ein anderes Problem. Und zwar sagt das Landratsamt das wir uns im Außenbereich befinden. Und im Außenbereich sind nicht mehr wie 2 Wohneinheiten in einem Haus zulässig. Das ganze wurde mir auch im Gesetz so gezeigt und stimmt scheinbar auch. Nur meine Frage ist wann ist man genau im Außenbereich? Unser Haus liegt genau am Rand einer Siedlung mit knapp ca. 80 Häusern. Das blöde ist nur das unsere Grundstücksgrenze zu dem Nachbar Richtung der Siedlung auch die Gemeinde- und Gemarkungsgrenze ist. Der Flächennutzungsplan erstreckt sich über die ganze Siedlung genau bis zu unserem Nachbarn. Unser Grundstück liegt leider außerhalb des Flächennutzungsplans.
Befinden wir uns wirklich im Außenbereich? Wir dachten immer das wir zu der Siedlung gehören. Unsere Zufahrt führt auch über die Siedlung. Hab ein Bild angefügt. Das rot markierte Haus bin ich.
Würd mich freuen wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
 
nicht mehr als 2 Wohneinheiten

Mach doch nicht so ein gewese darum.
Eine Wohneinheit ist eine nach außen abgeschlossene Unterkunft, in welcher ein Haushalt geführt werden kann. Sie besteht in der Regel aus zusammenliegenden Räumen in Wohngebäuden. In einer Wohneinheit können auch mehrere Haushalte leben.
Und Haushalt ist die wirtschaftliche Einheit einer Person oder mehrerer zusammenlebender Personen.

So was hindert dich jetzt an dein Vorhaben?

Nach meiner Rechtsauffassung ist alles ok. Frag einen Anwalt!
 
Herbert +

.... guter Ansatz, finde ich.
Wie wäre es, wenn Deine Eltern die Gaube beantragen, Du in der Wohneinheit Deiner Eltern lebst?
Offiziell.
Und solange hier keine 400 m² Wohnfläche überschritten werden, bleibt die Gkl. 1 bestehen.

Holger Heerdegen
Tischlerei und Restaurierungswerkstatt
 
nicht mehr als 2 Wohneinheiten

Diese Überlegung hatten wir auch das der Dachgeschossausbau von meinen Eltern offiziell durchgeführt wird.
Nur brauche ich von der Bank Geld um das alles durchführen zu können. Dafür brauch ich auch Sicherheiten. Meine Eltern hätten mir dann die Wohnung im Dachgeschoss überschrieben.
Nur wenn es die 3. Wohnung offiziell nicht gibt denk ich das die Bank auch diese Wohnung nicht als Sicherheit sieht. Wie ist da eure Einschätzung?
 
nicht mehr als 2 Wohneinheiten

Das kommt doch ganz darauf an wie man es darstellt.
Dachausbau und 2te Wohneinheit sind doch auslegungssachen. Dann wird eben der Dachausbau als 2ter bzw. 3ter Haushalt bezeichnet. So ist es nicht mal eine Lüge und vom Gesetz alles richtig.
Ein Glas ist nicht nur halb leer sondern auch noch halb voll.
„Eine allein erziehende Mutter von 10 Kinder“ lebt nicht zwingend allein und auch nicht zwingend mit 10 Kindern allein. Es kann auch nur 1 Kind und der Lebensgefährte mit ihr zusammen leben. Es sagt nur aus das sie 10 Kinder hat und mindestens 1 Kind alleine erzieht.
Suche dir jemanden der deine Anträge richtig verfasst und alles wird gut.
Am besten ein Politiker die wissen wie man so was macht

Gruß Herbert
 
Thema: Dachgeschossausbau mit Dachgaube im Außenbereich
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